Steuerpolitik, in: bdp aktuell 58 | Dezember 2009
Steuerpolitik und Wachstum
In EURO am Sonntag nimmt bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann die Steuerpläne der neuen Regierung unter die Lupe
Die neue Regierung ist mit ehrgeizigen Zielen angetreten: Sie will den Steuerzahler entlasten und das Steuersystem vereinfachen. Finanziert werden soll die Reform vor allem durch ein höheres Wirtschaftswachstum, das durch die Steuersenkungen initiiert werden soll. bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann nimmt die verschiedenen Vorschläge unter die Lupe.
Die wohl am weitesten gehende Änderung im Steuersystem könnte die Einkommensteuer betreffen. Bereits seit Jahren fordert die FDP ein dreistufiges Modell mit Steuersätzen von 15 %, 25 % und 35 %. Die CSU präferiert dagegen ein fünfstufiges Modell. Und Finanzminister Wolfgang Schäuble macht keinen Hehl daraus, dass er einen linear-progressiven Tarif für am besten geeignet hält. Ein wie auch immer vereinfachter und gesenkter Einkommensteuertarif dürfte den Bürgern ab 2011 tatsächlich „mehr Netto vom Brutto“ belassen.
Dr. Michael Bormann
ist Steuerberater und seit 1992 bdp-Gründungspartner.
Erfahrungen zeigen, dass solche Verbesserungen zu mehr Konsum und damit zu mehr Wirtschaftswachstum führen. Zwar wird häufig kritisiert, dass eine solche Steuersenkung sich nicht durch ein entsprechend höheres Wirtschaftswachstum refinanziert. Allerdings dürfte ein verbesserter Einkommensteuertarif gemeinsam mit weiteren Steuersenkungen, die bereits für 2010 vorgesehen sind, die Konjunktur spürbar beleben. Vor allem die Erhöhung des Kindergelds und der Kinderfreibeträge wirkt konsumfördernd.
In gleicher Richtung wirkt die erhöhte Abzugsfähigkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung: Den Steuerzahlern verbleibt mehr Geld in der Tasche, wodurch deren Konsumfähigkeit steigt. Ein höherer Konsum bedeutet unmittelbar höhere Steuereinnahmen des Staates.
Die vorgesehene Abzugsfähigkeit der Kosten für den Steuerberater sorgt zwar nicht unbedingt für einen konjunkturellen Impuls. Allerdings wird durch den geplanten Schritt wieder die Waffengleichheit zwischen Staat und Bürger hergestellt.
Bei den Unternehmensteuern ist vor allem die Verlängerung der abgemilderten Zinsschranke zu begrüßen. Insbesondere für kleinere und mittelständische Unternehmen, die überwiegend im Inland agieren, ist es von eminenter Bedeutung, wenn sie ihre Zinskosten auch steuerlich geltend machen können. In die gleiche Richtung geht die gewerbesteuerlich bessere Behandlung von Mietkosten. Beide Maßnahmen verhindern bzw. vermindern eine Substanzbesteuerung.
Die angedachte Reform der erst zum Jahresanfang 2009 in Kraft getretenen neuen Erbschaftssteuer könnte verhindern, dass die Weitergabe von Unternehmen an nachfolgende Generationen diese nicht in Liquiditätsschwierigkeiten bringt. Bei den bislang geltenden Regelungen kann dies der Fall seien.
Auch die geplante Nutzung von Verlustvorträgen bei Unternehmensübertragungen ist unbedingt sinnvoll. Hierbei geht es darum, dass ein Käufer eines Unternehmens dessen Verlustvorträge mit weniger Einschränkungen geltend machen kann, als dies bisher der Fall ist. Eine verbesserte Nutzung von Verlustvorträgen erleichtert die Sanierung defizitärer Unternehmen enorm. Dadurch werden Arbeitsplätze erhalten und die Mitarbeiter zahlen weiterhin Steuern und Abgaben im vollen Umfang. Mittelfristig gilt dies auch für das sanierte Unternehmen.
Die Rückkehr zur schnelleren Abschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern bedeutet steuersystematisch einen richtigen Schritt. Dadurch wird ein kleiner Teil überflüssiger Bürokratie abgebaut. Mittelfristig betrachtet kostet diese Maßnahme den Staat zudem keinen Cent.
Erfahrungen aus dem Ausland zeigen, dass eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes für Hotelübernachtungen keinen Wachstumsimpuls bewirkt. Es wird nicht spürbar mehr oder teurer im Hotel übernachtet, wenn weniger Mehrwertsteuer fällig wird. Mehr Impulse würde die ebenfalls durch EU-Recht mögliche Absenkung des Steuersatzes auf Reparaturen und Reinigungen in Privathaushalten bringen.
Insgesamt sind von der Absicht her die Steuerpläne der neuen Regierung zu begrüßen; die Details einer Umsetzung in ein konkretes Gesetzgebungsverfahren bleiben abzuwarten.
Quelle: Euro am Sonntag, 21. - 27. November, Nummer 47