Bilanzrecht, in: bdp aktuell 53 | Juni 2009
Erleichterung für Kleinstunternehmen
Für Einzelunternehmer mit wenig Umsatz oder Gewinn entfällt die Bilanzpflicht
Mit Verabschiedung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 26. März 2009 sind die umfangreichsten Bilanzierungsänderungen in der deutschen Rechnungslegung seit 20 Jahren auf den Weg gebracht worden (bdp-aktuell Ausgabe 53, Mai 2009).
Andreas Eschrich
ist Steuerberater bei bdp Hamburg.
Eine wesentliche Neuerung ist dabei noch nicht in der breiten Öffentlichkeit „angekommen“: Die Befreiung von Rechnungslegungspflichten für handelsrechtliche Zwecke der sog. Kleinstunternehmen. Dies betrifft Einzelkaufleute, die an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als EUR 500.000 Umsatzerlöse und EUR 50.000 Jahresüberschuss aufweisen.
Nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission ist dies nun künftig auch für kleine Kapitalgesellschaften angedacht. Dabei dürften dann auch kleine Personenhandelsgesellschaften mit begünstigt werden und dies würde dann sowohl die Rechnungslegungs- als auch die Publizitätsvorschriften betreffen. Dieser Vorschlag ist allerdings nicht zuletzt auch beim Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in die Kritik geraten, sodass evtl. nur mit weiteren Erleichterungsvorschriften zu rechnen wäre (ggf. Befreiung von der Aufstellung eines Anhangs für kleine Kapitalgesellschaften)
Von uns sei an dieser Stelle aber angemerkt, dass diese Befreiung nicht für steuerrechtliche Vorschriften gelten würde. Das heißt, dass zumindest eine Einnahmen-Überschussrechnung zu erstellen ist. Und ungeklärt bleibt wohl auch die Frage, ob nicht für andere Beteiligte (Banken, Gesellschafter etc.) trotzdem eine Bilanz erstellt werden muss. Dies wird uns erst die zukünftige Praxis zeigen.