Andreas Demant
ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater und seit 1992 bdp-Gründungspartner.
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
es besteht Hoffnung für Sanierungsunternehmen, denn die Bundesregierung plant, Sanierungen zu vereinfachen. Nach geltendem Recht stehen der tatsächlichen Sanierung von Unternehmen im derzeitigen Insolvenzverfahren immer noch zahlreiche Hindernisse gegenüber, insbesondere die Unberechenbarkeit des Verfahrens und wenig praktikable Regelungen bei der Eigenverwaltung und dem Insolvenzplanverfahren. Der jetzt vorliegende Diskussionsentwurf des Justizministeriums zu einem „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“ will diesen Schwachstellen begegnen.
Wir analysieren den Entwurf aus Sicht der Praxis und erläutern, wo den praktischen Anforderungen bereits Rechnung getragen wurde und wo noch Nachbesserungsbedarf besteht.
Fallstrick Umsatzsteuer: In der Sanierung müssen unnötige Steuerzahlungen unbedingt vermieden werden. Nach der Darstellung der erfolgsneutralen (bdp aktuell 66) und der erfolgswirksamen Sanierungshandlungen (bdp aktuell 67) sowie dem möglichen Verlust von Verlustvorträgen (bdp aktuell 68) befasst sich bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann nun abschließend mit den Umsatzsteuern in der Sanierung.
Bierdeckel bleibt PR-Gag: Wie schon auf den beiden Symposien angekündigt, will die Bundesregierung verschiedene Steuervereinfachungen und Entbürokratisierungsmaßnahmen umsetzen. Dazu gab es zunächst eine Liste von ca. 100 Vorschlägen aus allen Bereichen der Gesellschaft. Jetzt hat die Bundesregierung einen Katalog über die beabsichtigten Maßnahmen beschlossen. Darunter sind einige eher kosmetische Änderungen, aber auch tatsächliche Verbesserungen für die Steuerzahler.
Das deutsche Steuerrecht ist und bleibt eines der schwierigsten auf der Erde. Es gibt aus der Politik die Aussagen, dass dies nur der Anfang sein soll. Wir bleiben skeptisch und warten ab.
Ihr
Andreas Demant