Geschäftswagen | bdp aktuell 44 | September 2008
Halbierter Vorsteuerabzug
Privat genutzte Dienstwagen sollten noch 2008 angeschafft werden
Die Große Koalition plant, ab 2009 für privat genutzte Geschäftsautos den Vorsteuerabzug zu halbieren. Die Regelung soll für alle PKW gelten, die nach dem 31.12.2008 hergestellt, angeschafft, gemietet oder geleast werden. Wer einen Geschäftswagen anschaffen will, sollte sich also überlegen, ob er dies bereits in diesem Jahr macht, um noch den vollen Abzug zu bekommen.
Die Gesetzesänderung gilt für Geschäftswagen in Einzelunternehmen und Personengesellschaften, die zu weniger als 90 Prozent geschäftlich genutzt werden. Nicht betroffen hiervon sind hingegen Fahrzeuge, die ausschließlich unternehmerisch verwendet werden. Dazu gehören auch Fahrzeuge, die vom Unternehmen im Rahmen eines Dienstverhältnisses einem Arbeitnehmer überlassen werden. Unternehmern sollte man also raten, Autokäufe auf 2008 vorzuziehen. Wer erst 2009 kaufen will. könnte dann in Erwägung ziehen, lieber der mitarbeitenden Ehefrau einen Dienstwagen zur Verfügung zu stellen. Denn dafür gibt es den vollen Vorsteuerabzug.
Doreen Schmidt
ist Bilanzbuchhalterin und leitet die Abteilung Client's Services bei
bdp Berlin.
Bereits 1999 hatte die rot-grüne Regierung versucht, den Vorsteuerabzug beim Kauf von Geschäftsautos zu halbieren. Ein Verstoß gegen EU·Recht führte 2002 zum Ende dieser Regelung. Die Neuauflage der Vorschrift ist im Regierungsentwurf des Jahressteuergesetzes von 2009 enthalten, soll also vom nächsten Jahr an gelten. Finanzminister Steinbrück erwartet sich von ihr Mehreinnahmen für den Fiskus von 55 Millionen Euro. Die Union will dieses Element aus dem Gesetzentwurf streichen.