Gesellschaftsrecht | bdp aktuell 43 | Juli + August 2008
Das MoMiG kommt mit Überraschungen
Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) senkt Minimum für Stammkapital nicht ab
bdp hatte am 16.06.2008 zu einem Workshop über das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)“ in das Hotel Steigenberger eingeladen, um den über 30 Teilnehmern die anstehenden, teils gravierenden Änderungen vorzustellen und mit ihnen zu diskutieren.
Dr. Jens-Christian Posselt
ist Rechtsanwalt und seit 2001 Partner bei bdp Hamburg.
Am 26.06.2008 hat der Deutsche Bundestag nun das MoMiG beschlossen, das im Oktober/November in Kraft treten wird. Der Gesetzgeber hat auch noch für ein paar Überraschungen gesorgt: Das Mindeststammkapital wird nicht wie bisher geplant auf 10.000 Euro abgesenkt, sondern es bleibt bei der „Seriösitätsschwelle“ von 25.000 Euro. Es wird jedoch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft eingeführt, die die Gründung von Gesellschaften mit nur einem Euro Stammkapital zulassen wird.
Die geplante Abschaffung der Pflicht zur Beurkundung von Gesellschaftsgründungen auf Basis der sogenannten Mustersatzung wird es nicht geben. Dafür sollen die Beurkundungsgebühren in diesen Fällen gesenkt werden. Um Gründungen zu beschleunigen, soll das Eintragungsverfahren vollständig von etwaigen Genehmigungserfordernissen wie z. B. die Eintragung in die Handwerksrolle abgekoppelt werden. – Wie bisher vorgesehen, wird das Recht der Kapitalaufbringung und des Eigenkapitalersatzes vollständig reformiert. Auch die Neuregelungen zum gutgläubigen Erwerb von Gesellschaftsanteilen, die Gesellschafterliste und die Möglichkeit, den Verwaltungssitz ins Ausland zu verlegen, wurden umgesetzt. bdp wird Sie über die Einzelheiten der Neuregelungen weiter informieren.