Serie: Unternehmensteuerreform (Teil 2) // bdp aktuell 34 | Oktober 2007

Zinsschranke als GAU des Mittelstands?

Was Sie bereits 2007 tun können oder müssen, um sich optimal auf die Unternehmensteuerreform vorzubereiten (Teil 2)

Schranke

Wir haben in der letzten Ausgabe von bdp aktuell damit begonnen, Sie über Maßnahmen zu informieren, die Sie noch 2007 ergreifen können, um sich optimal auf die Neuerungen der Unternehmensteuerreform vorzubereiten und setzen das in dieser Ausgabe fort. Wir schließen diese Reihe in der kommenden Ausgabe mit einem grundsätzlichen Beitrag über den weiterhin bestehenden Reformbedarf des deutschen Steuersystems ab. Alle bisherigen Ausgaben von bdp aktuell finden Sie zum Nachlesen online unter www.bdp-aktuell.de.

Änderung der Ansparrücklage

Die Ansparrücklage wird auf maximal 200.000 Euro erhöht und heißt in Zukunft Investitionsabzugsbetrag (vgl. bdp aktuell 32). Für Einnahme-Überschuss-Rechner, die bislang ohne Größenbegrenzung die Ansparrücklage nutzen durften, gilt ab 2008 ein maximaler Gewinn vor Rücklagen von 100.000 Euro als Grenze. Für bilanzierende Unternehmen beträgt die Grenze des Betriebsvermögens 235.000 Euro.

Deshalb kann es für Einnahme-Überschuss-Rechner und Bilanzierer sinnvoll sein, noch für den Jahresabschluss 2006, sofern der noch nicht erstellt wurde, eine Rücklage nach altem Recht zu bilden.

Generell ist die Ansparrücklage ein geeignetes Instrument, über die Körperschaftsteuersenkung eine endgültige Steuerersparnis zu erreichen.

Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen

Die Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen stellt eine der wesentlichen Gegenfinanzierungsmaßnahmen für die Körperschaftsteuersenkung dar. So wird ab 2008 die degressive Afa abgeschafft und die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) erheblich eingeschränkt. GWGs dürfen nicht mehr bis zu einem Wert von 410 Euro, sondern nur bis 150 Euro sofort abgeschrieben werden. Daher kann es grundsätzlich sinnvoll sein zur Nutzung der degressiven Afa oder/und der Nutzung der GWG-Sofortabschreibung eigentlich erst für 2008 geplante Investitionen schon 2007 vorzunehmen.

Wird die Zinsschranke zum GAU für den Mittelstand?

Mit dieser Neuregelung setzt der Gesetzgeber den Dolch unmittelbar an die Halsschlagader der mittelständischen Wirtschaft in Deutschland. Diese ist bekanntermaßen zu einem hohen Anteil fremdfinanziert und hat folglich relativ hohe Zinsaufwendungen in der Gewinn- und Verlustrechnung.

Klaus Finnern

Klaus Finnern
ist Steuerberater und seit 2001 Partner bei bdp Hamburg.

Durch diese üble und für die mittelständische Wirtschaft schlimmste Neuregelung der Unternehmensteuerreform sind grundsätzlich Zinsaufwendungen in einer ersten Stufe nur in Höhe der Zinserträge abziehbar. Aber: Welche mittelständische Unternehmung besitzt nennenswerte Zinserträge? In einer zweiten Stufe ist der Abzug bis maximal 30 % des Ergebnisses vor Zinsaufwand, Steuern und Abschreibung (EBITDA) möglich. Die restlichen Zinsaufwendungen können (Augenwischerei hoch drei!) in die folgenden Veranlagungsjahre vorgetragen werden. Nur was nützt das, denn auch dort werden sie voraussichtlich ja nicht abziehbar sein! Zum angeblichen Schutz der mittelständischen Wirtschaft wurden drei Ausnahmetatbestände geschaffen:

  • Freigrenze von 1 Mio. Euro Zinsaufwendungen: Wird diese Freigrenze auch nur um einen Cent überschritten, gelten grundsätzlich die oben dargestellten Regelungen!
  • Konzernklausel: Die Zinsschranke findet keine Anwendung auf Betriebe, die nicht oder nur anteilsmäßig zu einem Konzern gehören.
  • Escape-Klausel: Die Zinsschranke greift nicht, soweit die Eigenkapitalqoute des konzernzugehörigen Betriebes die Eigenkapitalquote des Konzerns höchstens um einen Prozentpunkt unterschreitet.
Christian Schütze

Christian Schütze
ist Steuerberater und seit April 2007 Partner bei bdp Berlin.

Diese Regelung, die für viele Unternehmen sämtliche vermeintlichen „Vorteile“ dieser Unternehmensteuerreform nicht nur beseitigen, sondern in einem weitaus schlimmeren Maße überkompensieren wird, erfordert ggf. bereits 2007 Gegenmaßnahmen. Erwägenswert sind hierbei:

  • Aufspaltung von Unternehmen, um die Freigrenze von 1 Mio. Euro zu nutzen, ohnen einen steuerlichen Gleichstellungskonzern zu schaffen
  • Zusammenlegung von Unternehmen, von denen eines bislang wenig Zins-aufwendungen aufweist
  • Erhöhung der Eigenkapitalquote auf das Niveau des Konzerns: Um diese Effekte für 2008 wirksam werden zu lassen, müsste die Anpassung bereits für die Bilanz 2007 erfüllt sein.
  • Ersatz einer bisherigen Gesellschafterfremdfinanzierung durch echtes Fremdkapital (Off-Balance-Fremdfinanzierung)

Dividendenausschüttung aus der Kapitalgesellschaft

Wie bereits mehrfach in bdp aktuell berichtet, gilt ab 01.01.2009 die Abgeltungsteuer. Da mag es sinnvoll sein, noch im Jahr 2008 thesaurierte Altgewinne an die Anteilseigner auszuschütten, da die neue Abgeltungsteuer bei Dividendeneinkünften in jedem Fall schlechter ist als das bisherige Halbeinkünfteverfahren.

Verlustabzug bei Körperschaften (Mantelkauf)

Seit Jahren schon ist die fast paranoid zu nennende Furcht des Gesetzgebers vor der Nutzung von Verlustvorträgen ein gewaltiges Hindernis bei der Gewinnung von Neuinvestoren. Mit dem neuen Unternehmensteuerrecht ist der Gesetzgeber in seiner Panik nun eindeutig weit über das Ziel hinausgeschossen und blockiert in Zukunft vernünftige wirtschaftliche Umstrukturierungen in mittelständischen Unternehmensgruppen oder gar die Gewinnung von strategischen Investoren.

Heute geht der Verlustabzug verloren, wenn mehr als 50 % der Anteile veräußert werden und überwiegend neues Betriebsvermögen zugeführt wird. Künftig ist allein die Änderung der Gesellschafterverhältnisse maßgeblich. Werden mehr als 50 % der Anteile übertragen, ist der bestehende Verlustvortrag vollständig verloren. Werden innerhalb von fünf Jahren mehr als 25 % (bis zu 50 %) des gezeichneten Kapital an Neugesellschafter übertragen, so tritt ein quotaler Verlust des Verlustvortrages ein. Dies bedeutet ggf. akuten Handlungsbedarf für 2007, insbesondere wenn es um mögliche Anteilsübertragungen zwischen 25 % und 50 % geht, die nach heutiger Rechtslage vollkommen unschädlich vorgenommen werden können. Ebenfalls gilt dies für die Übertragung von mehr als 50 %, denn diese werden ab 2008 den völligen Wegfall des Verlustvortrages zur Folge haben.

Oder es kann sinnvoll sein, Erträge noch 2007 gegen die Verlustvorträge entstehen zu lassen, sei es durch den Ausspruch von Forderungsverzichten, die Hebung stiller Reserven bei umwandlungsrechtlichen Maßnahmen etc.

Ein zügiges Gespräch mit dem Steuerberater ist in jedem Fall sinnvoll und dringend anzuraten.