Lohnbuchhaltung | bdp aktuell 46 | November 2008
Änderungen ab 2009
Im „Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung“ (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz, UVMG) sind zwei Themen enthalten, die beide für die Lohnabrechnungen ab 2009 relevant sind.
Dagmar Kusch
ist Steuerberaterin und seit 1995 Partnerin bei bdp Rostock.
Die Rentenversicherung wird künftig auch die Meldungen der Arbeitgeber zur Unfallversicherung verarbeiten und prüfen. Dazu wird das bestehende Meldeverfahren erweitert. Bereits ab Januar 2009 sind mit jeder DEÜV-Entgeltmeldung (Jahres- bzw. Unterbrechungsmeldung) die unfallversicherungsrelevanten Daten personenbezogen an die Krankenkassen zu übermitteln. Und das gilt auch für kurzfristig Beschäftigte (Arbeitsverhältnis auf 2 Monate oder 50 Tage begrenzt). Spätestens zur Lohnabrechnung Januar müssen deshalb die erforderlichen Strukturdaten aus dem Veranlagungsbescheid Ihrer Berufsgenossenschaft für 2009 vorliegen. Bitte senden Sie uns die jeweiligen Veranlagungsbescheide rechtzeitig zu.
Im Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz ist außerdem die Neuregelung der Insolvenzgeldumlage enthalten. Danach sind die Beiträge zur Insolvenzgeldumlage ab 2009 monatlich zusammen mit dem Gesamtsozialversicherungsbeitrag an die Krankenkassen abzuführen. Das gilt auch für die geschätzten Beitragsnachweise, die bereits zusammen mit der Dezember-Abrechnung erstellt werden. Die DATEV-Lohnprogramme berücksichtigen die Insolvenzgeldumlage für Beitragsnachweise ab 2009 automatisch. Bitte informieren Sie uns rechtzeitig, wenn Ihre Arbeitnehmer nicht insolvenzgeldpflichtig sind.