Steuerpolitik, in: bdp aktuell 57 | November 2009
Der schwarz-gelbe Mix
Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung setzt auf Wachstumsförderung durch Steuersenkung
„Mehr Netto vom Brutto“ lautet eine der Hauptüberschriften des Koalitionsvertrags, was die steuerliche Neuregelung angeht. Unterschieden wird in
- kurzfristig umzusetzende Maßnahmen und in die
- mittelfristige Neureglung des Steuerrechts.
Kurzfristige Maßnahmen zur Kaufkraftstimulierung
Bei den kurzfristigen Maßnahmen bleibt es zum einen bei der noch von der alten Regierung beschlossenen verbesserten steuerlichen Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen. Zum anderen werden die Bürger sofort entlastet durch eine Anhebung der Kinderfreibeträge auf 7.008 Euro und des Kindergeldes um 20 Euro ab 01. Januar 2010.
Eine weitere Stimulierung der Binnennachfrage mit sofortiger Wirkung soll durch die Senkung der Umsatzsteuer von 19 % auf 7 % für Hotel und Gaststättenleistungen erreicht werden.
Kurzfristige Maßnahmen zur Entlastung/Sanierung der Wirtschaft
Ebenfalls bei den kurzfristigen Maßnahmen, die die Wirtschaft massiv entlasten und damit stimulieren sollen, sind erhebliche positive Änderungen im Rahmen der Unternehmensteuer vorgesehen. So werden insbesondere mit dem sogenannten Sofortprogramm die Verlustbeschränkungen beim Mantelkauf verbessert. Hier sollen die derzeitigen zeitlichen Beschränkungen bei der Sanierungsklausel zu einer dauerhaften Regelung und der Abzug von Verlusten bei Umstrukturierungen innerhalb einer Unternehmensgruppe wieder möglich werden (Konzernklausel). Darüber hinaus soll in jedem Fall eine Rettung der Altverluste in Höhe von vorhandenen stillen Reserven ermöglicht werden.
Dr. Michael Bormann
ist Steuerberater und seit 1992 bdp-Gründungspartner.
Die für den fremdfinanzierten Mittelstand oft tödliche Zinsschranke wird als eine weitere wichtige Maßnahme entschärft. Die derzeit als Thesenregelung gedachte Anhebung der Freigrenze auf 3 Mio. Euro Zinsaufwand pro Jahr wird nunmehr dauerhaft ins Gesetz übernommen. Erst bei einem Zinsaufwand über 3 Mio. pro Jahr ist dieser dann nicht mehr ohne Weiteres steuerlich absetzbar.
Weiterhin werden die aktuellen gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen dahin gehend entschärft, dass die Hinzurechnung bei Immobilienmieten von derzeit 65 % auf 50 % reduziert wird. Für Umstrukturierungen innerhalb einer Unternehmensgruppe ist ganz wichtig, dass die Grunderwerbsteuer bei solchen internen Umstrukturierungen ebenfalls entfallen soll.
Bei den Ertragsteuern wird ab 2010 für die Unternehmen wieder die Möglichkeit geschaffen, geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG), also Wirtschaftsgüter bis zu einem Anschaffungspreis von 410 Euro, sofort vollständig abzuschreiben.
Eine ebenfalls schon 2010 einzuführende Regelung soll den Kfz-Absatz ankurbeln. Die Besteuerung des geldwerten Vorteils für Mitarbeiter im Bereich der Jahreswagen soll verbessert werden
Bei der Erbschaftsteuer soll die Steuerbelastung für die Geschwister oder Geschwisterkinder bereits 2010 verringert werden.
2011: Mittelfristige Steuerreform
Bei den mittelfristigen Steueränderungen ist vor allem das steuerpolitische Großprojekt der neuen Regierung, nämlich die Änderung des Einkommensteuertarifs zu nennen. Die kommt allerdings erst ab 2011. So soll der derzeitige progressive Einkommensteuertarif einem Dreistufentarif weichen, der sowohl den „Mittelstandsbauch“ vermeidet als auch bei einem Spitzensteuersatz von voraussichtlich 35 % erhebliche steuerliche Erleichterungen mit sich bringen wird. Dieses Projekt stellt eine echte Revolution dar, ist sie doch der Abschied vom progressiven Einkommensteuertarif mit dem heimtückischen Mittelstandsbauch.
Weiterhin soll die Erbschaftsteuer noch einmal überarbeitet werden. Insbesondere sollen bei Unternehmensnachfolgen die zu langen Haltefristen von derzeit 10 Jahren verkürzt werden.
Darüber hinaus sind etliche Vereinfachungen geplant. Steuerberaterleistungen dürften wieder vollständig abgezogen werden. Auch soll die Einkommensteuer elektronisch erklärt werden können. Vor allem will die Finanzverwaltung bereits vorausgefüllte Steuererklärungen für den Bereich der einfachen Steuererklärungsfälle selbst erstellen.
Das große Feld der Gewerbesteuer wird vollkommen neu strukturiert: Die Gewerbesteuer soll nunmehr – endlich – abgeschafft und durch einen geänderten Länderfinanzausgleich ersetzt werden, aus dem die Kommunen höhere Anteile an der Umsatzsteuer erhalten sollen.
Zum Schluss noch ein positiver Ausblick: Auch die Unternehmensfinanzierung liegt der neuen Regierung am Herzen. Zur Vermeidung der Kreditklemme soll ein Kreditmediator eingesetzt werden, der dafür sorgen soll, dass die Banken auch mittelständische Unternehmen finanzieren.
Fazit
Die Neuerungen versprechen Etliches – die tatsächliche gesetzliche Umsetzung bleibt aber abzuwarten.