bdp-Serie: Reform des Bilanzrechts (3) | bdp aktuell 42| Juni 2008
Geänderter Anhang
Das kommende Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz wird eine Fülle von Änderungen bei Anhang und Lagebericht bringen
Im dritten Teil unserer Serie zu den Änderungen durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) möchten wir Ihnen die voraussichtlichen Änderungen im Bereich des Anhangs vorstellen. Abschließend legen wir die Änderungen bei der Erstellung des Lageberichts dar. Zunächst sei erwähnt, dass die Bundesregierung die Umsetzung des BilMoG am 21. Mai 2008 beschlossen hat
Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben künftig zusätzlich gemäß des Referentenentwurfs des BilMoG den Jahresabschluss um eine Kapitalflussrechnung und einen Eigenkapitalspiegel zu erweitern. Die Aufnahme einer Segmentberichterstattung wird empfohlen. Für die Vielzahl der „normalen“ Unternehmen ist dies aber ohne Bewandnis.
Änderungen im Anhang
Der Anhang ist Teil des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften und solcher Personenhandelsgesellschaften, die keine natürliche Person als Vollhafter haben.
Andreas Eschrich
ist Steuerberater bei bdp Hamburg.
Dem Anhang kommt neben der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung im Wesentlichen eine Ergänzungs- und Erläuterungsfunktion zu. Hier werden z. B. Bewertungsprämissen oder genutzte Wahlrechte im Jahresabschluss dargestellt. Die wesentlichen Änderungen stellen sich wie folgt dar:
Übersicht zum Anteilsbesitz
Künftig ist es nicht mehr notwendig, im Anhang eine gesonderte Anteilsbesitzliste aufzunehmen bzw. ergänzend eine separate Anlage zu erstellen, da durch die Neuregelung der zwingenden Offenlegung im elektronischen Handelsregister ohnehin eine Anteilsbesitzliste zu hinterlegen ist.
Haftungsverhältnisse
Die Gründe für die Einschätzung des Unternehmers über das Risiko der Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen sind künftig zusätzlich anzugeben.
Darstellung außerbilanzieller Geschäfte
Rechtsgeschäftliche Vereinbarungen, die nicht bilanziell abgebildet werden (z. B. Factoring, Leasing, Konsignationslager-Vereinbarungen) sind künftig nach Art, Zweck und ihren finanziellen Auswirkungen im Anhang darzustellen, wenn der Umfang relevant für die Jahresabschlussadressaten ist.
Angabe nicht marktüblicher Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen
Sofern das Unternehmen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen macht, die nicht zu marktüblichen Bedingungen erfolgen, so ist dies künftig anzugeben.
Im Wesentlichen sind hier die Art der Beziehung sowie der Wert der Geschäfte anzugeben, (sofern dies wesentlich für die Finanzlage des Unternehmens ist). Wenn die gesellschaftsrechtliche Beziehung mittelbar oder unmittelbar innerhalb eines Konzerns gegenüber einer 100 prozentigen Tochtergesellschaft besteht, brauchen keine Angaben gemacht zu werden. Hier greifen bereits allgemeine Vorschriften des Konzernrechtes.
Aufschlüsselung des Honorars des Abschlussprüfers
Künftig sind sämtliche Honorare, die der Abschlussprüfer dem Unternehmen im Geschäftsjahr in Rechnung gestellt hat anzugeben und nach Leistungskategorien aufzuschlüsseln. Bisher war nur das vom Unternehmen im Geschäftsjahr als Aufwand erfasste Honorar anzugeben, die Angaben sind wie bisher nur von mittelgroßen und großen Gesellschaften zu machen.
Angaben zu „Anteilen an Spezialfonds“
Sofern das Unternehmen Anteile an Spezialfonds im Sinne von § 2 Abs. 2 InvG (Fonds mit nur sehr geringer Zahl von Anlegern) hat, sind folgende Informationen anzugeben:
- Zweck des Erwerbs
- Buchwert und beizulegender Zeitwert der Anteile
- Betrag des während des Geschäftsjahres thesaurierten Gewinns
- kumulierte thesaurierte Gewinne
- Betrag des während des Geschäftsjahrs ausgeschütteten Gewinns
- kumulierte ausgeschüttete Gewinne
- Aufgliederung des anteiligen Fondsvermögens in die zugehörigen Vermögensgegenstände und Schulden
Änderungen im Lagebericht
Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften sowie gleichgestellte Personenhandelsgesellschaften haben ergänzend zum Jahresabschluss einen Lagebericht aufzustellen. Auch ihm kommt eine Ergänzungsfunktion zu, um zusammen mit dem Jahresabschluss die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens möglichst korrekt darzustellen.
Die Änderungen betreffen im Wesentlichen wiederum sogenannte kapitalmarktorientierte Unternehmen.
Angaben zum Risikomanagementsystem
Künftig sind im Lagebericht die wesentlichen Merkmale des internen Risikomanagementsystems darzulegen. D. h. es sind die Prozesse und Strukturen des internen Risikomanagementsystems in Bezug auf den rechnungslegungsbezogenen Teil zu beschreiben. Sofern ein solches System nicht existieren sollte, ist dies anzugeben.
Erklärung zur Unternehmensführung
Kapitalmarktorientierte Unternehmen haben eine sogenannte „Corporate Governance-Erklärung“ („Entsprechenserklärung“) abzugeben. Diese ist bislang weder Bestandteil des Jahresabschlusses noch des Lageberichts. Allerdings ist im Lagebericht schon jetzt hierauf hinzuweisen. Die Entsprechenserklärung ist nicht Gegenstand der Jahresabschlussprüfung.
Künftig soll die Entsprechenserklärung im Lagebericht wiedergegeben werden. Daneben sollen relevante Angaben zu den Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat erfolgen.
Auch im Bereich der Änderungen des Anhangs und Lagebericht konnten wir Ihnen hier nur einen kurzen Überblick verschaffen. Die relevanten Änderungen für Ihr Unternehmen sprechen wir gerne individuell mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch durch.
Im abschließenden Beitrag unserer Serie werden wir Ihnen in der nächsten Ausgabe die geplanten Änderungen in der Konzernrechnungslegung vorstellen.