Corporate Governance | bdp aktuell 45 | Oktober 2008

Licht ins Dunkel

Gute Unternehmensführung schafft Mehrwert durch eine effektive interne Revision

Grubenlampe

Durch Unternehmensschieflagen und weltweite Bilanzskandale der letzten Jahre wurde das Vertrauen der Kapitalgeber in eine ordnungsgemäße Leistung der Unternehmen beeinträchtigt. Dabei kommt, neben der grundsätzlichen Ausrichtung des Unternehmens an dem Ziel der nachhaltigen Steigerung des Unternehmenswertes, auch der Art und Weise der Unternehmensführung eine wertbestimmende Bedeutung zu.

Unter dem Oberbegriff der Corporate Governance wurden in der jüngsten Zeit globale Kriterien für gute Unternehmensleitung und -verfassung entwickelt. Dies geschah mit dem Ziel, künftig Unternehmensschieflagen rechtzeitig zu erkennen und zu beeinflussen, die Transparenz der Art und Weise sowie die interne Kontrolle der Unternehmensführung zu stärken. Dabei wird eine gute Corporate Governance zum Werttreiber, da die Risikokosten für die Kapitalgeber und somit die Kapitalkosten für das Unternehmen sinken können.  In diesem Sinne kann Corporate Governance als notwendige Rahmenbedingung einer wertorientierten Unternehmensführung verstanden werden.

Ralf Kurtkowiak

Ralf Kurtkowiak
ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer der bdp Revision und Treuhand GmbH und seit 2007 Partner bei bdp Hamburg.

Die Interne Revision (IR) ist als interne Unternehmenspolizei ein unverzichtbarer Teil des sogenannten Internen Kontrollsystems (IKS) und identifiziert die Risiken eines Unternehmens. Die IR unterstützt dabei, wie vor allem auch das Controlling, die Unternehmensführung und -überwachung und ergänzt damit die gesetzlichen Novellierungen des Gesellschaftsrechts.

In Deutschland schreibt das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) für Aktiengesellschaften ein Risikomanagementsystem vor, das durch die Interne Revision zu überwachen ist (vgl. hierzu auch den Beitrag „Schwachstellen erkennen“). Hierdurch wurde die Stellung der IR in Aktiengesellschaften nochmals aufgewertet.

Gemäß Definition des Instituts für Interne Revision (IRR) erbringt die IR unabhängige und objektive Prüfungs- und Beratungsleistungen, welche darauf ausgerichtet sind, Mehrwerte zu schaffen und die Geschäftsprozesse zu verbessern. Sie unterstützt die Organisation bei der Erreichung ihrer Ziele, indem sie mit einem systematischen und zielgerichteten Ansatz die Effektivität des Risikomanagements, der Kontrollen und der Führungs- und Überwachungsprozesse bewertet und diese verbessern hilft.  Wesentliches Ziel der IR ist es, neben der Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit, Sicherheit und Funktionsfähigkeit der Prozesse die Ertragskraft des Unternehmens durch das Aufzeigen von Verbesserungspotenzialen zu erhöhen.

Die hier beschriebenen Fragestellungen sind aber nicht nur auf große börsennotierte Unternehmen anwendbar. Vielmehr müssen eigentlich alle Rechtsformen und Unternehmensgrößen gestiegene Ansprüche an Unternehmensführung und Kontrollmechanismen haben. Im Zuge gestiegener Ratinganforderungen kann der Ausgestaltung interner Prozesse und vor allem deren Überwachung immer stärkere Bedeutung zuerkannt werden.

bdp ist seit geraumer Zeit immer stärker auf dem Gebiet des Outsourcings der Internen Revision für verschiedenste Mandanten tätig. Beispielhaft seien hier die Ausgestaltung und Durchführung eines mehrjährigen Revisionsplanes für einen börsennotierten Immobilienkonzern, die Implementierung EDV-gestützter Risikomanagementsysteme oder verschiedene Einzelprojekte zu Prozessaufnahmen bestimmter Unternehmensbereiche genannt. Darüber hinaus begleiten wir im Rahmen von Sonderprüfungen z. B. Fragestellungen zu Sondersachverhalten wie Organkredite und Reisekosten leitender Angestellter. Auch Sonderprüfungen beauftragter Subunternehmer, wie z. B einzelner Hausverwalter, werden von uns betreut. In einer der nächsten Ausgaben werden wir Sie im Rahmen einer Fallstudie ausführlich über einen beispielhaften Aufgabenkreis informieren.

Nicht nur die großen Unternehmen profitieren von solchen Sonderprüfungen. Auch der Mittelstand und Familienunternehmen - z. B. mit Fremdgeschäftsführern - haben mitunter das Bedürfnis, bestimmte Unternehmensbereiche einmal „durchleuchten“ zu lassen. Dass es sich gerade hierbei um recht sensible Sachverhalte handeln kann, die auch zu Unruhe im Unternehmen führen können, steht außer Frage. Umso mehr bietet es sich an, diese Aufgabe fremd zu vergeben und in ein Gesamtkonzept der Unternehmensführung einzubetten. Sprechen Sie uns gern an, wie ein solches Projekt gemeinsam abgewickelt werden kann. bdp unterstützt Sie mit einer reichhaltigen Erfahrung und dem entwickelten Gespür, wie solche Aufträge effizient und gleichzeitig sensibel durchzuführen sind.