Betriebsprüfungsordnung, in: bdp aktuell 57 | November 2009

Größenfragen

Neue Abgrenzungsmerkmale bei Einordnung in Größenklassen

Für die Einordnung in Größenklassen gemäß § 3 Betriebsprüfungsordnung (BpO) gelten laut BMF-Schreiben vom 20. August 2009 ab 01. Januar 2010 neue Abgrenzungsmerkmale. Maßgeblich ist ferner das Verzeichnis der Wirtschaftszweige/Gewerbekennzahlen (GKZ) 2008 aus dem BMF-Schreiben vom 05. August 2008.

BETRIEBSART
BETRIEBSMERKMALE
in Euro
Großbetriebe
(G)
Mittelbetriebe
(M)
Handelsbetriebe (H) Umsatzerlöse oder
steuerlicher Gewinn über
6.900.000 265.000
840.000
53.000
Fertigungsbetriebe (F) Umsatzerlöse oder
steuerlicher Gewinn über
4.000.000 235.000
480.000
53.000
Freie Berufe (FB) Umsatzerlöse oder
steuerlicher Gewinn über
4.300.000 540.000
790.000
123.000
Andere Leistungsbetriebe (AL) Umsatzerlöse oder
steuerlicher Gewinn über
5.300.000 305.000
710.000
59.000
Kreditinstitute (K) Aktivvermögen oder
steuerlicher Gewinn über
128.000.000 530.000
33.000.000
180.000
Versicherungsunternehmen
Pensionskassen (V)
Jahresprämieneinnahmen über
28.000.000
4.600.000
Unterstützungskassen (U)
Land- und forstwirtschaftliche Betriebe (LuF) Wirtschaftswert der selbstbewirtschafteten Fläche oder steuerlicher Gewinn über
210.000 116.000
100.000 60.000
sonstige Fallart (soweit nicht unter den Betriebsarten erfasst) Erfassungsmerkmale Erfassung in der Betriebskartei als Großbetrieb
Verlustzuweisungsgesellschaften (VZG) und Bauherrengemeinschaften (BHG) Personenzusammenschlüsse und Gesamtobjekte i.S.d. Nrn. 1.2 und 1.3 des BMF-Schreibens vom 13.07.1992, IV A 5 - S 0361 -19/92 (BStBl I S. 404) alle
bedeutende steuerbegünstigte Körperschaften und Berufsverbände (BKÖ) Summe der Einnahmen über 6.000.000
Fälle mit bedeutenden
Einkünften (bE)
Summe der positiven Einkünfte gem. § 2 Absatz 1 Nrn. 4-7 EStG (keine Saldierung mit negativen Einkünften) über 500.000