Erbschaftsteuer | bdp aktuell 50 | März 2009

„Das Verfahren ist unendlich viel komplizierter geworden“

Dr. Michael Bormann erneuert auf N24 die Kritik an der Erbschaftsteuerreform

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Einmal mehr konsultierte der Nachrichtensender N24 bdp-Partner Dr. Michael Bormann als Experten in Sachen Erbschaftsteuerreform. Bormann erklärte, wer von der Reform profitiert und wer nicht. Er erläuterte ferner, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Immobilien steuerlich günstiger übertragen werden können.

Der bdp-Gründungspartner erneuerte auch die bdp-Kritik an der Komplexität des Bewertungsverfahrens: „Generell kann man sagen, dass der ganz nahe Familienkreis durch die Erbschaftsteuerreform profitiert. Allerdings ist das Verfahren unendlich viel komplizierter geworden, insbesondere was die Bewertung von Immobilien und Unternehmen angeht.“

bdp-Partnerin und Rechtsanwältin Ulrike Dennert-Rüsken hatte bereits in Ausgabe 49 von bdp aktuell dazu geraten, wegen der Komplexität der Bewertungsvorschriften und der damit einhergehenden Unsicherheit, gegen Erbschaftsteuerbescheide Widerspruch einzulegen: „In dieser Situation ist dringend zu empfehlen, sofern Schenkungen durchgeführt werden bzw. ein Erbfall eintritt, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen und ihn solange offenzuhalten, bis die ersten Verfahren anhängig sind. Aufgrund dieser Verfahren kann dann ein generelles Ruhen der Entscheidung beantragt werden.“