Abgeltungsteuer | bdp aktuell 51 | April 2009

Goldene Zeiten

Dr. Michael Bormann auf n-tv zur steuerlichen Behandlung von Goldinvestments wie zum Beispiel Xetra-Gold

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____Viele meinen, die Abgeltungsteuer gelte für alle Anlagen. Das stimmt aber nicht. Herr Dr. Bormann, wie ist die Regelung für echtes Gold?

Das physische Gold wird wie Geld angesehen. Es unterliegt tatsächlich nicht der Abgeltungsteuer. Es gilt die alte Spekulationsfrist von einem Jahr: Wenn ich das Gold länger als ein Jahr halte, fällt weder Spekulation- noch Abgeltungsteuer an. Die Nachteile bei Gold sind: Ich muss sehr aufpassen, dass es mir nicht abhanden kommt. Und ich muss vielleicht Aufschläge für geprägtes Gold, also Münzen, zahlen, der diese sehr viel teurer macht, als der reine Goldwert.

____Jetzt gibt es aber als Alternativen, börsengehandelte Zertifikate, zum Beispiel das Xetra-Gold. Wie wird das besteuert?

Xetra-Gold ist ein klassischer Lieferungsanspruch auf die Ware Gold. Das ist das Geheimnis dieser Anlage. Die Xetra-Gold-Anlage wird betrachtet wie normales Gold. Es fällt keine Abgeltungsteuer an und auch keine Spekulationsteuer, wenn ich zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr verstreichen lasse. Und ich muss nicht auf mein Gold aufpassen. Wichtig ist aber: Das ist ein sehr neues Produkt und man kann nie ganz sicher sein, ob sich die Finanzverwaltung dieser Auffassung auch anschließt. Es spricht aber sehr viel dafür.