Ausblick 2009: Bilanzrecht: | bdp aktuell 47 | Dezember 2008
Neuberechnungen
Der HGB-Abschluss soll gestärkt und vereinfacht werden. Aber die Bilanzrechtsreform kommt erst ab 2010
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz ist zwar von der Regierung beschlossen und auch schon in erster Lesung in den Bundestag eingebracht worden. Aber es ist noch nicht rechtsgültig verabschiedet. Nach Lage der Dinge wird dies erst 2009 geschehen, sodass es erst 2010 in Kraft treten wird. Aber es ist ja immer gut, wenn man etwas Zeit hat, Bilanzspielräume auszuloten.
Ziele des Gesetzes waren Vereinfachung und Kostensenkung. Die soll v. a. durch die Erhöhung der Schwellenwerte und die Befreiung von FiBu- und Jahresabschlusspflichten erreicht werden, zweitens die Verbesserung der Aussagefähigkeit des HGB-Abschlusses durch Anpassung an die internationalen Bilanzierungsgrundsätze (IFRS) und drittens die Erhaltung des HGB-Jahresabschlusses als Bemessungsgrundlage für Ausschüttung und steuerliche Gewinnermittlung.
Martina Hagemeier
ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberaterin, Geschäftsführerin der bdp Revision und Treuhand GmbH und seit 1996 Partnerin
bei bdp Berlin.
Es wird für einen begrenzten Personenkreis, die Umsatzerlöse unter 500.000 Euro und Gewinne unter 50.000 Euro haben, eine Befreiung von der Buchführungspflicht und der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses geben, sofern es sich um Einzelunternehmen handelt. Vielleicht wird dies auch für Personengesellschaften kommen. Aber es müssen natürlich eine Einnahmen-Ausgaben-Überschussrechnung gemacht und die Umsätze nach dem Umsatzsteuergesetz aufgezeichnet werden.
Ferner sollen die Größengrenzen für Prüfungspflicht und Offenlegung angehoben werden. Es war geplant, dies vor der Bundestagswahl 2009 noch zu Ende dieses Jahres durchzuführen. Aber das wird man nicht mehr schaffen. Ab Ende 2009 gelten dann vermutlich die Grenzen von 4,84 Mio. Euro (statt: 4,015) Bilanzsumme und 9,68 Mio. Euro (statt: 8,03) Umsatzerlöse, die unterschritten werden müssen, um nicht der Prüfungspflicht zu unterliegen.
Ralf Kurtkowiak
ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer der bdp Revision und Treuhand GmbH und seit 2007 Partner bei bdp Hamburg.
Die Aussagefähigkeit der Bilanz soll erhöht werden durch eine Anpassung an die IFRS und eine Verminderung der Wahlrechte. Die Bilanzierung des wirtschaftlichen Eigentums wird durch das neue HGB gestärkt, aber hier wird es keine grundsätzlichen Änderungen geben. Mancher wird vielleicht bedauern, dass die Bilanzierungshilfen entfallen sollen, bspw. Ingangsetzungs- und Erweiterungskosten. Neu wird aber sein, dass nun endlich auch das selbst geschaffene immaterielle Anlagevermögen bilanziert werden kann, bspw. Software und Entwicklungskosten für neue Produkte. Die Grenzen sind aber eng gesetzt: So dürfen bspw. keine Forschungskosten oder Kosten für die Weiterentwicklung fertiger Produkte oder Dienstleistungen sondern nur die reinen Entwicklungskosten aktiviert werden.
Es wird einen ersten Schritt in Richtung Zeitwertbilanzierung geben, aber nur für Banken oder große Konzerne, denn dies betrifft nur die zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumente. Die Rückstellungsbewertung wird dahin gehend geändert, dass zukünftige Kostensteigerungen einzubeziehen, sie aber mit dem Marktzinssatz abzuzinsen sind. Das Erste erhöht die Rückstellungen, das Zweite vermindert sie. Hier gibt es neue Gestaltungsspielräume.
Latente Steuern werden zukünftig eine regelmäßige Position in der Bilanz sein, egal ob aktiv oder passiv. Da aufgrund der abweichenden Bilanzierungsregeln im Handels- und Steuerrecht die Bilanzen immer mehr voneinander abweichen, muss man latente Steuern bilden, um den Steueraufwand in der Handelsbilanz an das handelsbilanzielle Ergebnis anzupassen. Wenn z. B. das handelsbilanzielle Ergebnis sehr viel höher ist als das steuerliche, ist die tatsächliche Steuerlast allein zu niedrig für das Ergebnis. Diskutiert wird noch, inwieweit die aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge angesetzt werden dürfen. Das würde zu einer erheblichen Verbesserung der Bilanz führen, denn die steuerlichen Verluste führen ja zukünftig zu geringeren Steuerzahlungen.
Es werden die Anhangsangaben erheblich erweitert, u. a. die Geschäfte mit nahestehenden Personen und Gesellschaften. Kapitalmarktorientierte Unternehmen müssen zukünftig auch im Einzelabschluss eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel aufstellen und eine Erklärung zur Unternehmensführung in den Lagebericht aufnehmen.
Bei der Konzernrechnungslegung nach HGB wird die Angleichung an die IFRS dahin gehend vollzogen, dass künftig Zweckgesellschaften mit in den Konzern einbezogen werden und dass bei der Erstkonsolidierung nur noch die Neubewertungsmethode zulässig ist. Auch hier wird es eine Anhebung der Schwellenwerte geben.