bdp-MoMiG-Studie, in: bdp aktuell 53 | Juni 2009
„Unternehmer dürfen nicht per Gesetz zum Sozialfall werden!“
Dr. Michael Bormann zu den Schlussfolgerungen aus der bdp-MoMiG-Studie
Das im November 2008 in Kraft getretene „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ (MoMiG) soll das GmbH-Recht gründlich modernisieren. Was auf dem ersten Blick zahlreiche Verbesserungen mit sich bringen sollte, erweist sich bei näherer Betrachtung als ein Gesetzeswerk mit zahlreichen Klippen und Untiefen bei der Kreditvergabe. Die bdp Venturis Management Consultants gab deshalb eine repräsentative Befragung in Auftrag.
Einen zusammenfassenden Ergebnisbericht finden Sie unter:
www.bdp-aktuell.de/54/momig-studie.htm
Die kompletten Studienergebnisse finden Sie unter:
www.bdp-aktuell.de/53/bdp-Venturis-MoMiG-Studie.pdf
____Dr. Bormann, was hat Sie bewogen, eine solche Studie in Auftrag zu geben?
Nahezu zeitgleich mit dem Ausbruch der Finanzkrise wurde das neue MoMiG rechtskräftig. Schon vorher war absehbar, dass – wie eigentlich bei jedem neuen Gesetzeswerk – gewisse Nachbesserungen erforderlich werden würden. Unsere Sozietät hat zahlreiche Bankenrunden zwischen Unternehmen, ihren Kreditgebern und den Kreditbürgen moderiert. Wegen dieser großen Praxiserfahrung konnten wir recht schnell gewisse Schwachpunkte bei der MoMiG-Gesetzgebung erkennen. Wir wollten jedoch sichergehen, dass wir mit unseren Vermutungen nicht allein dastehen und haben deshalb die anonyme Befragung durchführen lassen.
____Wie bewerten Sie die Ergebnisse?
Ich muss sagen, dass wir von der Dramatik der Ergebnisse leider nicht überrascht sind. Wenn fast drei Viertel aller Befragten befürchten, dass im Falle einer Unternehmensinsolvenz den Bürgen nur der Weg in die Privatinsolvenz und zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherungen bleibt, dann sieht man, dass hier Menschen in den Strudel gerissen und ihre Existenz vernichtet wird, die eigentlich mit ihrer Bürgschaft das hehre Ziel verfolgten, Arbeitsplätze und Existenzen zu sichern. Der Unternehmer wird damit per Gesetz bei einem unternehmerischen Scheitern zum Sozialfall - das bremst jede unternehmerische Initiative.
Es ist schon schlimm genug, dass im Zuge der Finanzkrise die Zahl der Unternehmensinsolvenzen drastisch in die Höhe gehen wird. Dass aber durch handwerkliche Fehler im MoMiG auch noch die private Altersvorsorge in Form beispielsweise des Eigenheims oder einer betrieblichen Rentenzusage herangezogen wird, das sollte nun wahrlich vermieden werden.
____Gibt es dennoch positive Erkenntnisse aus dieser Studie?
Auf jeden Fall. Die Bedeutung der Bürgschaftsbanken oder von Landes- und Bundesbürgschaften wird weiter zunehmen. Unternehmer und Kreditwirtschaft wissen diese Sicherungsinstrumente sehr zu schätzen. Wenn zukünftig private Bürgschaften schwerer zu bekommen sind und damit die Kreditvergabe restriktiver wird, kann die Bürgschaftsbank ein wichtiger Baustein im Liquiditätsmanagement des Unternehmens sein. Auch hier gilt dann natürlich, dass die persönliche Garantie des Gesellschafters auf seine Leistungsfähigkeit beschränkt bleiben muss.
____Was planen Sie mit den Ergebnissen der Studie?
Wir werden die Ergebnisse der zuständigen Fachabteilung im Justizministerium präsentieren und Lösungsvorschläge unterbreiten. In jedem Fall muss der § 44a der Insolvenzordnung geändert werden. Unternehmer dürfen nicht per Gesetz zum Sozialfall werden!
____Dr. Bormann, wir danken Ihnen für dieses Gespräch und wünschen Ihnen viel Erfolg.
