Arbeitgeberdarlehen: | bdp aktuell 46 | November 2008

Zinsrechnen

Arbeitgeberdarlehen: Korrekte Verzinsung durch Finanzministerium neu geregelt

ProzenttasteMit BMF-Schreiben vom 01. Oktober 2008 hat uns das Bundesministerium der Finanzen darüber informiert, wie bei Arbeitgeberdarlehen der richtige Zinssatz zu ermitteln ist. Dieser Zinssatz ist relevant für die Ermittlung von lohnsteuerlich zu berücksichtigenden sogenannten geldwerten Vorteilen durch die Gewährung von zinslosen bzw. niedrig verzinslichen Arbeitgeberdarlehen.

Bei der Gewährung von Arbeitgeberdarlehen ist einerseits zu unterscheiden zwischen den einzelnen Arten von Krediten (z. B. Wohnungsbaukredit, Konsumentenkredit), und andererseits ist für die Bewertung der „geldwerten Vorteile“ der jeweilige Unternehmenszweck zu berücksichtigen. So ist z. B. die Überlassung eines zinslosen Arbeitgeberdarlehens einer Bank an ihren Angestellten anders zu bewerten als die Kreditvergabe eines Produktionsbetriebes an seinen Facharbeiter.

Jana Selmert-Kahl

Jana Selmert-Kahl
ist Steuerberaterin bei bdp Hamburg.

Hinweis: Sofern ein lohnsteuerpflichtiger Zinsvorteil bei den unternehmensfremden Arbeitgeberdarlehen zu erfassen ist, sollte bei der Versteuerung u.a. die Anwendung der monatlichen Sachbezugsfreigrenze überprüft werden bzw. die Möglichkeit der Pauschalversteuerung.

Über die rein lohnsteuerliche Relevanz dieser Zinssatzbestimmung hinaus dürfte die Zinssatzermittlung ebenfalls angewendet werden für die Ermittlung von drittvergleichsadäquaten Zinssätzen z. B. bei der Darlehensvergabe zwischen Familienangehörigen, dem Unternehmen und Familienangehörigen, dem Unternehmen und Gesellschaftern sowie innerhalb von Unternehmensgruppen.

Im Einzelnen ist nach dem BMF-Schreiben vom 01. Oktober 2008 der marktübliche Zinssatz (Maßstabszinssatz) anhand der nachgewiesenen günstigsten Marktkonditionen für Darlehen mit vergleichbaren Bedingungen am Abgabeort (inklusive allgemein zugänglicher Internetangebote) zu ermitteln. Hilfsweise können die von der Deutschen Bundesbank zuletzt veröffentlichten Effektivzinssätze herangezogen werden. Diese sind nach einem Abschlag von 4 %, also mit 96 % als Maßstabszinssatz und damit marktüblichem Zinssatz anzunehmen. Die Zinssätze sind im Internet auf der Homepage der Bundesbank unter www.bundesbank.de/statistik/statistik_zinsen_tabellen.php in dem Bereich „EWU-Zinsstatistik“ veröffentlicht.

Im Hinblick auf bestehende Darlehensverträge sowie künftig abzuschließende Verträge steht bdp Ihnen bei der Überprüfung sowie Formulierung der entsprechenden Darlehensverträge, bei dem neben dem Zinssatz auch auf andere zivilrechtlich sowie steuerliche Gegebenheiten zu achten ist, gerne zur Seite. Sprechen Sie uns hierzu gerne an.