Erbschaftsteuer | bdp aktuell 46 | November 2008

Vermögensübertragung jetzt oder später?

Trotz (noch) fehlenden Gesetzes: Die besten Optionen zur Übertragung von Vermögen

Geldbörse

Bis zum Jahresende muss der Gesetzgeber Ersatz für das verfassungswidrige Erbschaftsteuerrecht schaffen. Die Verhandlungen in der Großen Koalition darüber wurden allerdings bis nach der Bildung der bayrischen Landesregierung verschoben. Wir geben Ihnen einen Überblick über den Stand der Dinge und zeigen Ihnen Handlungsoptionen auf, wenn Sie kurzfristig Entscheidungen zu Vermögensübertragungen treffen müssen oder wollen.

Übergang von Betriebsvermögen.

Vermutlich wird die Dauer der notwendigen Fortsetzung von 15 auf 10 Jahre verringert. Es kann auch sein, dass der Fallbeileffekt, dass nämlich bis zum letzten Tag der Frist alle Vergünstigen komplett wegfallen können, durch eine sich sukzessiv verringernde Quote ersetzt wird. Es wird diskutiert, ob für das ein- oder mehrmalige Unterschreiten der Lohnsummen innerhalb des Betrachtungszeitraumes durch eine Überschreitung unschädlich gemacht werden kann.

Immobilienübertragung

Abschläge in der Bewertung für hochpreisige Gebiete werden wohl nicht kommen, da das Verfassungsgericht eine Bewertung in Annäherung an den gemeinen Wert gefordert hat. Möglich wäre eine föderale Bestimmung der  Freibetragsgrenzen. Auch die völlige Freistellung  privat genutzter Immobilien dürfte eher nicht kommen, vielleicht aber eine Anhebung der Freibeträge von 500.000 auf 2 Mio. Euro.

Klaus Finnern

Klaus Finnern
ist Steuerberater und seit 2001 Partner bei bdp Hamburg.

Bei den Steuersätzen und Freibeträgen sollen entferntere Verwandte deutlicher gegenüber Nicht-Verwandten besser gestellt werden.

Es gibt nun folgende Handlungsoptionen

Wenn jetzt noch Freibetragsspielräume vorhanden sind, sollten diese genutzt werden, denn weniger als keine Steuer geht nicht.

Die Erhöhungen der Freibeträge auf der einen Seite und die Verschärfungen der Bewertungen insbesondere bei Lebensversicherungen, Grundstücken und Betrieben auf der anderen Seite können aber im Einzelfall eine saldierte Mehr- wie auch Wenigerbelastung zur Folge haben.

Tendenziell lassen sich folgende Aussagen machen:

Weil sich die Freibeträge erhöhen werden, sollten Vermögen, deren Bewertung sich nicht erhöhen wird, (Geld, börsennotierte Wertpapiere) an nahe Verwandte sowie eingetragene Lebenspartnerschaften erst später übertragen werden.

Weil die Voraussetzungen für die Nutzung von Steuervergünstigungen erhöht werden und die Bewertung verschärft wird, sollten Betriebe, Betriebsteile oder Anteile an nicht börsennotierten Kapitalgesellschaften jetzt übertragen werden.

Weil die Möglichkeiten zur Inanspruchnahme der Betriebsvermögensbegünstigungen erschwert werden wird, sollte die Übertragung von GmbH & Co. KG-Anteilen (gewerblich geprägte Gesellschaften) mit an Dritte vermietetem Grundbesitz ohne eigene gewerbliche Tätigkeit unter dem alten Recht übertragen werden.

Auf jeden Fall sollten die zur Übertragung anstehenden Vermögenswerte geprüft und die Belastungen unter altem sowie neuem Recht verglichen werden. Dabei ist wichtig, sich nicht ausschließlich von den steuerlichen Kriterien leiten zu lassen.

In Schenkungsvereinbarungen sollte ggf. eine Widerufsklausel eingebaut werden, die für den Fall auflebt, dass kein neues Gesetz kommt und die Erbschaftsteuer damit ab 01.01.2009 nicht mehr erhoben werden kann. Auch hier gilt: Günstiger als keine Steuer geht nicht! Also sollte man diese Option sichern, auch wenn jetzt noch übertragen wird.

Es werden derzeit Zweifel an der Nichtanwendbarkeit des alten Gesetzes über den 31.12.2008 hinaus angemeldet. Die Formulierungen im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts lassen sich tatsächlich so interpretieren. Allerdings dürften dann Erbschaftsteuerbescheide mit dem Hinweis auf deren Verfassungswidrigkeit angefochten werden können. Möglich wäre für jeden Bescheid nach dem 01.01.2009 eine Verfassungsbeschwerde. Ob dies in großer Anzahl gewollt und politisch gewünscht ist, darf aber bezweifelt werden. Insofern werden wir wohl ein neues Erbschaftsteuergesetz noch in diesem Jahr erwarten dürfen.