Steuern, in: bdp aktuell 53 | Juni 2009

Die Zinsschranke wird gesenkt

Große Koalition plant Erleichterungen bei der Umsatzsteuer und die Senkung der Zinsschranke

Im Rahmen eines dritten Konjunkturpakets plant die Große Koalition Erleichterungen für kleinere Firmen bei der Umsatzsteuer und die Senkung der Zinsschranke.

Kleinere Firmen sollen zukünftig einen Aufschub bei der Umsatzsteuerzahlung erhalten: Bei einem Umsatz von unter 500.000  Euro dürfen nun auch in Westdeutschland Unternehmen für die nächsten zwei Jahre die Umsatzsteuer erst nach Zahlung der Rechnung durch den Kunden ans Finanzamt abführen. Bislang galt hier die Grenze von 250.000 Euro. Zudem wird bei der Zinsschranke die Freigrenze von einer Million auf drei Millionen Euro angehoben. Seit der Unternehmensteuerreform dürfen Firmen Zinskosten nur noch bis zu 30 Prozent des Gewinns absetzen.

Ferner soll eine „Sanierungsklausel“ eingeführt werden, die es Unternehmen wieder erleichtert, Verluste von neu gekauften Firmen mit eigenen Gewinnen zu verrechnen. Das war in der Unternehmenssteuerreform eingeschränkt worden.