Gesellschaftsrecht: bdp aktuell 49 | Februar 2009
Erste Erfahrungen mit dem MoMiG
bdp-Partner Dr. Jens-Christian Posselt über die GmbH-Reform in der Praxis
____Das Gesetz ist nun seit rund drei Monaten in Kraft. Konnten sie erste Erfahrungen mit dem Gesetz sammeln?
Dr. Jens-Christian Posselt: Ja, gerade bei der Neugründung von Gesellschaften konnten wir das MoMiG schon anwenden. Hier empfinde ich einige Neuregelungen als Erleichterung.
____Also bringt nicht nur die Reform des Registerrechtes Vorteile?
Ob das Registerrecht so viele Vorteile gebracht hat, wage ich manchmal zu bezweifeln. Positiv ist, dass man jetzt über das Internet viel einfacher nach Gesellschaftsverhältnissen recherchieren kann. Die praktische Abwicklung insbesondere bei der Digitalisierung der Daten bringt aber noch Probleme mit sich. So haben wir es jüngst erlebt, dass zwei Handelsregister nicht elektronisch miteinander kommunizieren konnten.
Dr. Jens-Christian Posselt
ist Rechtsanwalt und seit 2001 Partner bei bdp Hamburg.
____Und das MoMiG?
Da man jetzt Geschäftsanteile mit einem Nennbetrag von mindestens einem Euro bilden kann, wird die Verteilung von Geschäftsanteilen unter mehreren Gesellschaftern einfacher, da ein Geschäftsanteil nicht mehr durch 50 teilbar sein muss. Bisher war man teilweise gezwungen, Kapitalerhöhungen durchzuführen, um dieser Vorschrift gerecht zu werden.
____Wie macht sich die so viel zitierte „Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt“?
Wir haben bisher noch keine Gründung begleitet, bei der diese neue Spielart der GmbH eine Rolle gespielt hat. In der Beratung kommt man gelegentlich noch darauf zu sprechen, insbesondere dann, wenn die Aufbringung von einem Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro oder auch nur der Hälfte entweder nicht gewollt, nicht möglich oder auch nicht sinnvoll ist. Letzten Endes sind jedoch bisher alle Mandanten wieder bei der guten alten GmbH geblieben.
Was erwarten Sie beim Recht zur Kapitalerhaltung und Kapitalaufbringung?
____Interessant ist insbesondere die Möglichkeit der rückwirkenden Heilung von Mängeln bei der Kapitalaufbringung beziehungsweise Kapitalerhaltung. Ich erwarte, dass die Finanzkrise und die sich deshalb mehrenden Unternehmenskrisen zur Nagelprobe für die Neuregelungen werden. Die Haftungsrisiken für Gesellschafter und Geschäftsführer sind ja durch das MoMiG nicht weniger geworden. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Krisen- und Sanierungsberatung werden diese Aspekte in Zukunft eines unserer Hauptbetätigungsfelder werden.
____Wir danken für dieses Gespräch.