Energiewirtschaft | bdp aktuell 45 | Oktober 2008

Ein Erfolgsmodell wird reformiert

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gewährt den Betreibern auch zukünftig kontinuierlich feste Vergütungssätze

Windräder

Der Deutsche Bundestag hat am 6. Juni 2008 das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen. Das neue EEG tritt am 01.01.2009 in Kraft und löst das geltende EEG aus dem Jahr 2004 ab.

Das EEG ist im Hinblick auf die Erreichung der Ausbauziele für erneuerbare Energien im Strombereich das effektivste Förderinstrument der Bundesregierung und wird international als beispielhaftes Erfolgsmodell angesehen. Gesetze können sogar Exportschlager sein: So beteiligt sich das Bundesministerium für Wirtschaft mit dem Sonderprogramm „Exportinitiative Erneuerbare Energien“ seit 2003 jährlich an branchenspezifischen Auslandsmessen.

Dr. Jens-Christian Posselt

Dr. Jens-Christian Posselt
ist Rechtsanwalt und seit 2001 Partner bei bdp Hamburg.

Ziel des EEG ist es, den Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromproduktion bis 2020 weiter auszubauen. Grundgedanke ist, den Anlagenbetreibern kontinuierlich feste Vergütungssätze für den erzeugten Strom zu gewähren, die sich nach den Kosten der Erzeugung entsprechend der jeweiligen Erzeugungsart richten. Damit soll ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen gewährleistet werden. Für neu installierte Anlagen sinkt der Vergütungssatz jährlich um einen bestimmten Prozentsatz (Degression), um einen Anreiz für Kostensenkungen zu schaffen. Das neue Gesetz enthält Änderungen sowohl im Bereich der Vergütungssätze als auch der Degressionen und setzt so doppelte Anreize. Die Gesetzesbegründung führt als wesentliche Änderungen auf:

Wasserkraft

Diese Energiequelle trägt zu ca. 3,5 Prozent zur Stromversorgung bei. Ab 2009 werden die Vergütungssätze für kleine Anlagen (bis 5 Megawatt) – gebunden an ökologische Kriterien – erhöht.

Biomasse

Aufgrund der hohen Nachfrage stiegen die Kosten für Rohstoffe, sodass die jährliche Degression ab 2009 von 1,5 auf 1 Prozent leicht gesenkt wird. Zur Verbesserung der Nutzungseffizienz wird der Bonus für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) von 2 auf 3 Cent je Kilowattstunde erhöht und dafür die Grundvergütung um 0,5 Cent je Kilowattstunde bei kleinen und mittleren und um 2 Cent je Kilowattstunde bei großen Anlagen abgesenkt. Die Vergütung von Strom aus Palmöl wird in Zukunft nur dann mit einem Bonus versehen, wenn ein wirksames Zertifizierungssystem besteht, das die Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards der Biomasse sicherstellt.

Windenergieanlagen

Die Windenergie liefert bereits 5 Prozent unserer Stromversorgung. Der Ersatz alter Windenergieanlagen durch modernere und effizientere Anlagen soll beschleunigt werden. Aufgrund von Preissteigerungen bei Rohstoffen, insbesondere Stahl und Kupfer, muss jedoch die jährliche Degression von 2 Prozent auf 1 Prozent abgesenkt werden. Der Einstieg in die Offshore-Windenergienutzung in Deutschland soll erreicht werden, indem die Anfangsvergütung auf ein mit anderen EU-Ländern vergleichbares Niveau angehoben und im Gegenzug die Endvergütung abgesenkt wird.

Fotovoltaik

Fotovoltaik trägt zu knapp 0,4 Prozent zur Stromversorgung bei. Hier wird die jährliche Degression für neue Anlagen ab 2009 angehoben. Einen Vergleich der Vergütungsregelungen nach neuem und altem Recht finden Sie unter www.bmu.bund.de/gesetze/doc/41897.php.

Die Änderungen sind überwiegend positiv aufgenommen worden: so zieht z. B. der Fachverband Biogas e. V. ein positives Resümee für Biogasanlagen bis 500 kW. Durch die Einführung eines sogenannten Güllebonusses wird bei bestehenden und zukünftigen Anlagen der Fokus von nachwachsenden Rohstoffen weggelenkt und stärker auf die Verwendung von Gülle für die Biogasproduktion gerichtet. Das Gesetz bietet nun explizit für Vieh haltende Landwirtschaftsbetriebe gute Chancen, mit einer an den Viehstand angepassten Biogasanlage auf der Basis von Gülle zusätzliches Einkommen zu generieren und die zusätzlich entstehende Wärme im Stall zu nutzen. Über den Güllebonus wird, so die Erwartung des Fachverbandes Biogas e. V., eine noch bessere Verzahnung von Viehhaltung und Biogas erreicht.

Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) hätte sich jedoch eine schnellere Ingangsetzung vor dem 01.01.2009 gewünscht, da sonst ein Aufschub von Investitionen auf das nächste Jahr droht, was das Wachstum dieser Branchen hemmen wird.

Und was bringt es dem Verbraucher? Der BEE geht davon aus, dass der Mix aus Erneuerbaren Energien bereits deutlich vor dem Jahr 2020 günstiger sein wird als Strom aus konventionellen Quellen, da die Kosten für die Produktion von Strom aus konventionellen Energiequellen weiter steigen und die Kosten für Vergütungssätze bei Erneuerbaren Energien aufgrund der Degression sinken werden. Dann bleibt nur noch die Frage: wie bekommen wir den billigen „grünen“ Strom ins Auto …?