Abgeltungsteuer 2009: Was tun? | bdp aktuell 45 | Oktober 2008
Vorsicht Abgeltungsteuer?!
Noch besteht kein Anlass zur Hektik. Aber die individuellen Handlungsoptionen müssen jetzt nüchtern geprüft werden
Derzeit werden vermögende und weniger vermögende Bankkunden überschwemmt mit Angeboten und Anrufen zum Thema „Abgeltungsteuer“. Es werden Depotchecks und Umschichtungen in andere „abgeltungsteuersichere“ Anlagen angeboten. Ist es wirklich notwendig, sein Vermögen umzuschichten und in neue Anlageprodukte zu investieren? Oder verdienen die Banken nur gut an den fälligen Provisionen?
Wie fast immer kommt es dabei auf den Einzelfall an. Die derzeitige Geldanlage kann durch die Abgeltungsteuer auch steuerlich günstiger werden als nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung. Andere dagegen werden ab dem nächsten Jahr stärker besteuert.
Christian Schütze
ist Steuerberater und seit 2007 Partner bei bdp Berlin.
Immer noch wissen laut Umfragen etwa zwei Drittel der Bürger nichts mit der Abgeltungsteuer anzufangen. Aber ungefähr 80 bis 90 Prozent von ihnen werden mit der Abgeltungsteuer auch nichts oder nur wenig zu tun haben, wenn ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen gering sind. Durch den Sparerpauschbetrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro bleiben die erteilten Freistellungsaufträge bei den Banken erhalten. Andere profitieren von der neuen Steuer, etwa wenn sie hohe Zinseinkünfte haben.
Zinserträge gehören zu den Gewinnern der Abgeltungsteuer.
Erträge aus Tages- und Festgeldern, Anleihen oder festverzinsliche Wertpapiere werden ab 2009 günstiger behandelt. Bisher unterliegen diese mit 100 Prozent dem persönlichen Einkommensteuersatz. Ab 2009 werden nur noch 25 Prozent Abgeltungsteuer erhoben. Liegt der persönliche Steuersatz über den 25 Prozent, bringt die Neuregelung eine Ersparnis. Aber auch Steuerpflichtige, die als persönlichen Steuersatz die 25 Prozent nicht erreichen, müssen jetzt nicht mehr zahlen. Es besteht die Möglichkeit die Zinsen - und auch alle anderen Kapitalerträge - in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Das Finanzamt prüft dann, ob eine niedrigere persönliche Einkommensteuer entsteht. Die einbehaltene Abgeltungsteuer wird dann, wie bisher die Zinsabschlagsteuer, angerechnet.
Bei einem hohen Steuersatz kann es daher sinnvoll sein, in Finanzprodukte anzulegen, die erst ab dem nächsten Jahr Zinsen bringen. Diese unterliegen dann 2009 schon der Abgeltungsteuer. Beim Erwerb einer Anleihe mit hohem Stückzinsausweis noch in 2008 wird der Vorteil noch verstärkt. Die gezahlten Stückzinsen können als negative Einnahmen in 2008 noch mit anderen Einkünften ausgeglichen werden.
Auch die Anlage in Nullkupon-Anleihen (Zerobonds) kann sich lohnen. Im geballten Zuflusszeitpunkt kommt die Abgeltungsteuer zur Anwendung. Der bisherige Progressionssprung für das übrige Einkommen bleibt aus. Weiterhin ist der Laufzeitzinseszinseffekt während der Laufzeit unbelastet.
Dachfonds ermöglichen weiterhin Umschichtungen, haben aber oft eine geschmälerte Rendite
Bei Fonds unterliegen die laufenden Erträge der Abgeltungsteuer. Für nach dem 31.12.2008 erworbene Fondsanteile ist auf Veräußerungsgewinne unabhängig von der Jahresfrist ebenfalls Abgeltungsteuer zu zahlen. Für noch in 2008 gekaufte Fonds bleiben Umschichtungen innerhalb des Fonds und Veräußerungsgewinne beim Verkauf des Fonds nach einem Jahr steuerfrei.
Vielfach wird die Anlage in Misch- und Dachfonds empfohlen. Diese haben den Vorteil, dass Umschichtungen innerhalb des Fonds auch nach 2008 erst einmal steuerfrei möglich sind. Erst beim Verkauf fällt die Abgeltungsteuer an. Dabei muss man sich aber bewusst sein, dass man doppelt Fondsverwaltungsgebühren (Dachfonds und Anlagefonds) zahlt. Die Rendite kann dadurch erheblich geschmälert werden.
Beim Fondssparen, z. B. als Altersversorgung, schlägt die Abgeltungsteuer kräftig zu. Die bis Ende 2008 erworbenen Fondsanteile sind nach einem Jahr steuerfrei. Für die ab 2009 erworbenen Fondsanteile fällt bei Veräußerung die Abgeltungsteuer an. Die bisher errechnete und eingeplante Rente wird dann wohl nicht mehr erreicht werden. Es müsste dann an eine Aufstockung der Sparrate gedacht werden. Alternativ könnte auch an den Abschluss einer Riester- oder Rürup-Rente gedacht werden. Diese unterliegen nicht der Abgeltungsteuer. Durch Zulagen und heutigem Steuerabzug der Beiträge kann auch eine ansehnliche Rendite erwirtschaftet werden. Die späteren Auszahlungen sind dann allerdings voll persönlich steuerpflichtig.
Aktienkäufe sollten aus steuerlicher Sicht noch in diesem Jahr erfolgen
Gegenüber dem bisherigen Recht größte Verlierer sind die Aktien. Bisher sind die Dividenden nur zu 50 Prozent steuerpflichtig. Veräußerungsgewinne innerhalb eines Jahres unterliegen ebenfalls nur zu 50 Prozent der Einkommensteuer.
Ab 2009 dagegen unterliegen 100 Prozent der Dividenden der Abgeltungsteuer. Dies gilt unabhängig davon, ob die Aktien vor oder nach dem 01.01.2009 gekauft wurden. Gegenüber dem bisherigen Recht beträgt der Steuersatz damit 50 Prozent.
Bei Veräußerungsgewinnen muss unterschieden werden, wann die Anschaffung erfolgte. Bei Anschaffung vor dem 01.01.2009 und Haltedauer über einem Jahr ist der Gewinn noch steuerfrei; bei Kauf ab dem 01.01.2009 unabhängig von der Haltedauer nicht mehr.
Aktienkäufe sollten aus steuerlicher Sicht daher noch in diesem Jahr erfolgen. Natürlich muss dabei die Börse beobachtet werden, damit nicht aus dem ersehnten steuerfreien Gewinn ein steuerfreier Verlust wird.
Aktien werden ab 2009 zwar stärker besteuert. Eine Anlage darin kann sich aber weiterhin lohnen. Über einen langen Zeitraum hinweg betrachtet, ist die Aktie die Anlage mit den höchsten Erträgen. In Deutschland wurden in 2008 die Steuern für Kapitalgesellschaft um ca. 10 Prozent gesenkt, sodass die Gewinne der AGs und damit auch die Dividenden bzw. Kursgewinne höher ausfallen sollten.
Getrennte Depots für Aktien sind sinnvoll
Beim Verkauf von Aktien gilt die First-in-First-out-Methode (FiFo). D.h., die ältesten Aktien werden zuerst verkauft. Um eine einfache Trennung zwischen Alt- und Neuaktien zu haben, ist es sicherlich vorteilhaft, diese in getrennten Depots zu verwahren. Die Finanzverwaltung erkennt dort Unterdepots an. Aber hier sollte auf die Depotkosten geschaut werden, ob sich ein zweites Depot lohnt.
GmbH-Ausschüttungen können auf Antrag nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert werden
Ausschüttungen aus GmbH-Anteilen unterliegen ebenfalls der Abgeltungsteuer. Es gibt aber eine antragsgebundene Option, um nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert zu werden. Ist man zu mindestens 25 Prozent beteiligt oder aber zu mindestens 1 Prozent beteiligt und gleichzeitig für die Gesellschaft tätig, kann man gegenüber dem Finanzamt in der Einkommensteuererklärung beantragen, dass die Ausschüttungen nicht mit der Abgeltungsteuer, sondern zu 60 Prozent mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden sollen. Diese Regelung wurde hauptsächlich eingefügt, um den bei der Abgeltungsteuer nicht mehr zulässigen Kostenabzug wieder zu ermöglichen. Es ist aber auch ohne Kosten bereits ab einem Steuersatz von ca. 40 Prozent und weniger günstiger. Der Antrag gilt 5 Jahre. Er kann widerrufen, aber für diese Beteiligung dann nicht noch einmal gestellt werden.
Für Aktien könnte überlegt werden, diese in ein Betriebsvermögen einzulegen oder im Betrieb direkt zu erwerben. Auch dann werden die Dividenden oder Veräußerungsgewinne nur nach dem Teileinkünfteverfahren besteuert, da die Abgeltungsteuer nur für Einkünfte aus Kapitalvermögen gilt. Nicht mehr möglich ist die steuerfreie Veräußerung bei „Alt“-Aktien. Der Gewinn ist immer zu 60 Prozent steuerpflichtig.
Realisierung von Spekulationsverlusten in 2008 könnte sich lohnen
Es könnte sich auch steuerlich lohnen, in 2008 noch Verluste aus Aktiengeschäften zu realisieren. Hat man solche Verlustpapiere noch nicht länger als 1 Jahr im Depot, könnte durch die Veräußerung ein steuerlich nutzbarer Verlust anfallen. Dies könnte sich auch lohnen, wenn man wieder von einem zukünftig steigenden Kurs des Papiers ausgeht. Erfolgt der Kauf noch in diesem Jahr, ist ein Kursgewinn nach Ablauf eines Jahres steuerfrei. Der Verlust kann zu 50 Prozent mit zukünftigen Aktiengewinnen (auch ab 2009) verrechnet werden. Bei der Berechnung der 1-Jahres-Frist ist die Ausführung des Kaufs/Verkaufs maßgeblich. Dabei ist zu beachten, dass, wenn die Aktien im Sammeldepot zu verschiedenen Zeitpunkten erworben wurden, beim Verkauf wie oben beschrieben die FiFo-Methode gilt.
Beim „Wiedererwerb“ sollte eine gewisse Karenzzeit (2-3 Tage) eingehalten und nicht die gleiche Stückzahl erworben werden. Die Finanzgerichte sind sich noch uneins, ob ein Verkauf und Kauf am gleichen Tag ein Gestaltungsmissbrauch ist. Das derzeit anhängige Revisionsverfahren beim BFH wird wohl dieses Jahr nicht mehr entschieden werden.
Eine Umsetzung lohnt sich aber nur bei größeren Volumen, andernfalls sind die Transaktionskosten wahrscheinlich unverhältnismäßig. Auch ist beim derzeitigen volatilen Markt ein gewisses Risiko der Kursentwicklung in der Karenzzeit vorhanden.
Der realisierte Verlust wird, soweit er nicht in 2008 mit Gewinnen ausgeglichen werden kann, festgestellt und vorgetragen. Dazu muss er in der Steuererklärung 2008 erklärt werden. Eine Verrechnung mit zukünftigen Aktiengewinnen ist bis 2013 befristet.
Finger weg von Versicherungsmänteln
In der Presse wurde viel über den angeblichen Geheimtipp berichtet, sein Vermögen in einem sogenannten „Versicherungsmantel“ anzulegen. Dies wurde vor allem vermögenden Kunden angeboten. Durch die Anlage als „getarnte“ Lebens- oder Rentenversicherung konnte die Abgeltungsteuer umgangen werden. Diese „Steuersparmodelle“ sollen nun aber unterbunden werden. Es sollen nur noch echte Lebensversicherungen begünstigt werden. Das bedeutet: Finger weg von solchen Konstruktionen.
Nutzen Sie das verbliebene Quartal zu einer nüchternen Analyse und handeln dann entsprechend
Lassen Sie sich nicht verrückt machen und zu unüberlegten Aktionen verführen. Was nützt Ihnen eine abgeltungsteuersichere Anlage, die zu wenig Rendite abwirft? Welche Optionen Ihrer persönlichen Situation angemessen sind, muss individuell geprüft werden. Wir stehen Ihnen dabei gerne zur Seite.