Steuerrecht | bdp aktuell 44 | September 2008
Liechtensteiner Steueraffäre vor Gericht
Wir dokumentieren die Erläuterungen von bdp-Partner Dr. Michael Bormann auf n-tv zum ersten Urteil in der Liechtensteinaffäre stark gekürzt.
____Wie schätzen Sie das erste Urteil ein? Ist der Angeklagte noch einmal glimpflich davongekommen?
Bei einer ersten Auswertung steht natürlich die Bewährungsstrafe im Mittelpunkt. Ob man aber das Urteil voll und ganz der Problematik „Liechtensteiner Stiftung“ zuschreiben kann, bleibt offen. 11 Millionen Euro sollen angelegt worden sein, davon 7,5 hinterzogen. Das können nicht allein die Erträge gewesen sein. Es bleibt also die Frage: Ist hier das Liechtenstein-Modell verurteilt worden oder war das Geld, das dorthin transferiert wurde, schon nicht versteuert.
____Schreckt dieses Urteil ab?
Das Schlimmste was dem Angeklagten hätte passieren können, wäre ein Urteil ohne Bewährung. Insofern könnte die Signalwirkung sein: Wenn ich viel zahle und alles zugebe, komme ich mit einem sehr blauen Auge vielleicht davon. 110 Millionen Euro sind auf diesem Weg schon eingetrieben worden. Und darum geht es dem Fiskus ja vorrangig. Der will offenbar die Systematik der Liechtensteiner Stiftung hinten anstellen. Daher sollte man aber zukünftig sehr kritisch prüfen, ob es mit EU-Recht konform geht, dass in Deutschland allein das Anlegen in einer solchen Stiftung bestraft wird.
