Steuern, in: bdp aktuell 53 | Juni 2009
Steuerrezepte für den Kücheneinbau
Finanzgericht Köln erläutert die Bedingungen, die für einen Werbungskostenabzug erfüllt sein müssen
Rüdiger Kloth
ist Steuerberater und seit 1997 Partner bei bdp Hamburg.
Grundsätzlich stellt die Erneuerung der Küche in einer Mietwohnung als Modernisierungsmaßnahme sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwand dar, selbst wenn die neue Einrichtung dem technischen Fortschritt entspricht. Das FG Köln erläutert die Bedingungen anlässlich einer rund 20.000 EUR teuren Küche, die für einen Werbungskostenabzug erfüllt sein müssen:
- Erscheint es angesichts der Größe und der nicht erhöhten Miete unwahrscheinlich, dass eine sehr teure Küche tatsächlich in eine Mietwohnung eingebaut worden ist, ist der Einbau in der Mietwohnung nachzuweisen, z. B. durch eine Skizze oder die Aufstellung der Bestandteile der Küche.
- Sofern der Einbau der Küche über eine substanzerhaltende Erneuerung hinausgeht (bspw. bei der Verwendung hochwertiger Materialien), führen die Aufwendungen zu einer wesentlichen Verbesserung und damit zu Anschaffungskosten.
- Die Bestandteile der Küche stellen nicht viele einzelne geringwertige Wirtschaftsgüter dar, weil die Küche ein einheitliches zusammengesetztes Wirtschaftsgut ist.
- Wenn die Kosten keinen Niederschlag in der Miete finden, erschließt sich der wirtschaftliche Sinn einer solchen Maßnahme nur vor dem Hintergrund einer beabsichtigten privaten Nutzung. Im Ergebnis ist der Einbau der Küche dann nicht mehr der Einkunftsart Vermietung zuzurechnen.