Insolvenzordnung, in: bdp aktuell 55 | September 2009

Geänderte Überschuldungsdefinition soll bis 2013 gelten

Auch nach dem 01.01.2011 führt eine bilanzielle Überschuldung nicht zur Insolvenz, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht

Das Bundeskabinett hat sich Ende August mit einer Änderung zum Insolvenzrecht befasst. Die Regelung soll als Gesetzentwurf durch die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Deutschen Bundestag eingebracht werden. Der Vorschlag sieht vor, eine ursprünglich bis 31.12.2010 befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in der Insolvenzordnung um drei Jahre zu verlängern. Damit führt auch nach dem 01.01.2011 eine bilanzielle Überschuldung nicht zur Insolvenz, wenn eine positive Fortführungsprognose besteht.

Der Begriff der Überschuldung wurde als Reaktion auf die Finanzkrise im Herbst 2008 geändert. Danach muss ein Unternehmen trotz rechnerischer Überschuldung keinen Insolvenzantrag stellen, wenn es mittelfristig seine laufenden Zahlungen voraussichtlich leisten kann. Es kommt also darauf an, ob die sogenannte Fortführungsprognose positiv ausfällt.