Elektronische Steuererklärung: bdp aktuell 49 | Februar 2009

Diese ELSTER ist kein Vogel

Die elektronische Steuererklärung vereinfacht die Erklärungspflichten und schafft Erleichterung für alle Verfahrensbeteiligten

Elster

Eine Steuererklärung, für die ein Bierdeckel ausreicht, wird es sicherlich niemals geben. Die Gesetze bleiben kompliziert. Aber eine elektronische bzw. digitale Abwicklung der Steuererklärung kann ungemein Erleichterung für alle Verfahrensbeteiligten schaffen. Seit Anfang 2007 gibt es das sogenannte ELSTER-Verfahren, wobei ELSTER die Abkürzung für Elektronische Steuererklärung ist. Dadurch war  es ab dem Veranlagungszeitraum 2006 möglich, Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuererklärungen vollelektronisch, das heißt ohne Papiererklärung und ohne Unterschrift bei der Finanzverwaltung einzureichen. Auch die elektronische Körperschaftsteuererklärung soll bald möglich sein.

Doreen Schmidt

Doreen Schmidt
ist Bilanzbuchhalterin und leitet die Abteilung Client's Services bei bdp Berlin.

Auch wir wollen dieses Verfahren unseren Mandanten anbieten. Bisher wurden die Steuererklärungen unseren Mandanten nach Fertigstellung in Papierform zur Verfügung gestellt. Unser Mandant hatte nun die Aufgabe, die vielen Formularseiten zu überprüfen und die Steuererklärungen dann unterschrieben an das Finanzamt weiterzuleiten. Das ist und bleibt für einige unserer Mandanten eine Herausforderung.

Bereits mit dem ELSTER-I-Verfahren wurde der Arbeitsablauf vereinfacht und der Papier- und Tonerverbrauch reduziert. Das schont nicht nur die Umwelt, sondern digitale Steuererklärungen werden auch schneller bearbeitet und Erstattungsansprüche schneller zurückgezahlt. Durch die Umstellung auf das neue ELSTER-II-Verfahren verbuchen wir einen weiteren erheblichen Vorteil. Beim ELSTER-II-Verfahren mit Datev ist kein persönliches Zertifikat zur Authentifizierung erforderlich – das zum Beispiel beim ElsterOnline-Verfahren der Finanzkasse benötigt wird. Auch unsere Mandanten müssen sich nicht selbst registrieren und benötigen auch selbst keine weiterführende Software. Die sichere Übermittlung der Steuererklärungsdaten und die Identifizierung des Übermittlers (also bdp) erfolgt über das Rechenzentrum der Datev. Dieser Dienst ist natürlich kostenlos. Bei der Abgabe der Steuererklärungen über Elster wird grundsätzlich auf die Einreichung von Belegen verzichtet. Steuerbescheinigungen über anrechenbare Zinsabschlagsteuer und Kapitalertragsteuer oder auch Spendenbescheinigungen hingegen sind leider auch weiterhin im Original beim Finanzamt einzureichen.

Durch die elektronische Übermittlung der Steuererklärungsdaten ist eine erneute Erfassung nicht mehr erforderlich und der Aufwand für die Bearbeitung reduziert sich. Das freut aber auch das Finanzamt. Gleichzeitig wird das Risiko von Erfassungsfehlern und deren Folgen wie Einsprüche und Änderungsanträge vermindert. Wenn Sie den elektronischen Weg wählen, bekommen Sie in vielen Fällen bereits nach 14 Tagen, längstens aber nach vier Wochen, Ihren Steuerbescheid. Bei ELSTER entfallen für den Sachbearbeiter beim Finanzamt zeitraubende Überprüfungen und Einzelberechnungen. Viele diese Querrechnungen und Prüfrechnungen werden vorab bereits durchgeführt.

Das Verfahren läuft dann so: Wir führen mit unseren Mandanten ein Gespräch. Er übergibt uns die für die Steuererklärung relevanten Unterlagen, sofern diese nicht schon bei einer Jahresabschlusserstellung oder Ähnlichem von Bedeutung waren und uns bereits vorliegen. Sind alle Fragen beantwortet, stellen wir die Steuererklärung fertig. Unsere Mandanten erhalten dann in übersichtlicher Form einen Berechnungsbogen, auf dem die verarbeiteten Daten leicht nachvollziehbar überprüft und dann freigegeben werden können. Mit dieser Vereinfachung der Erklärungspflichten sorgen wir dafür, dass niemand mehr an den Steuererklärungen verzweifeln muss. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.