Restrukturierung: bdp aktuell 50 | März 2009

Der richtige Dreh

Innovatives Krisenmanagement durch modifizierte Insolvenzordnung, GmbH-Reform und neue IDW-Regeln für Fortführungsprognosen

Werkzeug

Seit nunmehr fast zwei Jahrzehnten ist bdp neben der Wirtschaftsprüfung sowie der Steuer- und Rechtsberatung vor allem mit der Sanierungs- und Restrukturierungsberatung von Unternehmen „in schwierigem Fahrwasser“ erfolgreich. Aus über 250 in dieser Zeit betreuten Fällen ergibt sich ein großer Erfahrungsschatz, der unseren Mandanten in der heutigen Finanz- und Wirtschaftskrise sehr zugutekommt.

So kann bdp in der derzeitigen Krisensituation seine betriebswirtschaftlichen Erfahrungen voll in die Unternehmensfinanzierung und bei M&A einbringen, was für die Beschaffung von Fresh Money in Turnaround-Fällen von unschätzbarem Vorteil ist. Eine aktuelle Übersicht über die bundesweit laufenden Sanierungsprojekte 2008/09 finden Sie unter www.bdp-venturis.de/referenzen/aktuell.htm.

Dr. Michael Bormann

Dr. Michael Bormann
ist Steuerberater und seit 1992 Gründungspartner der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner.

Wir betreuen somit die gesamte Leistungspalette von einer Erstanalyse über eine Fortführungsprognose, die Erstellung von bdp-Sanierungskonzepten sowie vor allem die praktische Umsetzung der notwendigen Sanierungsmaßnahmen „hands on“ vor Ort im Unternehmen bis hin zum Interimsmanagement. Nicht jede Sanierung gelingt ohne Insolvenz – wir haben in etlichen schwierigen Fällen auch gezeigt, wie ein Unternehmen mit einer gut vorbereiteten und strukturierten Insolvenz saniert und/oder verkauft werden kann.

Prognose 2009 und Trends in der Sanierung

Das Jahr 2009 stellt vieles in den Schatten, was man früher über Krisenverläufe und Sanierungsansätze gehört, gelernt und erfahren hat. Diese Krise ist in einigen Wirtschaftsbereichen, insbesondere Automotive, Export, Maschinenbau und elektronische Konsumgüter sehr hart, rabiat und über Nacht eingebrochen, wie früher niemals Wirtschaftsabschwünge verlaufen sind. Gerade im Bereich Automotive gab es noch einmal von Dezember bis Mitte Februar Abrufrückgänge und Auftragsstornierungen in einer Größenordnung, die nicht selten 40 % bis 50 % des Auftragsvolumens des Vorjahres erreichten. Auf einen solchen Rückgang innerhalb solch kurzer Frist kann sich kein Unternehmen vorbereiten, und kein Unternehmen kann entsprechend zeitgleich eine Kostenreduktion vornehmen. Fazit: Die gesamten hiervon betroffenen Branchen – und das sind große Teile – schreiben derzeit riesige Verluste, die so groß sind, dass in 2009 realistischerweise mit keiner Erholung mehr zu rechnen ist.

Insofern scheint es schon heute fraglich, ob die jüngste (bislang für nicht möglich gehaltene) Prognose der Schrumpfung des Bruttoinlandsprodukts von 2,5 % überhaupt noch zu halten sein wird, oder ob es nicht längst 3,5 % werden. Auch die noch im Januar aufgestellte Prognose eines Anstiegs der Arbeitslosenzahlen von 0,5 Mio. ist längst Makulatur geworden. Wir dürfen wohl zufrieden sein, wenn der Anstieg der Arbeitslosigkeit in diesem Jahr knapp unter 1,0 Mio. bleibt.

Diese düstere Situation trifft zusammen mit einer ausgesprochen großen Schwäche des Bankensektors, die letztendlich ja diese Krise weltweit ausgelöst hat. Dies bedeutet konkret, dass wir in einzelnen Bankenrunden auf Banken treffen, die liquiditätsmäßig weitere Sanierungsmaßnahmen bei den betroffenen Mandantenunternehmen gar nicht mehr mittragen können, sodass einzelne Länder-Investitionsbanken manchmal schon dafür benötigt werden, um den betroffenen Geschäftsbanken Geld zu leihen. Das ist eine noch vor Kurzem undenkbare Situation!

In dieser beispielslosen Krise muss daher ein erfahrener Sanierer bereits im Vorfeld einer Bankenrunde genauestens prüfen, welche weiteren Stakeholder mit heranzuziehen sind, damit die Sanierungslast nicht allein beim Bankenkreis verbleibt.

Neue und traditionelle Instrumente für die Sanierung

Auf keinen Fall darf in dieser schwierigen Situation lediglich eine finanzielle Sanierung angestrebt werden. Das können und wollen die Banken so in keinem Fall mittragen, weil für viele Branchen die Zukunft sehr unsicher ist. Insofern gehört in jede Sanierungskonzeption eine Untersuchung zum Marktumfeld unter den aktuellen Gegebenheiten. bdp hat mit seiner eigenen Researchabteilung, die bei uns im Hamburger Büro angesiedelt ist, für etliche Branchen interne Arbeitsanweisungen für unsere Mitarbeiter „an der Sanierungsfront“ aufgestellt, nach denen wir uns – zumindest für die nächsten sechs bis 12 Wochen – bei der Erstellung von Sanierungsplänen richten. Bei Interesse können Sie sich diese mit dem Formular auf der Rückseite zusenden lassen.

Die Sanierungsmaßnahmen müssen somit das gesamte Unternehmen umfassen, angefangen von drastischen Produktionszeitverkürzungen und Vereinbarungen mit der Belegschaft (oder je nach rechtlichem Rahmen mit dem Betriebsrat, bei Tarifverträgen mit der Gewerkschaft etc.). Die Erfahrung der letzten sechs Wochen zeigt, dass mittlerweile fast alles verhandelbar ist, wenn ein Vertrauensverhältnis besteht und vor allem auch durch die Person des Sanierers oder durch die Sanierungsberatungsgesellschaft Zutrauen zum Überwinden der Krise vermittelt wird.

Weiter geht es mit den Lieferanten. Diese müssen in dieser Mega-Krise einbezogen werden, weil Teile der Lieferantenverbindlichkeiten in Vorräten gebunden sind, die die Kunden des Unternehmens zur Zeit nicht abrufen und daher auch nicht bezahlen. Unsere Erfahrung aus mehreren Fällen der letzten Wochen zeigt, dass hier eine Offenheit gegenüber den Lieferanten von großem Nutzen ist. So kann teilweise gezeigt werden, in welchen Kundenprojekten welche Vorräte gebunden sind und dass man, sobald hier Abrufe erfolgen, auch quotal die Lieferanten bedienen kann. In einem sehr großen Automotive-Fall konnte von uns eine umfassende Datentabelle hierzu aufgestellt werden, die mit den betreffenden Warenkreditversicherern und den Lieferanten verhandelt wurde, sodass die fälligen Zahlungsfristen auch formell wirksam für die Berechnung der Zahlungsfähigkeit nach hinten verschoben werden konnten.

Auch an bestehende Einkaufskontrakte muss man in dieser Situation denken. Selbstverständlich gilt unter Kaufleuten, dass einmal getroffene Vereinbarungen auch zu halten sind („pacta sunt servanda“). Bevor man jedoch in Erfüllung der zu einer völlig anderen Zeit geschlossenen Einkaufskontrakte in Schönheit stirbt, muss nachverhandelt werden! bdp begleitet seine Mandanten bei diesen manchmal sehr harten Verhandlungen und erzielt fast überwiegend große Erfolge dabei.

Und noch etwas muss man in einer jetzt aufzustellenden Sanierungskonzeption den Finanzierungspartnern nachweisen: nämlich dass man in den Kreis der Stakeholder auch die Kunden mit einbezogen hat! Das ist aber etwas, was ein Unternehmer nur außerordentlich ungern und widerstrebend tut, weil ihm die Angst im Nacken sitzt, der Kunde könne ihn gänzlich verlassen. Aber: Es hilft nichts! In dieser Ausnahmesituation müssen alle an einer Sanierung mitwirken. Unsere jüngsten Erfahrungen zeigen: Derzeit sind Kunden durchaus zu Zugeständnissen bereit, denn sie nehmen zwar deutlich weniger Waren ab, benötigen jedoch immer noch eine gewisse Grundversorgung. Wenn dann plötzlich der eine Lieferant nicht mehr da ist, ist diese Grundversorgung gefährdet.

Natürlich erfordern solche Gespräche mit Kunden ein erhebliches Fingerspitzengefühl. Keineswegs darf man „mit der Axt vor der Tür stehen“ und nur noch wild fordern. Aber mit detailliert aufbereiteten Konzepten, welche die gestiegenen Stückkosten bei verminderter Stückzahl deutlich hervorheben, konnten wir in den letzten Wochen bei vielen Kunden unserer Mandanten erfolgreich Preiserhöhungen, Zahlungszielverkürzungen, Vorschüsse oder zu übernehmende Bürgschaften erreichen.

Mit einem solchen Erfolg lässt es sich dann auch einfacher in die Bankenrunde gehen, deren Moderation naturgemäß heutzutage schwieriger ist, als in den Jahren zuvor. Aber auch hier findet ein erfahrener Berater häufig doch noch einen (Aus)Weg.

Einbeziehung staatlicher Hilfen

Eine grundsätzliche ordnungspolitische Diskussion über Vor- und Nachteile staatlicher Hilfen verbietet sich in der aktuellen Wirtschaftssituation. Es muss versucht werden, eine sich zur größten globalen Wirtschaftskatastrophe ausweitenden Krise einzudämmen. Insofern sollten Erfolg versprechende Konzeptionen unter den jetzt überall entstehenden neuen staatlichen Hilfen auch genutzt werden. Ein gutes Beispiel hierfür stellen wir mit dem Finanzierungsprojekt Ackermanns Haus Flüssiges Obst GmbH & Co. KG auf Seite 7 vor. Viele Bundesländer haben für KMU-Betriebe eigene Förderprogramme aufgelegt. Handelt es sich bei dem Krisenunternehmen um ein größeres Unternehmen, können teilweise Landesbürgschaften helfen, die natürlich ebenfalls wie die Länderprogramme für kleine Unternehmen sorgfältig aufbereitet werden müssen.

Letztlich muss in der Darstellung immer der Spagat gelingen, den Nachweis zu führen, dass es sich um eine durch die Finanz- und Wirtschaftskrise hervorgerufene, temporäre Situation handelt, (Stichtag: 01.07.2008) und die grundsätzlichen Voraussetzungen für das Unternehmen positiv sind.

Auch zur KfW ist noch ein Wort nachzutragen: Das von uns in bdp aktuell Ausgabe 49 durch das Interview mit der KfW-Abteilungsdirektorin Maike Götting vorgestellte KfW-Sonderprogramm ist nochmals nachgebessert worden: Die Haftungsfreistellung für Betriebsmittel wurde auf 60 % erhöht und die „Durchhaltefrist“, bis eine Haftungsfreistellung überhaupt greift, ist von 12 auf vier Monate verkürzt werden.

Wichtig ist in all diesen Fällen ein überzeugendes Konzept und – nicht zu unterschätzen – das Renommee des Sanierungsberaters, der dieses Konzept begleitet. In all den akuten Fällen der letzten Wochen, in denen bdp Mandanten bei der Erlangung solcher Unterstützungsleistungen begleitet hat, gab dies einen gewissen Ausschlag sowohl bei der Bearbeitungszeit als auch auf die eine oder andere Gremienentscheidung.

Neuer Überschuldungsbegriff und die Bedeutung der positiven Fortführungsprognose

Wie wir bereits in bdp aktuell Ausgabe 46 berichtet haben, ist durch das Finanzmarktstabilisierungsgesetz (FMStG) vom 18. November 2008 der Insolvenzantragsgrund der Überschuldung befristet für zwei Jahre außer Kraft gesetzt worden, sofern eine positive Fortführungsprognose vorgelegt werden kann.

Dies führt zu einer völlig veränderten Prüfung der Insolvenz-Antragspflicht: Letztendlich kann die Erstellung eines Überschuldungsstatus unterbleiben, sofern eine hinreichend fundierte Fortführungsprognose vorgelegt werden kann. Hierzu verweisen wir auf folgendes Schaubild.

Schaubild: Fortführungsprognose

Der Fortführungsprognose kommt damit eine gestiegene Bedeutung zu, gilt sie doch als exkulpierend, wenn später etwas schief gegangen ist – sprich: die Sanierung gescheitert ist. Exkulpierend kann die Fortführungsprognose jedoch nur dann sein, wenn sie höchsten fachlichen Anforderungen genügt, zu denen gerade das IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) in seiner Stellungnahme ES 6 einen neuen Standard als Entwurf veröffentlicht hat. Gemäß dem Entwurf des neuen IDW-Standards hat die Fortführungsprognose sowohl die Zahlungsfähigkeit, die Kapitaldienstfähigkeit als auch die künftige unternehmerische Ertragsfähigkeit zu untersuchen. Der Prognosezeitraum sollte zwei bis drei Jahre umfassen, wobei die ersten 18 Monate auf Monatsbasis zu planen sind.

Apropos Planung: Die Zeiten einzelner Excel-Tabellchen sind endgültig aus und vorbei! Das IDW schreibt ganz klar ein integriertes Planungssystem vor, welches aus Ergebnis-, Liquiditäts-, und Bilanzpostenplanung besteht und in dem keine separaten Eingaben in nur einen dieser Teilpläne möglich ist. Selbstverständlich verwendet bdp solch ein integriertes Planungssystem - und zwar schon seit 2002, für das bei uns der Geschäftsführer der bdp Venturis Management Consultants GmbH, Holger Schewe, verantwortlich zeichnet.

Aber es bedarf häufig noch mehr: Das IDW stellt eindeutig die Forderung auf, dass sich der Berater ein eigenständiges Bild von der Vertrauenswürdigkeit der Unterlagen und der gegebenen Informationen durch Plausibilitätsprüfungen zu machen habe. Gegebenenfalls müssen tiefergehende Prüfungen erfolgen.

bdp führt schon seit Jahren die Sanierungs-Due-Diligence durch, die bei den kritischen Positionen Anlagevermögen, Vorratsvermögen, Forderungswerthaltigkeit und Vollständigkeit der Verbindlichkeitsverbuchung tiefergehende Prüfungen durch unsere Abteilung Audit & Tax beinhaltet.

Wird die Fortführungsprognose zum umfassenden Sanierungskonzept erweitert, müssen zusätzlich detailliert dargestellt werden: Aktuell erreichter Stand der Krisenphase, umfassende Unternehmensdarstellung mit SWOT-Analyse, das Leitbild des sanierten Unternehmens sowie ein integrierter Maßnahmenplan.

Die bdp-Sanierungs-Due-Diligence umfasst selbstverständlich alle diese notwendigen Bestandteile und gewährleistet somit für alle an der Krise eines Unternehmens beteiligten Stakeholder eine zielführende und aus vielen Praxisfällen erprobte Darstellung, die letztendlich schnell und zügig zum Sanierungserfolg führt.

bdp-Leistungspalette

Sanierung + Restrukturierung

  • Business-Analyse
  • Sanierungs-Due-Diligence mit Fortführungsprognose
  • Bankenrundenverhandlung und  -moderation
  • Umsetzung der Maßnahmen „hands on“ im Unternehmen bis hin zum Interimsmanagement
  • notfalls: strukturierte Insolvenz oder Insolvenzplan

Finanzierung

  • Bedarfsermittlung
  • Verteilungsvorschläge
  • Beschaffung z. T. außerhalb des Bankenkreises

M&A

  • Analyse der besten Dealstruktur und Wertindikation
  • Suche von Käufern und Investoren
  • Ansprache
  • Verhandlungsbegleitung
  • Due-Diligence-Begleitung
  • Vertragsgestaltung und -prüfung
  • steuerliche Aspekte