Erbschaftsteuer | bdp aktuell 37 | Januar 2008

Oma ihr klein Häuschen

bdp-Gründungspartner Dr. Michael Bormann erläuterte auf n-tv die Neuregelungen der Erbschaftsteuerreform

Haus

____Interpretiere ich die Neuregelungen richtig, wenn ich sage, Oma ihr klein Häuschen kann ohne Einschränkungen vererbt werden?

Nein! Ohne Einschränkungen ist leider nicht richtig. Zwar wachsen nun die Freibeträge. Aber die Bewertung der Immobilien wird proportional gesehen stärker wachsen. Und wenn wir uns in Regionen um Stuttgart oder München versetzen, dann werden Sie schon das Mittelreihenhaus voll in der Erbschaft- und Schenkungsteuer drin haben.

____Aber nicht in meinem alten Bundesland, dem strukturschwachen Brandenburg. Da könnte ich möglicherweise zwei Häuser vererben, wenn ich nicht gerade im Speckgürtel gebaut habe.

Dr. Michael Bormann

Dr. Michael Bormann
ist Steuerberater und seit 1992 Gründungspartner der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner.

Das ist sicherlich richtig. Man muss dann aber genau gucken. In Zukunft werden die Ein- und Zweifamilienhäuser nach dem Vergleichswertverfahren dem Zeitwert nahe bewertet. Und dann müssen Sie schauen, was in der Nachbarschaft erzielt wurde und dann mit den neuen Freibeträgen vergleichen.

____Erben möchte man ja gar nicht so gerne, denn erben bedeutet ja einen Todesfall voraus. Und wer hat schon gerne einen Todesfall in der Familie. Aber sagen Sie uns: Muss ich irgendetwas proaktiv tun angesichts der neuen Gesetzgebung?

Man muss schauen, wer benachteiligt ist und wer begünstigt wird. Begünstigungen haben wir durch die hohen Freibeträge. Nachteilig ist die deutlich höhere Bewertung von Immobilienvermögen. Insofern mag ein Ausweg sein, noch in diesem Jahr Immobilien zu übertragen. Aber Vorsicht: Sie sollten genau betrachten, ob das familiär gewünscht und gewollt ist. Man sollte auf gar keinen Fall nur aus steuerlichen Gründen das Haus verschenken, in dem man selbst noch wohnen will und muss.

____Wenn Sie auf die Erbschaftsteuerreform global draufschauen Herr Bormann: Was hätten Sie anders gemacht?

Es gibt wahnsinnig komplizierte Neuregelungen für die Übertragung von Unternehmen. Dort wird zunächst geguckt, ob die Lohnsumme nach zehn ganzen Jahren noch mindestens 70 % beträgt. Dann wird nach 15 Jahren geguckt, ob der Übernehmer das Unternehmen wirklich noch besitzt. Diese Regelung ist so kompliziert, dass sie noch Änderungen erfahren muss und wahrscheinlich auch wird. Das hätte ich mit Sicherheit anders gestaltet.

___Sagt Dr. Michael Bormann von bdp Bormann Demant & Partner in Berlin. Ganz herzlichen Dank und Ihnen noch einen schönen Tag.