Insolvenzrecht | bdp aktuell 37 | Januar 2008

BGH-Urteil zur vollständigen Abtretung von Forderungen

Der Bundesgerichtshof hat zwischenzeitlich die erwartete Entscheidung bezüglich der Globalzessionsverträge dahingehend entschieden, dass diese Globalzession hinsichtlich der zukünftig entstehenden Forderungen als kongruent und damit grundsätzlich als insolvenzfest angesehen wird.

Ulrike Dennert-Rüsken

Ulrike Dennert-Rüsken
ist Rechtsanwältin und Steuerberaterin und seit 1996 Partnerin bei bdp Berlin

Nach Auffassung des BGH begründet die Entstehung künftiger Rechte generell keine inkongruente Deckung. Voraussetzung für die Anerkennung des Globalabtretungsvertrages sei, dass das dingliche Geschäft außerhalb des anfechtungsrelevanten Zeitraums vollzogen worden sei und der Abtretungsvertrag derart konkretisiert sei, dass die abgetretenen Forderungen zumindest bestimmbar sind. Der Umfang der zukünftig auf die Bank übergehenden Forderungen sei dann – wenngleich auch in abstrakter Form – bereits rechtlich bindend festgelegt.

Der BGH hat weiter für zulässig gehalten, dass das Werthaltigmachen zukünftiger Forderungen durch Erfüllungshandlungen (z. B die Herstellung des Werkes) ebenfalls kongruent sei, wenn dies für das Entstehen der Forderung vertraglich vorgesehen sei.