Ralf Kurtkowiak
ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer der bdp Revision und Treuhand GmbH und seit 2007 Partner bei
bdp Hamburg.
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
Logik darf man im deutschen Steuerrecht nicht vermuten. Das zeigen drei aktuelle Anwendungsbeispiele aus dem Themenbereich Geschäftswagen und Arbeitsfahrten, über die wir im Rahmen unseres Titelthemas berichten:
Erkenntnisgewinn: Die Finanzverwaltung hat drei Jahre für die Erkenntnis benötigt, dass die Nicht-Nutzung des Firmenwagens keinen zu versteuernden geldwerten Vorteil generiert.
Einbahnstraße: Der BFH ist der Meinung, dass Heimfahrten bei getrennter Haushaltsführung nur in eine Fahrtrichtung abgesetzt werden können.
Kleiner Lichtblick: Sachzuwendungen wie Tankgutscheine sind Sachzuwendungen, weil man sie nicht zu Geld machen kann.
Weitere Themen sind:
Zugangsschlüssel Entry Standard: War in den letzten Jahren der Kapitalmarkt als Finanzierungsquelle für den Mittelstand weitgehend versiegt, so deutet die zunehmende Zahl von Börsengängen in jüngster Zeit darauf hin, dass auch kleine und mittelgroße Unternehmen wieder über Börsengänge ernsthaft nachdenken sollten. Dazu müssen sie aber bestimmte Bedingungen erfüllen.
Diebstahlgefahr: Thema des zweiten Teils unserer Serie „Unternehmenswerte schützen“ soll nun der Schutz des geistigen Eigentums sein und die Grundregel dazu könnte lauten: „Lassen Sie Ihr Know-how nicht anzapfen!“
Erfolgreich umstrukturiert: Die Anleihe der Koch Gruppe Automobile AG wurde mit deutlicher Zustimmung der Gläubiger umfassend umstrukturiert. Dabei wurden von bdp erstmalig überhaupt die weitreichenden Möglichkeiten des neuen Schuldverschreibungsrechtes genutzt und umgesetzt.
Unter der Lupe: Wie man sich der Finanzverwaltung gegenüber verhalten sollte und wie Sie legale Gestaltungsmöglichkeiten zu Ihrem Vorteil ausnutzen können.
Ihr
Ralf Kurtkowiak