Rüdiger Kloth
ist Steuerberater und seit 1997 Partner bei bdp Hamburg.
Editorial
Liebe Leserinnen und Leser,
Jana Selmert-Kahl und Christian Schütze informieren Sie über die finanziellen Fragen, die sich beim Vererben oder Verschenken von Immobilien seit 01.01.2010 neu stellen. Schon bislang konnten durch Schenkungen zu Lebzeiten Erbschaftsteuern gespart werden. Der Verschenkende muss für eine Inanspruchnahme des Freibetrags die Schenkung aber zehn Jahre überleben. Stirbt er vor Ablauf dieser Frist, und sei es kurz davor, ist die Schenkung wieder komplett bei der Ermittlung der Freibeträge einzubeziehen. Neu ist nun aber, dass der Pflichteilergänzungsanspruch in diesem Fall nicht auch wieder zu 100 % fällig wird, sondern pro Jahr um 10 % abgeschmolzen wird.
Die Sanierungsklausel im Körperschaftsteuergesetz wurde zum Jahresanfang neu gefasst. bdp-Gründungspartner Dr. Michel Bormann informiert Sie über die Erleichterungen, die damit für Unternehmen in Sanierungssituationen bei der Aufnahme neuer Gesellschafter und der Weiternutzung von Verlustvorträgen möglich sind. Er weist aber auch auf die steuerlichen Stolperfallen einer eng gefassten Regelung hin.
Planung und Analyse sind zur Steuerung eines Unternehmens immer wichtig. Mit einer kleinen Artikelserie zu Fragen der Bilanzanalyse stellt Ihnen Andreas Eschrich gängige Kennzahlen und Analysemethoden vor.
Eine professionelle Begleitung kann bei Verhandlungen mit Vertragspartnern echten Mehrwert schaffen. Wir berichten über das Gleissicherungsunternehmen TPS GmbH & Co. KG aus Eutin, das bdp in Verhandlungen mit den Stakeholdern begleitet und ihm damit eine Weiterfinanzierung ermöglicht hat.
Ihr
Rüdiger Kloth