Steuern 2008 // bdp aktuell 36 | Dezember 2007

Zinsschranken und andere Hindernisse

Die bdp-Partner Klaus Finnern und Christian Schütze erläutern die steuerliche Situation des Mittelstands für 2008

Sparschwein

____Herr Schütze, 2008 wird das Jahr der großen Unternehmensteuerreform. Welche Änderungen kommen 2008 auf den Mittelstand zu?

Christian Schütze: Ab 2008 wird der Steuersatz für Körperschaften von 25 auf 15 Prozent gesenkt. Das ist ein ordentlicher Schritt. Aber die Große Koalition hatte ja angekündigt, die Gewerbesteuer abzuschaffen. Jetzt ist hier genau das Gegenteil herausgekommen: Die Gewerbesteuer ist stärker denn je. Positiv  ist allerdings die Senkung und Vereinheitlichung der Gewerbesteuermesszahl von bisher 5 auf 3,5 Prozent.

Christian Schütze

Christian Schütze
ist Steuerberater und seit April 2007 Partner bei bdp Berlin.

Die Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer bei Personenunternehmen wurde vom 1,8fachen des Messbetrages auf das 3,8fache erhöht. Bei einem Hebesatz bis zu 380 Prozent fällt also die Gewerbesteuer bei Personenunternehmen nicht mehr ins Gewicht. Ist der Hebesatz dagegen höher, wie zum Beispiel in Berlin mit 410 Prozent, gibt es schon wieder einen Überhang.

Weiterhin sollten ja sowohl Körperschaften als auch Personenunternehmen einheitlich besteuert werden. Es wird aber weiterhin zweigliedrig gefahren und zwar zum Nachteil der Personengesellschaften. [vgl. Tabelle 1] Um wenigstens eine bessere Besteuerung der Personenunternehmen vorzugaukeln, wurde die so genannte Thesaurierungsrücklage eingeführt. Das heißt, wenn Gewinne nicht aus dem Unternehmen entnommen werden, hat der einzelne Gesellschafter die Möglichkeit, diesen nicht entnommenen Gewinn nur mit einem Steuersatz von 28,25 Prozent plus Soli plus Kirchensteuer zu besteuern. Das ist schon einiges weniger als der Spitzensteuersatz von 42 oder auch 45 Prozent ab nächstem Jahr.

Klaus Finnern

Klaus Finnern
ist Steuerberater und seit 2001 Partner bei bdp Hamburg.

Klaus Finnern: Wenn aber die stehen gelassenen Gewinne später doch aus dem Unternehmen rausgenommen werden, greift eine Nachversteuerung. Es wird ein fester Steuersatz von 25 Prozent zuzüglich Soli erhoben, unabhängig vom persönlichen Einkommensteuersatz. Und so kann man einfach ausrechnen, dass die Personengesellschaften nach wie vor gegenüber den Kapitalgesellschaften benachteiligt sind. [vgl. Tabelle 2]

____Der Gesetzgeber hat ja auch einige weitreichende Gegenfinanzierungsmaßnahmen getroffen.

Christian Schütze: Ja, so ist die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig. Dann wurde die degressive Abschreibung gestrichen. Und es gibt eine grundlegende Änderung der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Zukünftig müssen Anschaffungskosten und Herstellkosten bis 150 Euro sofort als Betriebsausgabe gebucht werden. Bei Kosten ab 150 bis 1.000 Euro wird ein Sammelposten gebildet und über 5 Jahre mit 20 Prozent linear abgeschrieben. Der Sammelposten wird auch nicht korrigiert, wenn das einzelne Wirtschaftsgut das Unternehmen verlässt.

____Wie wirkt sich dabei die berüchtigte Zinsschranke aus?

Klaus Finnern: Die Zinsschranke ist steuersystematisch gar nicht zu begründen, außer mit der Leitlinie, der Staat braucht das Geld von uns Unternehmern. Man sagt: Wenn du Unternehmer dich fremdfinanzierst und Zinsaufwand hast, dann darfst du den nur noch zu einen gewissen Teil abziehen, nämlich zu 30 Prozent des EBITDA. Und was darüber hinausgeht, kannst du dann vortragen in die nächsten Jahre. Nur was nützt das? Denn nächstes Jahr kommt wieder derselbe Zinsaufwand.

Aber es soll ja mittelstandsfreundliche Ausnahmen geben. Wenn der Zinssaldo aus Zinsertrag und Zinsaufwand kleiner als 1 Million pro Jahr ist, gibt es keine Beschränkung. Oder das Unternehmen besteht wirklich allein und gehört keinem Konzern an. Konzernzugehörigkeit im steuerlichen Sinne ist aber nicht das, was wir aus der HGB-Definition eines Konzerns kennen. Konzern ist einfach alles, was mehr als eine Gesellschaft ist. Als dritte Ausnahme gilt, wenn der Betrieb zu einem Konzern gehört und seine Eigenkapitalquote am Schluss des vorangegangenen Abschlussstichtages gleich hoch oder höher ist als die des Konzerns. Eine abwegigere Ableitung und Berechnungsmodalität kann man sich nicht einfallen lassen.

Christian Schütze: Eine weitere Verschärfung hat der Gesetzgeber im Rahmen des Verlustabzugsnutzungspotenzials eingefügt. Bisher galt beim Mantelkauf, wenn mehr als 50 Prozent der Anteile übertragen werden und dem Betriebsvermögen überwiegend neues Aktivvermögen zugeführt wird, fällt der Verlustvortrag weg. Außer es handelt sich um eine Sanierung.

Jetzt reicht es aus, wenn nur Anteile übertragen werden. Wenn innerhalb von fünf Jahren zusammengerechnet zwischen 25 Prozent und 50 Prozent der Anteile an einen Erwerber oder nahestehende Personen übergehen, fällt der Verlustvortrag körperschaftsteuerlich und gewerbesteuerlich anteilmäßig weg, bei mehr als 50 Prozent vollständig. Anders als bisher werden auch mittelbare Beteiligungsübertragungen erfasst. Das ist für Sanierungen und Umstrukturierungen eine sehr, sehr schädliche Regelung, die vielen noch Kopfzerbrechen machen wird.

____Außerdem wurden die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschriften verschärft.

Klaus Finnern: Ja, zunächst Zinsen, Renten oder stille Gewinnanteile zu 100 Prozent, dann Mieten und Pachten von Immobilien zu wahrscheinlich 65 Prozent. Im Gesetz steht jetzt noch 75 Prozent, aber das soll wohl nochmal geändert werden. Dann Lizenzaufwand, Mieten und Pachten, Leasingraten von beweglichen Wirtschaftsgütern zu 20 Prozent. Da wird ein Summenstrich gezogen. Vom Ergebnis wird ein Freibetrag von 100.000 Euro abgezogen. Der Rest wird zu 25 Prozent dem Gewerbeertrag hinzugerechnet und erhöht damit die Gewerbesteuer.

Christian Schütze: Eine weitere Änderung ist die Einführung eines sogenannten Investitionsabzugsbetrages. Die alte Ansparabschreibung wurde ja vielfach benutzt, um gewisse Steuerstundungseffekte oder Progressionsglättungen durchzuführen. Das wurde geändert: Als Voraussetzungen darf das Betriebsvermögen am Jahresende des Bildungsjahres bei Bilanzierenden 235.000 Euro nicht überschreiten. Ferner gilt bei §4(3)-Rechnern jetzt eine Gewinngrenze von 100.000 Euro. Das trifft viele hart. Die Rücklage darf, wie bisher, 40 Prozent der beabsichtigten Anschaff- und Herstellkosten für ein Wirtschaftsgut betragen, maximal 200.000 Euro. Der Investitionszeitraum wurde von 2 auf 3 Jahre verlängert.

Bisher war es so, dass dann, wenn nicht investiert wurde, die Rücklage spätestens nach zwei Jahren aufgelöst, ein Gewinnzuschlag von 12 Prozent des Rücklagenbetrages dem Gewinn zugeschlagen und dann alles normal versteuert wurde. Das haben eben viele für diese Steuerstundung oder Progressionsglättung hingenommen. Jetzt wird diese Rücklage rückwirkend aufgelöst und der Bescheid des Bildungsjahres so geändert, als ob die Rücklage überhaupt nie gebildet worden wäre. Der Effekt ist nicht nur, dass die Steuer nacherhoben wird. Es kommt der Zinseffekt auf die Steuerschuld von jährlich sechs  Prozent dazu. Da muss man sich eine solche Rücklage gut überlegen. Diese Neuregelung gilt schon ab 2007.

____Auch Funktionsverlagerungen ins Ausland wurden erschwert.

Klaus Finnern: Es soll der Unternehmenswert vor und nach der Funktionsverlagerung gegenüber gestellt werden und die Differenz wie eine Entnahme bewertet und letztmalig in Deutschland besteuert werden. Das heißt, wer Liefer- und Leistungsbeziehungen mit eigenen Unternehmen oder Beteiligungen im Ausland hat, sollte die verbleibende Zeit bis Jahresende nutzen und Unterlagen bereitstellen oder beschaffen, die belegen, dass wir eventuell von einer Neuaufnahme von bisher nicht so exakt durchgeführten Funktionen reden können. Es sollte zumindest in jedem Fall vorher der Berater kontaktiert werden.

____Was haben wir bei der Erbschaftsteuer zu erwarten?

Christian Schütze: Die Steuersätze für ganz nahe Verwandte bleiben. Für die entfernteren, und entfernt ist schon der Bruder oder die Schwester, Tante, Onkel, Neffen sowieso, steigen die Steuersätze aller Voraussicht nach. Die großspurig noch im Hochsommer diesen Jahres in Aussicht gestellte völlige Befreiung von Erbschaft- und Schenkungsteuer bei der Unternehmensnachfolge wird klammheimlich einkassiert und ganz anders ausgestaltet.

15 Prozent eines Unternehmenswertes sollen nämlich nicht produktiv sein. Und das wird sofort versteuert. Die restlichen 85 Prozent können zunächst gestundet werden. Und man prüft dann nach 10 Jahren, ob zumindest noch 70 Prozent der Lohnsumme geblieben sind. Und dann prüft man weitere 5 Jahre später, ob der Unternehmer das Unternehmen überhaupt noch besitzt oder ob er es vorher verkauft hat. Wenn beides zutrifft, 70 Prozent der Lohnsumme nach 10 Jahren, und Nichtveräußerung nach 15 Jahren, dann wird die Erbschaft- und Schenkungsteuer erlassen. Immobilien sollen in Zukunft zum Zeitwert bewertet werden. Und man ist ganz großzügig: Für vermietete Wohnungen gibt es 10 Prozent Abschlag.

Gut ist, dass die neuen Freibeträge steigen. Da gibt es gewisse Vorteile: Wenn Erbschaften stattfinden mit reinem Aktien- oder Barvermögen, dann ist es sicherlich sinnvoll, die neue Regelung zu wählen, weil sie höhere Freibeträge bietet. Aber es bleibt doch noch Etliches im Dunkeln, so etwa, wie die tatsächlichen Verkehrswerte ermittelt werden. Der Gesetzgeber muss sich dafür ein handhabbares Verfahren ausdenken. Vermutlich kommt das Gesetz im April 2008 und es soll dann rückwirkend ab 01. Januar 2007 gelten.

____Mit der Abgeltungssteuer bekommen wir eine grundsätzliche Systemänderung.

Klaus Finnern: Ja, die kommt 2009. Sie regelt laufende Einkünfte und Veräußerungsgewinne aus Kapitaleinkünften. Bei Aktien haben wir heute das Halbeinkünfte-Verfahren oder das begünstigte Verfahren, wenn eine Kapitalgesellschaft Muttergesellschaft ist. Für diesen letztgenannten Fall ändert sich nichts durch die Abgeltungsteuer. Für den Fall, das eine natürliche Person Anteilseigner ist, wird das Halbeinkünfte-Verfahren – nur die Hälfte der Dividendeneinkünfte wird mit dem vollen Steuersatz besteuert – geändert in die Abgeltungsteuer. Das ist eine Verschlechterung. Bei einem Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist die Hälfte 21 Prozent, die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent, also mehr. Für festverzinsliche Wertpapiere gibt es ein paar Fälle, wo die neue Abgeltungssteuer tatsächlich besser ist. Wer einen Steuersatz von mehr als 25 Prozent hat, besteuert diese trotzdem nur mit 25 Prozent.

Wenn Zertifikate nach dem 14.03.2007 angeschafft wurden und der Verkauf nach dem 30.06.2009 passiert, greift die Abgeltungsteuer, obwohl das Jahr Spekulationsfrist ja eigentlich schon vergangen ist. Ab 2009 wird es einen Sparerpauschbetrag geben, der 801 Euro oder bei Ehegatten 1.602 Euro beträgt. Darüber hinaus soll es keine Abzugsmöglichkeit mehr geben. Die Lösungsansätze zur Reduzierung oder Vermeidung der Abgeltungssteuer bestehen darin, Dachfonds und Investmentfonds zu wählen, weil innerhalb des Fonds noch umgeschichtet werden kann, ohne dass Steuerlast anfällt. Und für andere Lösungen muss man in Zukunft gemeinsam mit seinem Vermögensberater von der Bank und dem Steuerberater individuelle Lösungen suchen.

____Herr Finnern und Herr Schütze, wir danken Ihnen für das Gespräch.

Steuersituation 2008

Tabelle 1: Rechtsformvergleich

  Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
Gewinn vor Steuern
100,00 %
100,00 %
GewSt
- 14,35 %
- 14,35 %
ESt 45 %
- 31,70 %
SolZ
- 1,74 %
KSt
- 15,00 %
SolZ
- 0,83 %
Gewinn nach Steuern
52,21 %
69,83 %
Steuern
48,00 %
30,00 %

Tabelle 2: Steuern bei Thesaurierung der Gewinne sowie späterer Entnahme

  Personengesellschaft Kapitalgesellschaft
Gewinn vor Steuern
100,00 %
100,00 %
GewSt
- 14,35 %
- 14,35 %
ESt 28,25 %
- 17,35 %
SolZ
- 0,95 %
KSt
-15,00 %
SolZ
- 0,83 %
Thesaurierungsrücklage
85,68 %
Gewinn nach ermäßigten Steuern
67,83 %
69,83 %
Nachversteuerung:
ESt 25 %
- 15,03 %
Solz
- 0,83 %
Gewinn nach Nachversteuerung
51,49 %
69,83 %
Steuern vor Nachversteuerung
32,65 %
30,00 %
Steuern nach Nachversteuerung
48,50 %

Tabelle 3: Besteuerung von Kapitalgesellschaften

  Gesellschaft + 20 % Gehalt
an Gesellschafter
+ 20 % Gehalt
+ volle Ausschüttung
an Gesellschafter
Gewinn vor Steuern
100,00 %
100,00 %
100,00 %
und Gehalt
Gehalt 20 %
- 20,00 %
- 20,00 %
Gewinn vor Steuern
80,00 %
80,00 %
GewSt
- 14,35 %
- 11,48 %
- 11,48 %
KSt
- 15,00 %
- 12,00 %
- 12,00 %
SolZ
- 0,83 %
- 0,66 %
- 0,66 %
Gewinn nach Steuern
69,82 %
55,86 %
55,86 %
Gehalt
20,00 %
20,00 %
Ausschüttung
55,86 %
ESt 45 %
- 9,00
- 21,57 %
SolZ
- 0,50 %
- 1,19 %
Gehalt + Ausschüttung
nach Steuern
10,50 %
53,10 %
Gehalt und Gewinn
nach Steuern
66,36 %
53,10 %
Steuern
30 %
34,00 %
47,00 %