Unternehmensfinanzierung: bdp aktuell 51 | April 2009

Brutaler Druck

bdp hilft, wenn jetzt die Kündigung von Mezzanine-Kapital droht

Die Krise schreitet voran und viele Unternehmensbilanzen sehen im Vergleich zum Vorjahr deutlich schlechter aus. Haben diese Unternehmen in den vergangenen Jahren größere Mezzanine-Programme als Finanzierungsquelle erschlossen, so stellt sich jetzt die Frage, ob durch Verletzungen in der Bilanz 2008 oder bereits durch drohenden Verletzungen in der künftigen Bilanz 2009 ein Kündigungsrecht der Mezzanine-Geber besteht.

Matthias Kramm

Matthias Kramm
ist Senior Consultant und Prokurist der bdp Venturis Management Consultants GmbH.

Eine Kündigung ausschließlich aufgrund der allgemeinen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens wird es in den meisten Fällen nicht geben; einzelne Mezzanine-Programme hatten dies ausdrücklich ausgeschlossen. Viele Mezzanine-Programme sehen allerdings in den vertraglichen Regelungen vor, dass der Verstoß gegen die Financial Covenants entweder eine Sicherheitenbestellung, die Entsendung eines Recovery-Managers oder aber gar die Kündigung nach sich ziehen kann.

Es muss also in die Verträge geschaut werden: Kann allein bei einer Verletzung gekündigt werden, oder ist geregelt, dass diese voraussichtlich nicht geheilt werden kann? In nahezu keinem Fall kann bereits jetzt aufgrund einer drohenden Verletzung der Financial Covenants in der Bilanz zum Dezember 2009 eine Kündigung ausgesprochen werden. Da sind noch noch acht Monate Zeit. Dennoch üben die Vertreter einzelner Mezzanine-Fonds mit genau diesem Argument bereits brutalen Druck in Bankenrunden und -verhandlungen aus. Hier ist es dringend geraten, sich einen erfahrenen Steuermann an Bord zu nehmen, um im Verhandlungswege wirtschaftlich vernünftige Lösungen zu erreichen.