Unternehmensteuerreform // bdp aktuell 36 | Dezember 2007

„Das war ein frustrierender Moment“

Unternehmer diskutieren auf dem bdp-Unternehmersymposium die Konsequenzen aus der Unternehmensteuerreform

Podium

Auf dem bdp-Unternehmersymposium in Berlin war eine beherrschende Frage, inwiefern der Mittelstand von der Unternehmensteuerreform betroffen ist. Die Unternehmer Thomas Koch, Vorstand der Koch Automobile AG, und Uwe Mommert, Vorstand der Landau Media AG, diskutierten mit den bdp-Partnern Christian Schütze und Dr. Michael Bormann die konkreten Auswirkungen auf ihre Unternehmen und berichteten über die Konsequenzen, die sie daraus ziehen werden. Die Diskussion, die wir hier in Auszügen dokumentieren, leitete Beate Hoffbauer, Moderatorin bei n-tv.

Beate Hoffbauer: Erfüllt die Unternehmensteuerreform ihr Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken?

Dr. Michael Bormann

Dr. Michael Bormann: Ich glaube nicht. Wir haben pseudomäßig für Investoren aus dem Ausland die Steuersätze für die Kapitalgesellschaft um deutlich 10 Punkte gesenkt. Das ist eine Leistung. Aber es gibt eine ganz brutale Steuererhöhungen im Gewerbesteuerbereich und eine weitere Verkomplizierung des gesamten Systems, das heißt wir haben überhaupt keinen Mut, dieses Steuersystem zu vereinfachen.

Beate Hoffbauer: Wir wollen das ganz praxisnah diskutieren und haben zwei Unternehmer dazu eingeladen. Einmal Thomas Koch. Er ist Vorstandsvorsitzender der Koch Automobile AG, ein großer Händler und Filialist. Und Uwe Mommert von der Landau Media AG, erfolgreich mit Print-, Rundfunk- und TV-Beobachtung.

Beate Hoffbauer

Beate Hoffbauer: Die Zinsschranke ist ein strittiger Punkt gewesen. Wie wirkt sich das bei Ihnen aus, Herr Koch? Die Politik sagt ja, es trifft eigentlich nur große Konzerne.

Thomas Koch: Wir sind betroffen, weil wir durch unsere hohen Lagerbestände einen großen Fremdfinanzierungsanteil haben, und wir kommen auch über diese eine Million.

Beate Hoffbauer: Nun haben Sie sich wahrscheinlich mit Dr. Bormann beraten und haben gesagt: Was kann ich überhaupt dagegen tun? Zu welcher Lösung sind Sie gekommen?

Thomas Koch

Thomas Koch: Es gibt natürlich verschiedene Konstrukte. Wir werden die Investitionen, die wir vorhaben und die wir fremdfinanzieren müssen, nicht über die AG, sondern wir werden sie über die einzelnen Betriebsgesellschaften laufen lassen. Damit entsteht da ein gewisser Ausgleich.  Aber das ist natürlich mehr Aufwand.

Dr. Michael Bormann: Letztendlich bleibt nur der Ausweg, dass wir unter diese eine Million Zinssaldo kommen. Und diese eine Million können wir nur durch weitere Zersplitterung erreichen. Alles andere macht nachher der Betriebsprüfer bei der nächsten Betriebsprüfung wieder zunichte.

Beate Hoffbauer: Viele haben ja gehofft, die Gewerbesteuer wird komplett abgeschafft. Aber auch hier wird die Situation verschärft. Indem nämlich Aufwendungen, die den Gewinn verringern, zur Gewerbesteuer noch hinzugerechnet werden. Herr Koch, Sie sind ein großer Autohändler. Sie wollen auch expandieren. Was bedeutet diese Regelung für Sie?

Thomas Koch: Dem Gewerbeertrag werden jetzt die Mietaufwendungen zugeschlagen. Das ist für uns natürlich ein enormer Kostenfaktor. Und so kann es passieren, dass selbst dann, wenn man mal Verlust machen sollte, auf jeden Fall Steuern gezahlt werden müssen. Und das ist natürlich negativ.

Beate Hoffbauer: Welche Möglichkeiten der Hilfeleistung gibt es da für den Steuerberater?

Dr. Michael Bormann: Dort gibt es im Prinzip ähnliche Lösungsansätze wie bei der Abwehr der Zinsschranke. Die Hinzurechnungen werden ja addiert und dann gibt es einen Freibetrag. Wir müssen also versuchen, diesen Freibetrag mit mehreren Firmen mehrfach zu nutzen und beispielsweise Mietflächen teilen.

Beate Hoffbauer: Vielleicht sollten wir die Frage der Konzernzugehörigkeit noch mal klären. Wäre ein normaler Mittelständler davon nicht betroffen?

Dr. Michael Bormann: Es ist auch der normale Mittelständler betroffen, weil der Konzernbegriff des Finanzgesetzgebers eben alles einschließt, was mehr als eine Unternehmung ist. Und das haben wir im Mittelstand ganz häufig.

Beate Hoffbauer: Von der  Senkung der Körperschaftssteuer profitieren natürlich in erster Linie Kapitalgesellschaften. Doch die Mehrheit der mittelständischen Unternehmen sind eben Personengesellschaften. Ist die dafür geschaffene Thesaurierungsbegünstigung überhaupt praktikabel?

Christian Schütze: Ich denke, für den Mittelstand ist die nicht praktikabel. Weil wer weiss heute, was er entnimmt in den nächsten Jahren, wie das Geschäft läuft und wie viel Geld er braucht? Die Thesaurierungsrücklage ist ja nur geschaffen, um jetzt einen Liquiditätsvorteil zu haben. Berechnungen haben ergeben, dass man bei 45 Prozent Steuersatz sein Geld  mindestens 7 Jahre im Unternehmen lassen muss, bei 42 Prozent Steuersatz 11 Jahre. Und wer weiß, was in 11 Jahren ist.

Beate Hoffbauer: Und Sie müssen schon rechnen, Herr Mommert, Sie betreiben ja erfolgreich Ihr Unternehmen und das ist eine Kommanditgesellschaft. Was bedeutet für Sie ganz konkret diese Thesaurierungsbegünstigung?

Uwe Mommert: Ja, das haben wir uns natürlich am Anfang auch gefragt. Deswegen haben wir bdp gebeten, uns das mal zu erklären. Wir waren natürlich fröhlich gestimmt. Die Politik hatte angekündigt: Wir werden jetzt alle entlastet, unsere Steuern werden gesenkt. Sie können sich vorstellen, das war ein frustrierender Moment, als uns bdp die Folgen vorgerechnet hat und und wir feststellten, wir haben akuten Handlungsbedarf.

Beate Hoffbauer: Sie haben also aufgrund der Zahlen darüber nachdenken müssen, ob Sie einen Rechtsformwechsel in die Wege leiten?

Uwe Mommert

Uwe Mommert: Ja, das war ganz eindeutig. Wenn man das Unternehmen entwickeln will, wenn man Geld im Unternehmen lassen will, dann muss man jetzt eigentlich eine Kapitalgesellschaft werden. Und das ist ja unser Ziel, wir wollen ja das Geld erst mal im Unternehmen lassen, wir wollen mit dem Geld arbeiten. Und das geht viel besser in einer Kapitalgesellschaft. Deswegen ist, abgesehen von einigen Details, die Entscheidung im Prinzip klar, dass wir das machen wollen. Das heißt, die Entscheidung treffen wir dann, wenn es betriebswirtschaftlich sinnvoll ist. Also man sollte ja nicht nur nach steuerlichen Gesichtspunkten sein Unternehmen strukturieren, sondern auch nach seinen Zukunftsplänen.

Beate Hoffbauer: Gibt es denn für Sie überhaupt Unternehmen, wo diese Thesaurierungsbegünstigung von Vorteil wäre, für die sich das rechnet?

Christian Schütze: Also, wenn man Unternehmen hat, die gut laufen, wo man Planungssicherheit hat, dass in den nächsten Jahren immer der gleich hohe Gewinn anfällt, kann man sicherlich darüber nachdenken, diese Begünstigung in Anspruch zu nehmen. Aber man muss eben mit den Entnahmen genau aufpassen. Da müsste gegebenenfalls im Gesellschaftsvertrag festgeschrieben werden, wer wie viel entnehmen darf. Dann ist es natürlich ein Liquiditätsvorteil. 15 Prozent ist schon eine Menge. Aber wer weiß, was in 5, 10, 11 Jahren ist. Und wer weiß, ob es das Gesetz in 11 Jahren noch gibt. Zur Thesaurierungsrücklage hat ganz einfach die Maßgabe geführt, für Personengesellschaften einen Steuersatz vorweisen zu können, der mit Kapitalgesellschaften vergleichbar ist.

Beate Hoffbauer: Aber es funktioniert in der Praxis eben in den seltensten Fällen.

Christian Schütze: In den seltensten Fällen, ja.

Beate Hoffbauer: Also ist auch hier wieder ein Schuss nach hinten losgegangen. Meine Herren, ich bedanke mich ganz herzlich bei Ihnen für dieses Gespräch.