Serie: Unternehmensteuerreform (Teil 3) // bdp aktuell 33 | November 2007

Zu früh für Freudentänze

Nach der Reform ist vor der Reform: Warum das deutsche Steuersystem weiter reformiert werden muss

Wir haben Sie in den Ausgaben 33 und 34 von bdp aktuell über Maßnahmen informiert, die Sie noch 2007 ergreifen können, um sich optimal auf die Neuerungen der Unternehmensteuerreform vorzubereiten, deren Vorteile zu nutzen und die Nachteile vermeiden zu können. In dieser Ausgabe erläutern wir, warum es für Freudentänze zu früh ist und was der Gesetzgeber noch zu tun hat. Wir dokumentieren hiermit einen Essay von bdp-Partner Dr. Michael Bormann, der zuerst am 02. September 2007 in Euro am Sonntag erschienen ist.

Der jüngste Streit zwischen Deutschland und Österreich ist eigentlich nur ein Nebenkriegsschauplatz. Die Regierung in Wien will Ende Juli 2008 die Erbschaftsteuer ganz abschaffen, wie das in anderen EU-Staaten bereits heute der Fall ist. Da mit Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen gilt, würden davon auch Deutsche profitieren, die in der Alpenrepublik wohnen. Das österreichische Wirtschaftsministerium ließ über eine Agentur Schreiben an deutsche Unternehmen versenden, die für die möglichen Steuervorteile im Erbfall warben.

Berlin will dieses Vorhaben stoppen und nur noch dann österreichisches Erbschaftsteuerrecht gewähren, wenn der Erblasser bereits seit mindestens fünf Jahren in Österreich wohnt und sowohl er als auch der Erbe keinen Wohnsitz in Deutschland mehr haben. Eigentlich geht es um eine Bagatelle: Denn mit nicht einmal 3,8 Mrd. Euro trug im vergangenen Jahr in der Bundesrepublik die Erbschaftsteuer nur mit 0,7 Prozent zum gesamten Steueraufkommen von Bund, Ländern und Gemeinden bei. Doch der Streit mit den südlichen Nachbarn ist symptomatisch.

Seit Jahren herrscht unter den Industriestaaten ein unerbittlicher Wettbewerb um niedrige Steuersätze. Nachdem das Bundeskabinett die Reform der Unternehmenssteuern beschlossen hatte, reagierte umgehend der britische Schatzkanzler (damals noch Gordon Brown) und  kündigte an, die Unternehmenssteuern von 30 auf 28 Prozent zu senken. Die Niederländer zogen ebenfalls nach und beschlossen eine Senkung der Unternehmenssteuern auf 25 Prozent. Auch in Dänemark und Spanien sind Steuersenkungen geplant.

Anforderungen an ein wettbewerbsfähiges System

Bei der Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Steuersystems hapert es dennoch künftig weniger an der nominellen Belastung der Unternehmen – mit durchschnittlich 29,8 Prozent ist diese international durchaus wettbewerbsfähig. Das Steuersystem selbst muss dringend reformiert werden. Denn auch nach der Reform ist das deutsche Steuerrecht ungemein kompliziert, ungerecht, ineffektiv und volkswirtschaftlich schädlich. Gefragt ist ein gerechtes und international wettbewerbsfähiges Steuersystem. Dies muss folgenden Erfordernissen genügen:

1. Das Steuersystem muss vereinfacht werden. Derzeit gibt es mehr als 200 Steuergesetze  und -verordnungen mit unzähligen Paragrafen, fast 100.000 Verwaltungsvorschriften und annähernd genauso viele Entscheidungen der Finanzgerichte. Es ist eine regelrechte Industrie entstanden, die von der Steuergesetzgebung lebt. Selbst Profis blicken da kaum durch. Der Steuer-dschungel ist sowohl auf Ebene der Privatpersonen und Wirtschaftsunternehmen als auch auf der Ebene der Volkswirtschaft äußerst unproduktiv und gehört abgeholzt. Was soll beispielsweise eine Schankerlaubnissteuer, die „die Erlangung der Erlaubnis zum Betrieb einer Gastwirtschaft oder eines Kleinhandels mit Branntwein“ besteuert? Diese Steuer erbrachte laut Statistischem Bundesamt von 2002 bis 2006 ein Aufkommen von einer Million Euro pro Jahr. Die Kosten der Erhebung einer solch unsinnigen Steuer sind leider nicht bekannt.

2. Verlässlichkeit: Das Steuersystem muss verlässlich sein. Es darf nicht ständig, zum Teil sogar  rückwirkende, Änderungen geben. Dies gilt insbesondere für Unternehmen. Die steuergesetzlichen Änderungen, die im Laufe eines Fiskaljahres beschlossen werden und rückwirkend für das gesamte Jahr in Kraft treten, konterkarieren zuvor gefällte ökonomisch sinnvolle Entscheidungen. Die steuerrechtliche Basis, auf der Unternehmen agieren, darf sich nicht ständig ändern. Zahllose Änderungen und Neuerungen sowie die sogenannte „unechte Rückwirkung“ schaden unserer Volkswirtschaft.

Dr. Michael Bormann

Dr. Michael Bormann
ist Steuerberater und seit 1992 Gründungspartner der Sozietät bdp Bormann Demant & Partner.

3. Es gilt die Steuergesetzgebung von ihrer Lenkungsfunktion zu befreien. Mittlerweile orientieren sich viele Entscheidungen in der Wirtschaft an der maximalen Steuerersparnis und nicht am ökonomischen Erfolg. Es darf nicht sein, dass die Steuerlast von Unternehmen und Privatpersonen von der Qualität ihres Steuerberaters abhängt, statt von ihrer Leistungsfähigkeit. Will der Staat lenkend eingreifen, sollte er sich besser der Instrumente Zulagen und zinsgünstige Kredite bedienen und nicht das Steuersystem belasten. Lenkende Steuern führen zu ökonomischen Fehlentscheidungen, zur Gewinnverlagerung ins Ausland, zu Schwarzarbeit und somit auch zu einer Verringerung des Steueraufkommens.

4. Ablösung der Gewerbesteuer. Aufgrund der unterschiedlichen Hebesätze fällt die Gewerbesteuer in den Städten und Gemeinden unterschiedlich hoch an. Die Gewerbesteuer hat somit ebenfalls eine lenkende Funktion. Unternehmen sollten aber ihre Standortwahl an ökonomischen Kriterien wie der Qualität der Infrastruktur ausrichten, nicht am Steuersatz der Gemeinde. Zudem macht die Gewerbesteuer die Städte und Gemeinden über Gebühr anfällig für konjunkturelle Schwächephasen. Diese international völlig unübliche Steuer gehört durch einen höheren Anteil der Kommunen an anderen Steuereinkünften ersetzt.

5. Umstellung von direkten auf indirekte Steuern. Steuern sollten dort erhoben werden, wo Geld ausgegeben wird, nicht dort, wo es erwirtschaftet wird. Systeme, die mehr auf indirekten Steuern (bspw. Umsatzsteuer oder Mineralölsteuer) beruhen, statt auf direkten (bspw. Körperschaftsteuer oder Einkommenssteuer) sind im internationalen Wettbewerb erfolgreicher – siehe Österreich.

6. Gleichbehandlung von Unternehmensgewinnen, Kapitalerträgen und Arbeitseinkommen. Es gibt keinen Grund, verschiedene Einkommensarten unterschiedlich zu besteuern. Warum soll ein Unternehmen 30 % Steuern zahlen, eine gut verdienende Privatperson aber bis um die Hälfte mehr. Große Differenzen zwischen der Einkommen- und Unternehmensteuer schaffen nur Anreize für die Flucht in die Scheinselbstständigkeit. Auch die unterschiedliche Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften ist wenig sinnvoll. Für den wirtschaftlichen Erfolg darf es keine Rolle spielen, in welcher Rechtsform ein Unternehmen geführt wird. Ein einheitlicher Steuersatz für alle Einkommensklassen wäre gerecht. Eine Vereinheitlichung böte zudem die Chance, einen ganzen Berg von Bürokratie abzubauen.

7. Substanzsteuern wie die Grund- oder Erbschaftsteuer gehören abgeschafft. Hier findet eine Doppelbesteuerung statt, da die Substanz in der Vergangenheit aus bereits versteuertem Einkommen aufgebaut und geschaffen wurde. Eine Doppelbesteuerung ist steuersystematisch ungerecht.

Mit der Reform der Unternehmensteuern ist Deutschland in Bezug auf den Steuersatz ab 2008 international wettbewerbsfähiger geworden – das Steuersystem selbst ist es nicht. Nach der Reform ist vor der Reform. Allein die Hoffnung ist schwach.