Insolvenzrecht, in: bdp aktuell 56 | Oktober 2009

Geänderte Überschuldungsdefinition gilt bis 2013

Auch der Bundesrat stimmt Änderung des Finanzmarktstabilisierungsgesetzes zu

Nachdem der Bundestag das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, das seinerseits das Finanzmarktstabilisierungsgesetz und schließlich die Insolvenzordnung ändert, verabschiedete, hat nun auch der Bundesrat am 18. September 2009 dem erstgenannten Gesetz zugestimmt.

Damit wird die ursprünglich nur bis zum 31. Dezember 2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in § 19 Abs. 2 der Insolvenzordnung um drei Jahre verlängert. Folglich führt dann auch nach dem 1. Januar 2011 eine bilanzielle Überschuldung nicht zur Insolvenzantragspflicht, wenn eine sogenannte positive Fortführungsprognose für das Unternehmen besteht. Eine positive Fortführungsprognose muss dann aber im Einzelnen ermittelt und nachgewiesen werden. Das Gesetz trat am 30.09.2009 in Kraft.