Erbschaftsteuer: bdp aktuell 49 | Februar 2009

bdp-Empfehlung: Einspruch gegen Erbschaftsteuerbescheid

Das neue Gesetz ist zu komplex und umfangreich

In letzter Minute, nämlich am 24.12.2008, hat der Bundespräsident das durch einen Koalitionskompromiss noch einmal erheblich veränderte Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts unterzeichnet und ausgefertigt, sodass das Gesetz pünktlich am 01.01.2009 in Kraft getreten ist. Das neue Gesetz ist außerordentlich komplex und umfangreich. Insbesondere die Frage der Bewertung der einzelnen Vermögensarten ist sehr umfangreich und durch eine Fülle von Anlagen zum Gesetz geregelt. Obwohl das Gesetz erst vor wenigen Tagen in Kraft getreten ist, gibt es schon erhebliche Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes.

Ulrike Dennert-Rüsken

Ulrike Dennert-Rüsken
ist Rechtsanwältin und Steuerberater und seit 1996 Partnerin bei bdp Berlin

Die Bewertungsvorschriften sind so kompliziert, dass eine überschlägige Berechnung der zu erwartenden Steuer kaum möglich ist. Um eine Planungssicherheit zu bekommen, muss jeweils eine umfangreiche und genaue Bewertung durchgeführt werden. In dieser Situation ist dringend zu empfehlen, sofern Schenkungen durchgeführt werden bzw. ein Erbfall eintritt, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen und ihn solange offen zu halten, bis die ersten Verfahren anhängig sind. Aufgrund dieser Verfahren kann dann ein generelles Ruhen der Entscheidung beantragt werden.