Bankenkommunikation, in: bdp aktuell 56 | Oktober 2009

Mit offenen Karten zur Finanzierung

Mit Recht erwarten Banken aktuelle und belastbare Zahlen, eine standardkonforme Planungsrechnung und maximale Transparenz

Karten

Die Häufung der notleidenden Firmenkredite und die Schwächung einzelner Banken hat die Kreditfreudigkeit der Finanzinstitute gegenüber mittelständischen Unternehmen in 2009 fast zum Erliegen gebracht. Die Presse spricht häufig plakativ von der „Kreditklemme“. Hierbei darf jedoch nicht nur schwarz und weiß gemalt werden, denn wer professionell auftritt und seine Banken informiert, hat auch jetzt und in Zukunft die Chance, eine Finanzierung zu erhalten. Dazu ist es unbedingt notwendig, gegenüber allen Beteiligten mit offenen Karten zu spielen.

Die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise hat  trotz der leisen Hoffnungen auf eine Bodenbildung und einer für die nächsten Quartale erwarteten Besserung in etlichen Branchen doch einschneidende  Wirkung auf die mittelständische Wirtschaft. Noch niemals seit Gründung der Bundesrepublik ging das Bruttoinlandsprodukt (BIP) um mehr als 3 % zurück. Dieses Jahr dürfte es ein Minus von fast 6 % werden!

Hinzu kommen Auftragsrückgänge in speziellen Branchen, wie Sondermaschinenbau, Automotive und Export, die teilweise deutlich über 40 % bis 50 % liegen.

Dr. Michael Bormann

Dr. Michael Bormann
ist Steuerberater und seit 1992 bdp-Gründungspartner.

Dies hat zur Folge, dass jetzt bei einer Restrukturierung nicht in althergebrachter Weise nur die Bank um Unterstützung gebeten werden kann. Es muss vielmehr der Bank deutlich gemacht werden, dass der Antrag auf Kreditausweitung, Stundung oder Prolongation wohl durchdacht ist und einem grundsätzlichen Sanierungskonzept entspricht. Dieses Konzept muss beinhalten, dass insgesamt neue Wege gegangen werden und sowohl Kunden, Lieferanten (und deren Warenkreditversicherer) als auch im Einzelfall die Objektfinanzierer mit einbezogen werden.

Wenn dann im Gesamtkonzept dieser Stakeholder noch eine Liquiditätsunterdeckung besteht, müsste nur diese von den Banken getragen werden, aber eben nicht mehr alleine von ihnen.

Harte und aktuelle Ist-Zahlen sind der Grundstock

Eine gute Informationsbasis bildet den Grundstock für Finanzierungsverhandlungen. Wichtig ist, dass die Bank und potenzielle andere Geldgeber davon überzeugt werden können, dass die Beantragung aufgrund aktuellster Unternehmensdaten erfolgt und das Unternehmen auch in der Lage ist, zeitnah sowohl den Stand von Forderungen und Verbindlichkeiten als auch die Bestandsbewertung und die Werthaltigkeit im Forderungsbestand bestimmen zu können.

Hierzu ist erforderlich, dass das Unternehmen im laufenden Monat aktuell seine Buchhaltung führt und nicht nach dem althergebrachten System erst zum Ende des Monats die Belege zusammenstellt, um sie dann im Folgemonat dem Steuerbüro zu übergeben.

Die Zukunft heißt „digitales Buchen“

Mit dem digitalen System werden automatisch von den einzelnen Banken und Sparkassen die Kontodaten an das Steuerbüro gesendet, der Mandant sendet täglich oder wöchentlich seine Ausgangs-Rechnungsdaten an den Steuerberater und scannt die Eingangsrechnungen ein, damit diese ebenfalls digital zur Verfügung stehen.

Der Vorteil liegt darin, dass bereits im aktuellen Monat gebucht wird und dass alle Belege in elektronischer Form vorliegen. Somit kann das Unternehmen jeweils die Originalbelege in seiner gewohnten Ablage verfügbar halten, ohne sie erst in einem Pendelordner zum Steuerbüro zum Verbuchen schicken zu müssen.

Weiterer Vorteil: Im aktuellen Monat werden anhand der originären Buchhaltungsdaten (und nicht aufgrund irgendwelcher ungenauen Excel-Nebenberechnungen) die offenen Posten für Debitoren und Kreditoren erstellt sowie dem Mandanten eine Mahnvorschlagsliste mit Mahnungsdatei für die Debitoren zur Verfügung gestellt.

So können regelmäßig und  automatisiert Mahnläufe gestartet und damit der Forderungsbestand reduziert werden. Keine Bank möchte die Bank der Kunden ihres Kunden sein, nur weil dieser sein Forderungsmanagement nicht im Griff hat.

Keine Abweichung zwischen Dezember-Auswertung und Jahresabschluss

Aber nicht nur eine deutlich verbesserte Geschwindigkeit und Zeitnähe der Buchung ist mittlerweile Voraussetzung für die Erhaltung der Kreditfähigkeit, sondern der Nachweis, dass untermonatlich auch die wesentlichen Bestandskonten mit in die Finanzbuchhaltung eingehen.

Matthias Schipper

„Viele Unternehmer betrachten die Forderung der Banken nach einem aktuellen und verlässlichen Reporting als Zumutung, die nur widerwillig erfüllt wird. Sie verkennen dabei, dass ein belastbares Zahlenwerk in erster Linie ein exzellentes Steuerungsinstrument für sie selbst ist.“

Matthias Schipper
ist Geschäftsführer der bdp Venturis Management Consultants GmbH.

So wird immer mehr gefordert, dass letztendlich monatlich nicht nur eine BWA einzureichen ist, sondern vielmehr ein Monatsstatus (GuV und Bilanz). Hieraus folgt, dass monatlich Bestandsveränderungen, Abschreibungen, Forderungswertberichtigungen und im Gewinnfall auch kalkulatorischer Steueraufwand zu buchen sind. Letztendlich soll damit gewährleistet werden, dass es keine große Ergebnisabweichung mehr von der Dezember-Monatsauswertung zum Jahresabschluss gibt.

Und dies ist auch mehr als verständlich: Muss die Bank doch auch aufgrund der monatlich eingereichten Auswertungen eine Kreditentscheidung treffen, wie soll sie dies gerade in schwierigen Zeiten guten Gewissens machen können, wenn sie schon weiß, dass die Zahlenbasis monatlich zu gut dargestellt wird und erst am Jahresende im Jahresabschluss entsprechende Abschläge erfolgen? Dies kann der Banker dann nicht guten Gewissens tun, sondern er muss auf aktuellen, harten und aussagefähigen Daten bestehen.

Handelt es sich um eine Unternehmensgruppe (z. B Betriebsaufspaltung oder mehrere Standorte in unterschiedlichen rechtlichen Gesellschaften), so wird heute überwiegend vierteljährlich eine konsolidierte Gruppendarstellung gefordert. Zugrunde gelegt für die Bankentscheidungen werden dann in der Regel die konsolidierten Ist-Zahlen, die auch für die Zukunft fortzuschreiben und zu planen sind. Letztendlich ist es für die Geldgeber nur von Relevanz, welche Außenbeziehungen die gesamte Unternehmensgruppe unterhält, wie sich die Umsatzerlöse und Materialbezüge zu fremden Dritten entwickeln und die Drittforderungen und Verbindlichkeiten aussehen. Die ganze „heiße“ Intercompanyluft muss herausgelassen werden.

Moderne Konsolidierungssoftware schafft dies relativ einfach, wenn der Steuerberater bzw. das Rechnungswesen hierzu die Voraussetzungen geschaffen hat. Hierzu zählen die strikte Trennung bei der Verbuchung von Intercompany-Bewegungen und Buchhaltungsvorgängen mit fremden Dritten. Keineswegs dürfen diese Vorgänge gemischt auf denselben Umsatz- oder Aufwandskonten gebucht werden, sondern es müssen hierfür getrennte Konten angesprochen werden. Dann stellt letztendlich auch die vierteljährliche Konsolidierung kein Problem dar und schafft eine deutlich verbesserte Transparenz, die für die Kreditvergabe heutzutage notwendig ist.

Die Planungsrechnung als Voraussetzung für eine Kreditentscheidung

Neben einer vertrauenswürdigen und zeitnahen Ist-Darstellung durch das Rechnungswesen des Unternehmens ist es erforderlich, eine plausible und nachvollziehbare Unternehmensplanung für die künftigen Monate und nächsten Jahre aufzustellen. Das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hat hier in seinem neuen Standard ES 6 zur Fortführungsprognose und zum umfassenden Sanierungskonzept klare und deutliche Aussagen getroffen, wie eine Unternehmensplanung heutzutage aufgebaut sein muss: Sie müsse eine integrierte Planungsrechnung sein, die sowohl die Ergebnis- als auch die Liquiditäts- und Bilanzpostenplanung umfasst.

Holger Schewe

„Was bedeutet integriert? Dies bedeutet, dass Änderungen, die in einem der drei Teilpläne gemacht werden, automatisch die anderen Teilpläne ändern müssen. Das heißt, ein geplanter Umsatzanstieg in der Ergebnisplanung führt automatisch zu einem Anstieg desForderungsbestandes und gegebenenfalls des Vorratsbestandes in der Bilanzpostenplanung und in der Liquiditätsplanung zu einem erhöhten Liquiditätsbedarf in der Vorfinanzierung.“

Holger Schewe
ist Geschäftsführer der bdp Venturis Management Consultants GmbH.

Wichtig sind die Planungsprämissen. Gerade in unsicheren Zeiten wie den heutigen ist es notwendig, dass bei der Planungsrechnung die Prämissen so exakt dargestellt werden, dass die Bank sich in ihrer Kreditentscheidung ein Bild machen kann, ob die Prämissen aus ihrer Sicht plausibel sind und von ihr geteilt werden können. Naturgemäß legt jeder Banker bei der Entscheidungsfindung besonderes Gewicht auf die Liquiditätsplanung. Diese muss nach den IDW-Vorgaben nunmehr eine konkrete monatliche Darstellung der einzelnen Zahlungsflüsse beinhalten und darf nicht mehr eine vereinfachte Cash-Flow-Rechnung sein. Dies bedeutet, dass für die einzelnen Zahlungsströme sowohl die Höhe, aber auch die Fristigkeit jeweils differenziert zu planen sind.

Man muss sich also bei der Planungserstellung Gedanken machen, mit welchen Zahlungszielen die wesentlichen Kundengruppen arbeiten, wie auch die unterschiedlichen Lieferantengruppen mit unterschiedlichen Zahlungszielen belegt werden müssen. Weitere Prämissen wie  Fälligkeit von Personalauszahlungen, gegebenenfalls schon abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarungen, Kredittilgungen etc. sind genau periodengerecht zuzuordnen. Geplant werden muss immer der rechnerische End-Kontostand zum Ende eines Monats. Übersteigt er die von der Bank genehmigte Linie, zeigt sich deutlich die Liquiditätsunterdeckung.

Covenants müssen beachtet werden

Wichtig ist, dass die Kommunikation den Banken gegenüber total offen ist und auch mögliche Risiken aus anderen Kreditverträgen beinhaltet. So gehen immer mehr Kreditgeber dazu über, neben einer gewissen Einhaltung von Kennzahlen (Covenants) auch die Einhaltung von Nebenbedingungen zu fordern. Denkbar sind Nebenbedingungen wie z. B.

  • Nachbesicherungsrecht, wenn andere Banken Sicherheit bestellt bekommen,
  • Nachbesicherungsrecht, wenn weitere Banken Kredite vergeben,
  • Kündigungsrecht, wenn mit anderen Gläubigern Moratorien vereinbart werden.

Insbesondere die letzte Formulierung betrifft die Gesamtsituation einer Restrukturierung, wenn z. B. mit dem Finanzamt, Sozialkassen oder anderen Gläubigern Moratorien vereinbart werden. Hierzu bedarf es vorab des Antrags an die Bank, für dieses oder auch das nächste Jahr die Covenants auszusetzen.

Häufig lohnt auch ein Blick auf die wesentlichen Kennzahlen des Unternehmens. Welche im Ratingverfahren am häufigsten herangezogen werden und wie man sie verbessern kann, stellen wir Ihnen in der kommenden Ausgabe von bdp aktuell vor.

Die Vorbereitung des Bankgesprächs

Sind in einem Unternehmen mehrere Kreditinstitute  engagiert, stellt sich häufig die Frage, ob man versucht, den Fresh-Money-Bedarf nur mit einer Bank zu decken, oder ob alle über die derzeitige Situation informiert werden sollten. Hier kann es nur eine Antwort geben: Sämtliche relevanten Kreditgeber sind über die Situation des Unternehmens zu informieren und auch darüber, wie gegebenenfalls ein entstehender Liquiditätsbedarf gedeckt werden kann. Ansonsten würde eine Bank, die nicht informiert wurde und erst später von diesen Bemühungen erfährt, natürlich ihr Vertrauen verlieren und sich zu Recht fragen, warum sie nicht informiert wurde.

Dem Grundsatz nach maximaler Transparenz und unbedingter Gleichbehandlung in den Informationen ist natürlich gerade auch dann zu folgen, wenn das Unternehmen bereits bei den Banken vom Markt- in den Risikobereich abgegeben worden ist.

Grundsätze der Bankenkommunikation

Auch bei der Vorlage schlechter Zahlen muss gelten, dass die Banken informiert werden. Nur so lässt sich Vertrauen herstellen bzw. halten. Auch wenn die Zahlen schlecht sind, müssen sie plausibel erläutert werden und die echten Gründe genannt werden, auch wenn diese eigene unternehmerische Fehlentscheidungen offenbaren. Idealerweise sind bereits Gegenmaßnahmen zu benennen, damit die Bank ein Gefühl dafür erhält, wie das Unternehmen aus der aktuellen Situation wieder herauskommen möchte. Ganz wichtig ist, dass die Planungen plausibel sind und die Planungsprämissen offen dargestellt werden.

Wie wird der Antrag auf Krediterhöhung formuliert?

Zur Beantragung von Fresh Money haben sich mittlerweile mehrere Grundsätze herauskristallisiert, die in der aktuellen Situation von besonderer Bedeutung sind:

  • Der Liquiditätsbedarf muss sich plausibel der Untersuchung der Krisengründe und der positiven Fortführungsprognose samt Planungsrechnung ergeben.
  • Die Planungsrechnung muss die Kapitaldienstfähigkeit aus dem operativen Geschäft für die Zukunft ergeben.

Die Maßnahmen müssen genau definiert werden, die den Turn-around erwarten lassen. Dies ist eine der zentralen Forderungen des neuen IDW- Standards ES 6.

  • Es ist unerlässlich, dass der Unternehmer oder die Unternehmerfamilie einen Eigenbeitrag zur Lösung dieser Situation leistet.

Dieser sollte in einem Zuschuss in die Gesellschaft oder aber zumindest einem deutlichen Gehaltsverzicht oder anderen Beiträgen liegen, die auch aus gestellten Sicherheiten bestehen können. Letzt-endlich, wenn der Unternehmer gar nichts anderes geben kann, stellt sich immer die Frage, ob nicht die Anteile an dem Unternehmen als Sicherheit dienen können oder sogar zu einem späteren M&A Prozess einem doppelten Sicherheiten- und Verkaufstreuhänder übertragen werden.

  • Es müssen konkrete Besicherungsvorschläge für das neue Geld gemacht werden.

Oder aber es müssen Bemühungen um eine Landesbürgschaft, die Bürgschaft einer Bürgschaftsbank oder um ein KfW-Sonderprogramm erbracht werden.

Erweiterung dieser Grundsätze in schwierigem Fahrwasser

Sofern sich das Unternehmen in einer deutlich schwierigen Phase befindet, gelten zusätzlich noch weitere Grundsätze, die auch zum Teil die Notwendigkeit einer Restrukturierung der Passivseite beinhalten:

  • Tilgungsstundungen und –streckungen gehen vor Fresh Money.

Es versteht sich aus Sicht des Unternehmens, dass hier der Tilgungsaussetzung mit Laufzeitverlängerung der Vorzug zu geben ist, während die Banken meist eine andere Sichtweise der Dinge haben. Hier muss anhand einer sauberen Kapitaldienstfähigkeitsberechnung geprüft werden, wann der Kapitaldienst nachgeholt werden kann.

  • Im Wesentlichen sind die Banken gleich zu behandeln.

Die Leistungen werden jedoch unterschiedlich nach den Blankoanteilen bemessen sein.

  • Der Eigenbeitrag des Unternehmers und der Stakeholder muss erfolgen.

Gegebenenfalls sind Objektfinanzierer, Kreditoren (WKV beachten) und Kunden mit einzubeziehen.

  • Bestehende Kreditverträge und Nebenbedingungen über Covenants dürfen nicht verletzt werden.
  • Teilverzicht ist in der Regel nur bei Restschuldablösung möglich.

Ist der Kapitaldienst auf Dauer nicht erbringbar, kann sicherlich über diese Ultima Ratio diskutiert werden, in der Regel muss aber die Restablösung erfolgen. Nur in ganz seltenen Einzelfällen, in denen eindeutig der Weiterbetrieb des Unternehmens klar die größeren Chancen ergibt, aber zum heutigen Zeitpunkt kein Käufer gefunden werden kann, wird ein Teilverzicht ermöglicht, ohne dass die Restschulden abgelöst werden.

Die Kür der Bankverhandlung: Die Moderation der Bankenrunde

Wird das Unternehmenskonzept dann dem Bankenkreis vorgestellt, passiert dies in der Regel in Bankenrunden, in denen bei erheblicher Relevanz, wie schon beschrieben, mittlerweile die Objektfinanzierer mit eingeladen werden.

Dann besteht die Kunst in der erfolgreichen Überzeugung der Banken und der prägnanten Darlegung der Gründe für den Liquiditätsbedarf, der exakten Höhe und der plausiblen Kapitaldienstfähigkeit. Ganz häufig sind die unterschiedlichen Interessen der Banken unter einen Hut zu bringen. In der Bankenrunde entscheidet sich häufig der Erfolg oder Misserfolg des Antrags. Das Unternehmen ist klar im Vorteil, welches entweder selbst oder durch professionelle Berater schafft, die Bankenrunde so zu moderieren, dass größtmögliches Vertrauen suggeriert wird, die Banken nur Lösungsansätze präsentiert bekommen, die in der heutigen Zeit innerhalb der Banken umzusetzen sind und ein fairer Ausgleich der Interessen vorgenommen werden kann. Hierzu bedarf es stets eines großen Erfahrungsschatzes, um diese Aufgaben in den teilweise großen Runden bewältigen zu können.

Das Reporting nach dem Antrag

Ist die Bankenrunde erfolgreich verlaufen und konnten auch die rechtlichen Interessen der Banken untereinander erfüllt  und in ein Gleichgewicht gebracht werden, wird in der Regel in der heutigen Zeit ein zeitnahes und sehr enges Reporting und somit eine enge Begleitung des Unternehmens nach erfolgreichem Kreditantrag von den Banken gefordert werden.

Hier muss ein Reporting-Package angesetzt werden, welches sowohl die Ergebnissituation und den Status im Ist darstellt, als auch eine stetig aktualisierte Planungsrechnung mit Erläuterungen zur Plan- und Ist-Abweichung. Wichtig ist, dass die Banken klare Antworten auf ihre Fragen erhalten und das Vertrauen signalisiert bekommen, zeitnah mitgenommen zu werden, auch wenn die Zahlen einmal schlechter sind.