Bilanzrecht // bdp aktuell 35 | November 2007
Reform des Bilanzrechts
Das HGB-Bilanzrecht soll dereguliert, die Kosten gesenkt und die Aussagekraft der Jahresabschlüsse verbessert werden
Das Bundesjustizministerium hat jüngst den Entwurf eines Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vorgelegt und will damit dafür sorgen, „dass das bewährte, kostengünstige und einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beibehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird“.
Im Vordergrund der Reform stehen zum einen die Deregulierung und Kostensenkung und zum anderen die Verbesserung der Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Von deutschen Unternehmen soll damit der Druck genommen werden, internationale Rechnungslegungsstandards anzuwenden. Als Reformergebnis soll das HGB-Bilanzrecht den Unternehmen eine vollwertige Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards bieten, ohne deren Nachteile wie hohe Komplexität, hoher Zeitaufwand, hohe Kosten zu übernehmen.
Zur Deregulierung sind folgende Maßnahmen geplant:
Mittelständische Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten (Schwellenwerte sollen sein: 500.000,- Euro Umsatz oder 50.000,- Euro Gewinn pro Geschäftsjahr), werden von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit. Für Kapitalgesellschaften wie AG und GmbH werden ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen. Dazu sollen die Größenklassen, die darüber entscheiden, welche Informationspflichten ein Unternehmen treffen, angehoben werden, indem die Schwellenwerte für Bilanzsumme und Umsatzerlöse um 20 % erhöht werden.
Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz soll das HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk ausbauen, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Dazu sollen folgende Änderungen gehören:
Immaterielle selbstgeschaffene Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wie zum Beispiel Patente oder Know-how sind künftig in der HGB-Bilanz anzusetzen.
Finanzinstrumente wie Aktien, Schuldverschreibungen, Fondsanteile und Derivate (Optionen, Forwards, Swaps), die zu Handelszwecken erworben worden sind, werden künftig bei allen Unternehmen zum Bilanzstichtag mit dem Zeitwert bewertet.
Ralf Kurtkowiak
ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Geschäftsführer der bdp Revision und Treuhand GmbH und Partner bei bdp Hamburg.
Rückstellungen von Unternehmen für künftige Verpflichtungen werden in Zukunft realistischer bewertet. Die Art, wie Rückstellungen gegenwärtig bilanzrechtlich behandelt werden, wird in der öffentlichen Diskussion immer wieder als Schwachstelle der handelsrechtlichen Rechnungslegung bezeichnet. Gerade bei Pensionsrückstellungen lasse sich heute in der handelsrechtlichen Rechnungslegung die wahre Belastung der Unternehmen nicht ablesen, weil die bisherigen Wertansätze nach übereinstimmender Einschätzung zu niedrig seien.
Nicht mehr zeitgemäße Wahlmöglichkeiten, die den Unternehmen eingeräumt wurden, einem informativen und insbesondere vergleichbaren Jahresabschluss aber entgegenstehen, werden eingeschränkt oder aufgehoben.
Der Gesetzentwurf enthält auch Vorschläge für mehr Information und Transparenz im handelsbilanziellen Umgang mit Zweckgesellschaften. Die wirtschaftliche Situation der Zweckgesellschaft und das wirtschaftliche Risiko für den Konzern sollen besser aus dem Jahresabschluss des Konzerns abzulesen sein.
Das Reformgesetz soll erstmals für Geschäftsjahre gelten, die im Kalenderjahr 2009 beginnen.