Titelthema: Unter Beobachtung | bdp aktuell 39 | März 2008
Überwachte Anleger
Kontenabruf, Jahresbescheinigung, Zinsrichtlinie & Co.: Welche Recherchemöglichkeiten der Fiskus mittlerweile hat
Wir geben Ihnen in dieser Ausgabe einen Überblick über das ständig wachsende Arsenal fiskalischer Kontrollinstrumente in Deutschland. Dass auch der BND als Steuerfahnder tätig ist, wussten wir bislang aber noch nicht, wohl aber, dass das Bankgeheimnis in der Schweiz und in Österreich besser geschützt ist. Nach der Vorführung Klaus Zumwinkels als Top-Steuersünder war Dr. Michael Bormann als Experte sehr gefragt bei TV- und Zeitungsjournalisten. Wir dokumentieren seine zentralen Aussagen.
Weitere Videos und den Pressespiegel finden Sie unter www.bdp-team.de/presse/.
2004 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Besteuerung der Spekulationsgeschäfte mit Wertpapieren für die Jahre 1997 und 1998 als verfassungswidrig, weil es keine wirksamen Instrumente der tatsächlichen Überwachung gab. Wer seine Gewinne brav angegeben hatte, war der Dumme. Sehr ähnlich verhielt es sich seinerzeit auch noch mit anderen Erträgen aus Geldanlagen. Seither hat die Politik sehr viel dafür getan, um den gläsernen Steuerbürger zu schaffen. Und es vergeht kaum ein Monat, in dem nicht neue Rechercheideen aufkommen.
Christian Schütze
ist Steuerberater und seit 2007 Partner bei bdp Berlin.
Inländische Banken melden dem Fiskus schon lange automatisch, wenn Kapitalerträge ohne Steuerabzug ausbezahlt werden, und im Todesfall auch alle Konten mit den jeweiligen Beständen. Seit 2004 gibt es die Jahresbescheinigung, in der die Kreditinstitute alle Kapitaleinnahmen und Wertpapiergeschäfte aufführen müssen. Diese Bescheinigung muss der Steuererklärung zwar nicht obligatorisch beigelegt werden, der Finanzbeamte fordert diese für seine Unterlagen aber gern an.
Seit 2005 greift die Zinsrichtlinie für Konten im Ausland – nunmehr in rund 50 Ländern. Kassiert ein deutscher Steuerpflichtiger z. B. in Frankreich oder Italien nur einen Euro Zinsen, wird dies dem deutschen Fiskus gemeldet. Nur einige Staaten, wie z. B. Österreich, Luxemburg, Belgien, Schweiz und Liechtenstein, verzichten bis mindestens 2011 auf Kontrollmeldungen. Stattdessen führen sie anonym eine Quellensteuer (derzeit 15 %, ab 01.08.2008 20 %) ab. Ab 2011 steigt diese Quellensteuer auf 35 % und ist damit höher als die Abgeltungssteuer in Deutschland von 25 %. Allerdings gibt es derzeit noch viele Investmenterträge und -vehikel, die nicht von der Quellensteuer betroffen sind, z. B. Dividenden, Kursgewinne aus Aktien, Zertifikate. Aber die EU-Kommission will diese Schlupflöcher schnell schließen. Um die abgezogenen Quellensteuern angerechnet zu bekommen, müssen die Kapitalerträge in der Einkommensteuererklärung deklariert werden.
Neben der Zinsrichtlinie gibt es zwischen den EU-Staaten noch eine sogenannte Grenzauskunft. Bei der Durchführung von Steuerstrafverfahren können die Behörden aus dem anderen Staat Auskünfte verlangen, selbst wenn im entsprechenden Land ein strenges Bankgeheimnis gilt.
Ein weiteres Instrument des Fiskus ist seit April 2005 der Kontenabruf. Bei diesem erhält der Finanzbeamte aus einer von den Banken eingerichteten Datenbank eine Übersicht über alle bei deutschen Banken bestehenden Bankkonten und Depots der betreffenden Person. Er sieht zwar keine Kontobewegung hat aber eine gute Grundlage für weitere Nachforschungen. Vom Kontenabruf wird durch die Finanzverwaltung rege Gebrauch gemacht.
Für Mitte 2008 ist die endgültige Vergabe der Steueridentifikationsnummer, einer lebenslangen Steuernummer für alle natürlichen Personen und alle Gesellschaften, geplant. Vorgesehen war dies bereits für das Jahr 2007, die zu bewältigende Datenmenge hat aber zu einem Zeitverzug geführt. Es handelt sich um eine 11-stellige Zahlenkombination, die mit der Geburt erteilt und erst 20 Jahre nach dem Tod wieder gelöscht wird. Sogar der Erblasser bleibt damit für die Steuer noch existent. Derzeit werden alle Melderegisterdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermittelt und dort sortiert und abgeglichen. In der Zahlenkombination werden dann Name, frühere Namen, Titel, Anschrift, Geschlecht, Geburtstag und -ort sowie das zuständige Finanzamt verschlüsselt. Diese Steueridentifikationsnummer muss zukünftig neben der Steuererklärung auch bei der Eröffnung von Bankkonten oder Riester-Policen angegeben werden.
Verschärft wurde auch die Geldüberwachung bei Reisen ins Nicht-EU-Ausland oder von einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land. Es dürfen bei Grenzübertritt nur noch maximal 10.000 Euro ohne Deklarierung mitgeführt werden. Sind es mehr, muss unaufgefordert eine schriftliche Auflistung der mitgeführten Gelder, Wertpapiere, Schecks usw. erfolgen. Dazu müssen noch Angaben über Reisewege und Verkehrsmittel sowie eine Aussage über Herkunft und Empfänger der Mittel gemacht werden.
Im Zuge des 11. September 2001 wurden unter dem Schutz der Terrorabwehr auch verschärfte Gesetze zur Überwachung von Geldströmen mittels Überweisung oder anderer Übermittlungsmöglichkeiten erlassen. Auch dieser Weg wird somit detailliert überwacht.
Diese ganzen Maßnahmen erlauben der Finanzverwaltung und anderen Behörden, eine riesige Datenmenge über jeden einzelnen Steuerbürger zu sammeln und eine (fast) umfassende Kontrolle auszuüben. Der gläserne Steuerbürger ist wahrlich nicht mehr fern, wenn nicht schon da. Und wenn alle erwähnten Maßnahmen doch noch ein Schlupfloch lassen, droht trotzdem durch den Ankauf von Informationen durch deutsche Geheimdienste oder durch Anzeigen von Dritten ein Entdeckungsrisiko.
Ob all diese Maßnahmen mit der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ausreichend begründet sind, ist sehr fraglich. Man sollte sich auch mal die Frage stellen, warum Steuervermeidung ein Volkssport geworden ist. Jeder einzelne Steuerbürger muss wissen, dass er mit jeder dieser Maßnahmen ein Stück von seinen Grundrechten und seiner Souveränität aufgeben muss. Solange alle Ideen ohne große Gegenwehr umgesetzt werden können, wird es aber solche Einschnitte weiter geben.