Steuerpolitik, in: bdp aktuell 58 | Dezember 2009
Mehr Netto vom Brutto?
Die beschlossenen steuerlichen Änderungen für 2010 stammen noch von der Großen Koalition. Schwarz-Gelb muss sich beeilen
Die Große Koalition hat innerhalb von vier Jahren 54 Gesetze, die das Steuerrecht betreffen, beschlossen und damit etwa 1.500 Einzelvorschriften geändert oder neu gefasst. Wir können gespannt sein, ob die neue Regierung auch mehr als eine Neuerung pro Tag schafft oder ob sie ihr Versprechen „Mehr Netto vom Brutto“ einfach und gerecht einlöst.
Gesetze, Entwürfe und Vorhaben
Wir müssen in der Steuerpolitik gegenwärtig unterscheiden zwischen 1. bereits beschlossenen Gesetzen aus der Zeit der Großen Koalition, 2. dem von Schwarz-Gelb vorgelegten Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes, der sich im politischen Entscheidungsprozess befindet und 3. möglichen Änderungen, die im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, aber noch ausgestaltet werden müssen.
Bereits beschlossene Regelungen
Faktorverfahren für Ehepaare
Ehegatten, die beide Arbeitnehmer sind, können ab dem Kalenderjahr 2010 für den Lohnsteuerabzug ein neues Verfahren nutzen. Statt die Steuerklassen III und V zu kombinieren, können sie dann auch die Kombination aus IV und IV mit Faktor wählen. Der Faktor gibt das Verhältnis der Einkommensteuer bei Splitting zur Summe der Lohnsteuer bei IV/IV wieder.
Klaus Finnern
ist Steuerberater und seit 2001 Partner bei bdp Hamburg.
Bei jedem der Ehegatten werden die steuerentlastenden Vorschriften schon beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt – insbesondere der Grundfreibetrag. Mit dem Faktor wird außerdem die steuermindernde Wirkung des Splittingverfahrens beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Allerdings besteht bei dieser Option die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Änderungen bei der Umsatzsteuer
Sofern künftig eine Dienstleistung an einen ausländischen Unternehmer erbracht wird, muss die Umsatzsteuer grundsätzlich nicht mehr vom Leistenden abgeführt werden. Ist der Empfänger kein Unternehmer, muss die Umsatzsteuer am Sitz des Leistenden abgeführt werden. Es gibt aber eine lange Reihe von Ausnahmen.
Christian Schütze
ist Steuerberater und seit 2007 Partner bei bdp Berlin.
Voraussetzungen sind u.a. der Nachweis der Unternehmereigenschaft des Empfängers (durch USt-IDNr. oder Unternehmerbescheinigung) sowie der Hinweis auf den Übergang der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge) in der Rechnung.
Wer Umsatzsteuer, die im Ausland bezahlt wurde, zurückerstattet haben will, kann zukünftig im Land seines Unternehmenssitzes den Antrag stellen, der zudem innerhalb der EU nur noch elektronisch möglich ist.
Änderungen durch Konjunkturpaket I
Für 2009 und 2010 ist degressive AfA in Höhe von 25 % für bewegliche Wirtschaftsgüter wieder zugelassen, solange deren Anschaffungskosten nicht unter 1.000 Euro liegen. In diesem Fall ist die Pool-Abschreibung zwingend.
Die Obergrenzen für eine Förderung durch den Investitionsabzugsbetrag wurden um 100.000 auf 335.000 Euro (Betriebsvermögen) bzw. 200.000 Euro (Gewinn) angehoben.
Bürgerentlastungsgesetz
Bei der Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen ist ab 2010 ein unbegrenzter Abzug von Beiträgen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung möglich. Der Höchstabzugsbetrag für Vorsorgeaufwendungen wurde auf 2.800 bzw. 1.900 Euro erhöht. Bei Zusammenveranlagung zählt die Summe. Sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung höher, können sie voll geltend gemacht werden. Die übrigen Vorsorgeaufwendungen sind dann steuerlich wirkungslos. Bei Privatkrankenversicherungen sind nur Beiträge zur Basisversorgung absetzbar.
Investitionszulagengesetz (InvZulG)
Das InvZulG 2010 folgt der Fassung von 2009: Begünstigte und Voraussetzungen bleiben gleich. Es wird aber der Zulagensatz bis 2013 sukzessive abgeschmolzen. Maßgeblich für den Zulagensatz ist das Jahr, in dem das Erstinvestitionsvorhaben begonnen wird. Die Beantragung der Zulage erfolgt aber im Jahr der Erstinvestition. Vorsicht ist geboten bei der Kombination mit anderen Fördermaßnahmen, die nicht vor ihrer Genehmigung begonnen werden dürfen!
Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz umfasst die steuerlichen Sofortmaßnahmen von Schwarz-Gelb. Bei Redaktionsschluss war es nur vom Kabinett selbst beschlossen. Die Zustimmung vom Bundestag und Bundesrat stand noch aus.
Umstritten ist die Senkung der Umsatzsteuer für Beherbergungsleistungen von 19 auf 7 %, die bislang bspw. auch vom schwarz-gelben Schleswig-Holstein abgelehnt wird.
Kernpunkte des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes sind die Erhöhung des Kindergeldes um 20 Euro je Kind und Monat sowie die Anhebung des Kinderfreibetrags von 6.024 auf 7.008 Euro.
Für Unternehmer sind relevant:
- Weitergeltung der Freigrenze bei der Zinsschranke von 3 Mio. Euro über 2010 hinaus sowie Ausweitung der „Escape“-Möglichkeit
- Einführung eines EBITDA-Vortrags bei der Zinsschranke rückwirkend ab 2007 mit 5-Jahres-Begrenzung
- Wiederherstellung der alten „410-Euro-GWG-Regelung“ als Option zur GWG-Pool-Abschreibung
Es soll ferner die Sanierungsklausel bei Unternehmensübergängen von Anteilen an Kapitalgesellschaften mit Verlustvorträgen (§ 8c KStG) über 2009 hinaus gelten.
Grundsätzlich sollen Verlustvorträge innerhalb von fünf Jahren zwar wegfallen: unter 50 % anteilig, darüber vollständig. Wer Unternehmen aber zum Zweck einer Sanierung erwirbt, soll die Verlustvorträge weiter nutzen dürfen. Die wesentlichen Betriebsstrukturen sollen erhalten werden. Das bedeutet entweder, dass eine Betriebsvereinbarung mit Arbeitsplatzregelung befolgt wird, oder dass nach 5 Jahren die jährlich aufaddierte Lohnsumme noch mindestens das 4-fache der Ausgangslohnsumme beträgt oder dass wesentliches Betriebsvermögen zugeführt wird.
Vergünstigungen bei der Erbschaftsteuer sollen für Betriebserben zwar weiterhin an den Erhalt von Arbeitsplätzen gekoppelt werden, doch die einzuhaltende Frist wird verkürzt (von 7 auf 5 bzw. 10 auf 7 Jahre) und die aufaddierte Mindestlohnsumme verringert: Nicht 650 % nach 7, sondern 400 % nach 5 Jahren. Geschwister sowie Nichten und Neffen sollen erbschaftsteuerlich in den Genuss geringerer Steuersätze kommen. Anstatt der bisher geltenden 30 bis 50 % Erbschaftsteuer soll der Tarif nur noch 15 bis 43 % betragen.
Große Steuerreform ab 2011?
Für 2011 hat sich Schwarz-Gelb eine Große Steuerreform vorgenommen und will einen Stufentarif einführen. Weitere Vorhaben sind:
- Änderung der Jahreswagenbesteuerung und der 1%-Regelung
- Wiedereinführung des Abzugs von privaten Steuerberatungskosten
- Überprüfung des Katalogs des ermäßigten Umsatzsteuersatzes
- Vorausgefüllte Steuererklärungen
- Steuerabzug auf Renten
- Überprüfung der Gemeindefinanzierung und damit der Gewerbesteuer
Dies alles steht aber unter Finanzierungsvorbehalt, und die politische Diskussion zeugt von anhaltendem Gesprächsbedarf auch innerhalb der Koalition. Wir halten Sie auf dem Laufenden.