Ausblick 2009: Steuern: | bdp aktuell 47 | Dezember 2008
Steuern heute und morgen
bdp-Partner Klaus Finnern und Christian Schütze zur Frage: Welche Folgen haben die aktuellen Änderungen des Steuerrechts?
____Herr Finnern, vor lauter Depot-Checks und 25-%-Warnungen hat man ja das Wesentliche schon fast vergessen: Was ist das Neue an der Abgeltungsteuer?
Klaus Finnern: Im Rahmen der Unternehmensteuerreform wurde auch die Abgeltungsteuer geschaffen, die nun zum 01.01.2009 in Kraft tritt. Das deutsche Einkommensteuerrecht kennt sieben verschiedene Einkunftsarten. Bislang war es so, dass für jede Einkunftsart der Gewinn ermittelt und dann aus der Summe der Einkünfte die individuelle Einkommensteuer berechnet wurde. Das wird nun anders. Denn die Einkünfte aus Kapitalvermögen werden herausgenommen und bekommen praktisch eine Sondersteuer, und das ist die Abgeltungsteuer.
____Welche Erträge und Gewinne fallen unter die Abgeltungsteuer?
Christian Schütze
ist Steuerberater und seit 2007 Partner bei bdp Berlin.
Christian Schütze: Unter Einkünfte aus Kapitalvermögen fallen ab 2009 wie bisher Erträge aus Kapitalanlagen, also Zinsen, Dividenden, Gewinnanteile, aber auch das, was bislang als Spekulationsgewinne bezeichnet wurde, nämlich die Vermögenssteigerung im Vermögensstock, also Aktiengewinne, Veräußerungsgewinne, Termin- und Differenzgeschäfte. Die bisherige Spekulationsfrist von einem Jahr entfällt. Die Abgeltungsteuer beträgt pauschal 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Sie wird, wie bislang die Kapitalertragsteuer, direkt an der Quelle erhoben und durch die Bank oder Kapitalgesellschaft abgezogen und abgeführt. Keine Abgeltungsteuer wird erhoben bei einer Zurechnung zu anderen Einkunftsarten, wenn Schuldner und Gläubiger nahestehende Personen sind, bei Grundstücksverkäufen (hier gilt weiter die 10-jährige Spekulationsfrist) sowie bei Riester- und Rürup-Verträgen (hier bleiben die Beiträge steuerlich absetzbar und bei der späteren Auszahlung erfolgt dann eine nachgelagerte Versteuerung).
____Wie werden die Kosten behandelt und was ist mit den Freistellungsaufträgen?
Klaus Finnern
ist Steuerberater und seit 2001 Partner bei bdp Hamburg.
KF: Es wird ein sogenannter Sparerpauschbetrag eingeführt in Höhe von 801 bzw. 1.602 Euro. Eine Absetzung der tatsächlichen Kosten wie Zinsen, Depotgebühren oder Steuerberaterhonorare entfällt. Weiterhin können aber die Nebenkosten beim Kauf- und Verkauf von Wertpapieren geltend gemacht werden. Bestehende Freistellungsaufträge bleiben erhalten. Sie sollten aber durchgesehen werden, ob Umschichtungen nötig sind.
____Welche Möglichkeiten habe ich bei einem persönlichen Steuersatz von unter 25 %?
CS: Hier müssen alle Kapitaleinkünfte in der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Das Finanzamt führt dann von Amts wegen eine Günstigerprüfung durch. Bei einem Steuersatz von unter 25 % wird die zu viel bezahlte Abgeltungsteuer angerechnet.
____Was ist mit Verlusten?
KF: Waren bislang Verluste aus Kapitalvermögen mit allen anderen Einkommensarten verrechenbar, so sind diese zukünftig nur noch mit Erträgen aus Kapitalvermögen verrechenbar, Aktienverluste sind sogar nur noch mit Aktiengewinnen verrechenbar. Diese Verrechnung wird von jeder Bank automatisch durchgeführt. Reichen die Erträge nicht aus, wird ein sogenannter Verlusttopf gebildet, der in das Folgejahr übernommen wird. Hat man bei einer Bank Gewinne und bei einer anderen Verluste, so hat man die Möglichkeit, die Verrechnung bei der Steuererklärung vornehmen zu lassen. Dazu benötigt man von seiner Bank eine Verlustbescheinigung, die es aber nur auf Antrag gibt. Die Frist dafür ist der 15. Dezember des laufenden Jahres. Dadurch wird der jeweilige Verlusttopf geleert und man kann die bescheinigten Verluste mit Gewinnen bei einem anderen Institut verrechnen. Bestehende Verlustvorträge aus Spekulationsgeschäften zum Jahresende 2008 sind bis Ende 2013 verrechenbar. Wichtig ist: Diese Verluste sind unbedingt beim Finanzamt anzugeben, damit sie im Bescheid festgestellt werden.
____Ab wann gilt die Abgeltungsteuer?
KF: Alle laufenden Erträge ab 01. Januar 2009 fallen unter die Abgeltungsteuer. Für ehemalige Spekulationsgeschäfte gilt dies für Erträge aus Käufen ab 01. Januar 2009.
____Gibt es Gewinner und Verlierer?
CS: Zu den Gewinnern zählen ganz klar festverzinsliche Anlagen und Wertpapiere sowie Anleger mit hohem persönlichen Steuersatz. Verlierer sind Aktien, Aktienfonds (hier galt bisher das Halbeinkünfteverfahren), Anlagen zum steuerfreien Verkauf nach Ablauf der Spekulationsfrist, Fondssparpläne und Anlagen mit hohen Werbungskosten.
____Was hat es mit dem Teileinkünfteverfahren auf sich?
CS: Das kann man wählen, wenn man an seiner GmbH mit mindesten 25 % beteiligt ist oder mindestens 1 % besitzt und für die GmbH tätig ist, bspw. als Geschäftsführer. Dann kann die Abgeltungsteuer optional zugunsten des Teileinkünfteverfahrens abgewählt werden. Dann sind 60 % der Ausschüttung mit dem jeweiligen persönlichen Steuersatz zu versteuern.
____Muss in diesem Jahr noch gehandelt werden?
KF: Das ist letzten Endes eine Einzelfall-entscheidung bzw. ein Rechenexempel. Man muss natürlich bei der Frage des Aktienkaufs noch 2008 auch die Finanzkrise berücksichtigen. Gegebenenfalls ist eine Umschichtung in festverzinsliche Anlagen zurzeit die bessere Option. Wenn man kann, könnte man die Einkunftsart verlagern: Bei Unternehmensbeteiligungen lohnt sich das mit dem Teileinkünfteverfahren. Bei Zinsen ist es umgekehrt: Die sollten in die Abgeltungsteuer hineingenommen werden. Die Anlagenvariante im eigenen Lebensversicherungsmantel wird obsolet, weil diese Möglichkeit nach Willen des Bundesrates rückwirkend abgeschafft werden soll.
____Kurz vor Toresschluss hat sich die Große Koalition ja nun doch auf eine Reform der Erbschaftsteuer geeinigt. Was waren die Knackpunkte?
CS: Die Streitpunkte betrafen insbesondere die Haltefristen nach der Übertragung von Betriebsvermögen und die Modalitäten bei der Übertragung selbst genutzten Wohnraums.
____Und wie sieht die Einigung bei den Betriebsvermögen aus?
CS: Erben von Betrieben haben zwei Möglichkeiten, zwischen denen sie sich unwiderruflich entscheiden müssen. Entweder versteuern sie 15 % des Betriebsvermögens sofort und bekommen die verbleibenden 85 % unter bestimmten Bedingungen steuerfrei. Oder sie versteuern zunächst gar nichts, müssen aber, um die komplette Steuerfreiheit zu erhalten, schärfere Bedingungen erfüllen. Diese Bedingungen betreffen die Fortführungsdauer, den Anteil des Verwaltungsvermögens und die Lohnsumme. Bei der ersten Möglichkeit muss der Betrieb sieben Jahre fortgeführt werden, das Verwaltungsvermögen darf 50 % des Betriebsvermögens nicht übersteigen und die Lohnsumme darf in diesen sieben Jahren 650 % der durchschnittlichen Lohnsumme der vorangegangenen fünf Jahre nicht unterschreiten. Bei der zweiten Möglichkeit beträgt die notwendige Haltedauer 10 Jahre, der Anteil des Verwaltungsvermögens ist auf 10 % beschränkt und die Lohnsumme darf 1000 % nicht unterschreiten. In beiden Fällen wird es eine Lohnsummenindexierung nicht geben. Es sollen jeweils 14,28 % bzw. 10 % des Betriebsvermögens nachversteuert werden für jedes Jahr, in dem die Bedingungen nicht eingehalten werden.
Im Normalfall wird wohl die zweite Option günstiger sein, weil zunächst gar keine Steuer bezahlt werden muss und selbst bei einer Nachversteuerung die Zinsgewinne erheblich sein werden. Allerdings muss bedacht werden, dass bei mittelständischen Unternehmen der Anteil des Verwaltungsvermögens deutlich über 10 % liegt und die Beibehaltung der Lohnsumme über einen so langen Zeitraum problematisch sein wird. Eventuell sollte das Verwaltungsvermögen aus dem betrieblichen Bereich entnommen werden.
____Welche Regeln wurden für die Übertragung selbst genutzten Wohnraums vereinbart?
KF: Das Erben von selbst genutztem Wohnraum soll über den persönlichen Freibetrag von Ehegatten über 500.000 Euro und von Kindern über 400.000 Euro hinaus für zwei Personengruppen steuerfrei bleiben: Für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner in voller Höhe und unabhängig von Größe oder Wert der Immobilie. Für Kinder und direkte Enkel unabhängig vom Wert, aber beschränkt auf eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern. Das geerbte Wohneigentum darf aber zehn Jahre lang nicht verkauft, vermietet oder verpachtet werden. Die Übertragung von selbst genutztem Wohnraum zwischen Ehegatten zu Lebzeiten war bislang schon steuerfrei.
____Welche steuerlichen Änderungen sind sonst noch für den Mittelstand relevant?
CS: Hier ist u. a. darauf hinzuweisen, dass beim Investitionsabzugsbetrag und der Sonderabschreibung nach § 7g EStG die Betriebsvermögens- und Gewinngrenzen erhöht werden. Weiterhin relevant ist die Wiedereinführung der eben abgeschafften degressiven Abschreibung im Rahmen des Konjunkturprogramms der Bundesregierung, das ansonsten diesen Namen nicht wirklich verdient.
____Herr Finnern und Herr Schütze, wir bedanken uns für dieses Gespräch.
Kennzahlen der Erbschaftsteuerreform
Persönliche Freibeträge
| Steuerklasse | Person | Persönlicher Freibetrag (in Euro) | |
| alt | neu | ||
| I | Ehegatten | 307.000 | 500.000 |
| Kinder | 205.000 | 400.000 | |
| Enkel | 51.200 | 200.000 | |
| sonstige Personen (z. B. Eltern bei Erwerb von Todes wegen) | 51.200 | 100.000 | |
| II | Eltern bei Schenkung, Geschwister, Nichten, Neffen etc. | 10.300 | 20.000 |
| III | eingetragene Lebenspartner | 5.200 | 500.000 |
| Sonstige | 5.200 | 20.000 | |
Sachliche Freibeträge
| Gegenstand | Steuerklasse | Freibetrag (in Euro) | |
| alt | neu | ||
| Hausrat | I | 41.000 | 41.000 |
| andere bewegliche körperliche Gegenstände |
I | 10.300 | 12.000 |
| Hausrat und andere bewegliche körperliche Gegenstände | II und III | 10.300 | 12.000 |
Tarifstufen
| Wert des steuerpflichtigen Erwerbs in Euro bis einschließlich | Steuerklassen in % | |||||
| I | II | II | III | III | ||
| alt | neu | alt=neu | alt | neu | alt | neu |
| 52.000 | 75.000 | 7 | 12 | 30 | 17 | 30 |
| 256.000 | 300.000 | 11 | 17 | 30 | 23 | 30 |
| 512.000 | 600.000 | 15 | 22 | 30 | 29 | 30 |
| 5.113.000 | 6.000.000 | 19 | 27 | 30 | 35 | 30 |
| 12.783.000 | 13.000.000 | 23 | 32 | 30 | 41 | 30 |
| 25.565.000 | 26.000.000 | 27 | 37 | 30 | 47 | 50 |
| darüber | darüber | 30 | 40 | 50 | 50 | 50 |