Risikomanagement | bdp aktuell 45 | Oktober 2008
Schwachstellen erkennen
Das Risikomanagement von bdp Venturis identifiziert kritische Risiken rechtzeitig
In unseren Sanierungsmandaten stellen wir immer wieder eines fest: Meistens kommen Unternehmen auf uns zu, wenn die Zukunftschancen ihres Unternehmens buchstäblich am seidenen Faden hängen, d. h., wenn bereits eine fortgeschrittene Ergebniskrise oder gar eine akute Liquiditätskrise vorliegt. In diesem Stadium ist die Fortführungswahrscheinlichkeit oft nur noch sehr gering und die Handlungsmöglichkeiten sind stark eingeschränkt. Oftmals ist die Situation schon so angespannt, dass auch wir keine positive oder nur noch eine sehr stark eingeschränkte Fortführungsprognose abgeben können. In den meisten Fällen ist die Fortführung dann auch nur unter erheblichen und zum Teil sehr schmerzhaften Sanierungsbeiträgen aller beteiligten Stakeholder möglich, z. B. durch hohe Gesellschafternachschüsse, Mitarbeiterfreisetzungen, (Teil-)Verzichte der Banken etc. Dabei gilt für die meisten Sanierungsmandate, dass eine Krise mit deutlich moderateren Maßnahmen hätte abgewendet werden können, wenn die entsprechenden Risiken frühzeitig erkannt worden wären. Das erfordert allerdings ein konsequentes Risikomanagement, was in den meisten Unternehmen jedoch im Tagesgeschäft untergeht.
Matthias Schipper
war Geschäftsführer der bdp Venturis Management Consultants GmbH.
Diese Erkenntnis hat uns dazu veranlasst, unser Beratungsportfolio um eine weitere Dienstleistung zur Krisenvermeidung zu ergänzen. bdp Venturis hat in den vergangenen Monaten ein Risikomanagementsystem aufgebaut und auch bei ersten Mandaten erfolgreich eingeführt. Dieses hat zum Ziel, Risiken in allen Unternehmensbereichen frühzeitig zu identifizieren, die Risikoauswirkung zu bewerten und zeitnah Steuerungs- und Kontrollinstrumente zu implementieren sowie Verantwortlichkeiten festzulegen. All dies geht in einen umfassenden Risikobericht ein, der eine wichtige Dokumentationsfunktion gegenüber Außenstehenden erfüllt, insbesondere im Rahmen der Jahresabschlussprüfung.
Im Rahmen des Risikomanagements setzen wir eine professionelle Softwarelösung ein, den RISK MANAGER der CP Corporate Planning AG. Dieses Tool ermöglicht ein strukturiertes Risikomanagement, das aufgrund der softwareeigenen Baumstruktur individuell an die Struktur jedes Unternehmens angepasst werden kann. Zudem bildet das System unter anderem sämtliche identifizierte Risiken in einer abgestuften Farbskala grafisch ab, sodass augenblicklich erkennbar ist, welche Risiken im kritischen roten Bereich liegen (Abbildung rechts). Somit ist die Unternehmensführung sofort in der Lage, ihre Aufmerksamkeit den wirklich bedrohlichen Risiken zuzuwenden. Weiterhin wird die Risikoentwicklung auch im Zeitverlauf dokumentiert, sodass die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen laufend kontrolliert werden können. Bei all den genannten detaillierten Auswertungs- und Darstellungsmöglichkeiten zeichnet sich der RISK MANAGER aber durch seine Anwenderfreundlichkeit aus, die schnell zu fundierten Ergebnissen führt. Hiervon profitiert gerade der Mittelstand, bei dem in der Regel pragmatische Lösungen gefragt sind.

Unsere Rolle im Risikomanagementprozess erstreckt sich zum einen auf die Einführung des Systems inklusive der Mitarbeiterschulungen. Zum anderen stehen wir unseren Mandanten als „Risiko-Coach“ aktiv zur Verfügung, mit dem Ziel, einen an die Anforderungen des jeweiligen Unternehmens angepassten Risikomanagementprozess zu etablieren und die erforderlichen Daten zu sammeln und zu strukturieren. Sollten die entsprechenden Personalkapazitäten auf Mandantenseite nicht vorhanden sein, übernehmen wir als Projektleiter auf Zeit auch die Koordination des Risikomanagements im Unternehmen, einschließlich des Maßnahmen-Controllings.
Gesetzlich vorgeschrieben ist ein Risikomanagement für Aktiengesellschaften nach § 91 Abs. 2 AktG. Danach ist der Vorstand verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen frühzeitig erkannt werden. Zusätzlich zu der genannten Verpflichtung des Vorstands hat bei Aktiengesellschaften, deren Aktien zum amtlichen Handel zugelassen sind, der Abschlussprüfer die Ordnungsmäßigkeit der getroffenen Maßnahmen und des eingerichteten Überwachungssystems zu beurteilen (§ 317 Abs. 4 HGB) und im Prüfungsbericht darüber zu berichten (§ 321 Abs. 4 HGB). Bei anderen Gesellschaften hat er zu prüfen, ob im Lagebericht die Risiken zukünftiger Entwicklung zutreffend dargestellt sind (§ 317 Abs. 2 Satz 2 HGB). Eine Aussage dazu muss auch der Prüfungsbericht enthalten (§ 321 Abs. 1 HGB). Ob und inwieweit insbesondere bei der GmbH der Geschäftsführer ein Risikomanagement entsprechend § 91 Abs. 2 AktG umsetzen muss, ist umstritten, wird aber für Unternehmen ab bestimmter Größe, Unternehmensgegenstand und Risikoart einhellig bejaht. Dies gilt insbesondere, da der Geschäftsführer nach § 43 Abs 1. GmbHG in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines „ordentlichen Kaufmanns“ anzuwenden hat. Daneben kann das Risikomanagementsystem auch für Beteiligungsgesellschaften und Kreditinstitute als Instrument des Portfoliomanagements von erheblichem Nutzen sein, um Risiken im Portfolio kurzfristig aufzudecken und dadurch z. B. das eigene Wertberichtigungsrisiko zu reduzieren.
Risikomanagement mit bdp Venturis ermöglicht Unternehmen, bereits frühzeitig und flexibel auf identifizierte Risiken zu reagieren, anstatt zu harten und unbequemen Sanierungsmaßnahmen gezwungen zu werden, weil die Sicherungsseile zu reißen drohen.