Neue Steuernummer | bdp aktuell 44 | September 2008
Eine Nummer für alle
Die Steueridentifikationsnummer ist auch für andere Behörden verlockend
Zum 01. Juli 2007 wurde die neue Steueridentifikationsnummer, kurz TIN (Taxpayer Identification Number), in der Bundesrepublik eingeführt. Seit Kurzem werden nun bis Jahresende alle Bundesbürger sukzessive per Brief über ihre jeweilige TIN informiert. Von ausnahmslos jedem Bürger werden dessen persönliche Daten, wie Namen, Geburtsdatum, Anschrift etc. gespeichert. Die TIN ist die Basis für eine komplette Digitalisierung des Steuerwesens.
Mit der Steuer-Identifikationsnummer wird in Deutschland erstmals jeder Bürger mit einem eindeutigen Kennzeichen staatlich zentral erfasst. Erste Versuche in den 70er-Jahren, dies nach dem Vorbild der DDR auch in der Bundesrepublik einzuführen, wurden gestoppt, weil man sie nicht für verfassungskonform hielt. Datenschützer sehen in der TIN ein unzulässiges Personenkennzeichen.
Auf N24 nahm bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann zur TIN Stellung und kommentierte kritisch:
„Es gibt jetzt ein relativ detailliertes elektronisches Verzeichnis für die Bürger von der Geburt bis 20 Jahre nach dem Tod! Kann es ausgeschlossen werden, dass andere interessierte Behörden, auch Leistungsbehörden, darauf zugreifen? Kann es nicht sein, dass Ermittlungsbehörden oder Geheimdienste sich dieser Daten bemächtigen?“