Scheidungskosten, in: bdp aktuell 54 | Juli + August 2009
Steuerliche Fragen bei der Scheidung
bdp-Partnerin Martina Hagemeier auf N24
____Frau Hagemeier, das ist kein schönes Thema. Aber wir müssen trotzdem darüber sprechen: Kann man eigentlich die Kosten für eine Scheidung von der Steuer absetzen?
Ja, das kann man. Es sind außergewöhnliche Belastungen und soweit die eigene zumutbare Belastung überschritten ist, können die Kosten abgesetzt werden.
____Wo liegt da die Grenze?
Du zumutbare Belastung bei einem Jahreseinkommen von 60.000 Euro und zwei Kindern liegt bei 2.400 Euro. Da die Scheidungskosten zum Beispiel mit den Krankheitskosten addiert werden, kommt man sehr schnell über diese Grenze und kann die Scheidungskosten abziehen. Das sind Anwaltskosten, Gerichtskosten, Fahrtkosten, Mediationskosten und auch die Umzugskosten für den ausziehenden Partner.
____Die Kosten beim Unterhalt: Wie kann ich die eingrenzen?
Wer Unterhalt bezahlt, kann diesen bis zu einer Höhe von 13.800 Euro von der Steuer absetzen. Voraussetzung ist, dass der Empfänger dem Abzug zustimmt und den Erhalt der Zahlungen bei der Steuererklärung angibt und eventuell dann selbst versteuert.
____Für wen lohnt sich der Abschluss eines Ehevertrags?
Aus steuerlicher Hinsicht muss man dazu nicht unbedingt raten. Aber man könnte im Vertrag festhalten, dass der Unterhaltsempfänger den Unterhalt versteuert, so dass der zahlende Partner in den Genuss des Streuerabzugs kommt.
____Frau Hagemeier, vielen Dank für das Gespräch.