Werbungskosten: bdp aktuell 48 | Januar 2009

Das Comeback der Pendlerpauschale

Das Bundesverfassungsgericht verwirft die Neuregelung. In den Nachrichtensendern erläutern bdp-Experten die Folgen

Für 11 Uhr am 09. Dezember 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zur Neuregelung der Pendlerpauschale angekündigt. Bereits um kurz nach 10 Uhr stand bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann N24 live im Studio Rede und Antwort und erläuterte verschiedene mögliche Szenarien zur anstehenden Gerichtsentscheidung.

Das Bundesverfassungsgericht verwarf dann die Neuregelung in Bausch und Bogen und kritisierte insbesondere die verfassungsrechtlich unzureichende Begründung der Streichung allein mit haushaltspolitischen Notwendigkeiten.

Als das Gericht sein Urteil live verkündet hatte, erläuterte Dr. Bormann auf n-tv und bdp-Partnerin Martina Hagemeier bei N24 sogleich die Auswirkungen der Entscheidung. Später wurde Dr. Bormann abermals von N24 befragt. Im Mittelpunkt standen dabei sowohl die steuersystematische Ordnungsfunktion des Urteils, das die Wegekosten eindeutig und vollständig als Werbungskosten definierte, als auch die Frage, was die Pendler nun tun müssen, um die vorenthaltene Entlastung zu bekommen.

Der Weg zur Rückerstattung

Durch das Gerichtsurteil gilt auch für 2007 und bis auf Weiteres wieder die alte Regelung: 30 Cent pro Kilometer Fahrweg werden als Werbungskosten anerkannt. Wer für 2007 seine Fahrwege vom ersten Kilometer an geltend gemacht hat, bekommt sein Geld automatisch zurück. Wer die Kilometer nicht angegeben hat, muss dies nun nachholen, damit er die Pendlerpauschale vollständig nutzen kann.

Steuererstattung bei 20 km Fahrweg*

Jahreseinkommen Erstattung von bis
15.000 Euro 97 Euro 277 Euro
40.000 Euro 164 Euro 477 Euro
100.000 Euro 206 Euro 621 Euro

* Alleinverdiener ohne Kinder. Die Erstattung hängt ab von der Einkommenshöhe und ob weitere Werbungskosten geltend gemacht werden können.