Unternehmensfinanzierung: bdp aktuell 49 | Februar 2009
Das KfW-Sonderprogramm 2009
Maike Götting über Kreditkonditionen und Haftungsfreistellung der KfW-Förderung
____Mit welchen Maßnahmen steht die KfW dem Mittelstand in der aktuellen Krise bei?
Im Rahmen des Maßnahmenpakets „Beschäftigungssicherung durch Wachstumsstärkung“ der Bundesregierung werden in Finanzierungsprogrammen der KfW Bankengruppe im Jahr 2009 etwa 15 Mrd. Euro Kreditvolumen für die Unternehmensfinanzierung bereitgestellt. Um die Kreditversorgung der Wirtschaft und insbesondere des Mittelstands zu sichern, wird im Auftrag des Bundes das Finanzierungsangebot der KfW Mittelstandsbank befristet erweitert.
Das KfW-Sonderprogramm 2009 orientiert sich in seiner Struktur an dem Programm „KfW-Unternehmerkredit“. Im KfW-Sonderprogramm 2009 werden Kredite insbesondere an mittelständische Unternehmen zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Vorhaben in Deutschland vergeben. Bei der Finanzierung von Investitionen stellt die KfW die durchleitenden Banken bis zu 90 % von der Haftung frei und trägt somit den überwiegenden Teil des Kreditrisikos. Für die Finanzierung von Betriebsmitteln kann eine Haftungsfreistellung von 50 % beantragt werden. Zusätzlich sind Anschlussfinanzierungen und Prolongationen möglich.
Im Kabinett wird momentan das 2. Maßnahmenpaket beraten, welches in Kürze Verbesserungen bringen wird und insbesondere eine Flexibilisierung für große Unternehmen vorsieht.
____Wer kann Anträge stellen?
Maike Götting
ist Abteilungsdirektorin der KfW-Mittelstandsbank.
Freiberuflich Tätige sowie in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, also: produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe, die in Deutschland investieren und sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, können Anträge stellen. Der maximale Gruppenumsatz beträgt in der Regel 500 Millionen Euro. In Ausnahmefällen kann dieser Betrag überschritten werden, wenn eine besondere volkswirtschaftliche Bedeutung (z. B. Arbeitsplatzeffekte oder besondere Effekte auf Abnehmer/Zulieferer) nachgewiesen werden kann.
____Was ist mit Krisenunternehmen?
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung, ob ein Unternehmen in Schwierigkeiten vorliegt, ist die Situation des Unternehmens zum Stichtag 01.07.2008. Bedingung ist, dass die Schwierigkeiten des Unternehmens in der Finanzkrise begründet sind.
____Was wird mitfinanziert?
Alle Investitionen, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Darüber hinaus können Betriebsmittel finanziert werden. Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist nur möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt.
____In welchem Umfang kann mitfinanziert werden?
Es können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel finanziert werden. Der Kreditbetrag ist auf maximal 50 Millionen Euro pro Vorhaben begrenzt. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln darf der Kreditbetrag maximal 30 % der letzten Bilanzsumme bzw. des Jahresumsatzes des Antragstellers betragen.
____Welche Kreditlaufzeiten sind möglich?
Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen bei Investitionen bis zu 5 oder bis zu 8 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Bei der Finanzierung von Betriebsmitteln beträgt die Laufzeit bis zu 5 Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Die Mindestkreditlaufzeit beträgt 3 Jahre.
____Wie sind die Konditionen?
Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse für 3 Jahre zugesagt.
____Wie erfolgt die Tilgung?
Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu leisten. Eine vorzeitige ganze oder teilweise außerplanmäßige Tilgung des ausstehenden Kreditbetrages ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zulässig.
____Welche Sicherheiten sind zu stellen?
Vom Kreditnehmer sind bankübliche Sicherheiten zu stellen.
____Welche Haftungsfreistellung kann gewährt werden?
Für Investitionsvorhaben ist auf Antrag eine Haftungsfreistellung des durchleitenden Kreditinstituts von 90 % möglich. Optional kann bei Investitionsvorhaben eine Haftungsfreistellung von 50 % beantragt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Jahresabschluss (Einnahmen/Überschuss-Rechnung) über ein vollständiges Geschäftsjahr vorliegt.
____Wie erfolgt die Antragstellung?
Die KfW gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig bzw. teilweise die Haftung übernehmen. Der Antrag ist daher bei einem Kreditinstitut zu stellen; dessen Wahl steht dem Kreditnehmer frei.
____Frau Götting, wir bedanken uns für diese Informationen.
mehr unter: www.kfw.de