Steuernews // bdp aktuell 34 | Oktober 2007
Keine Abgeltung von Unfallkosten mit der Ein-Prozent-Regelung
Verursacht ein Arbeitnehmer mit einem auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagen einen Unfall, so werden die hierdurch bedingten Aufwendungen nicht von der Ein-Prozent-Regelung erfasst. Denn durch die pauschale Ein-Prozent-Regel werden nur solche Kosten abgegolten, die unmittelbar durch das Halten und den Betrieb des auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagens veranlasst sind und typischerweise bei der Nutzung anfallen. Dazu zählen Unfallkosten gerade nicht. Verzichtet der Arbeitgeber auf Schadenersatz für die Unfallkosten, so stellt dies einen zusätzlichen geldwerten Vorteil dar. Als maßgebender Lohn ist in diesem Fall die Differenz zwischen dem Zeitwert des Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt und dem anschließend erzielten Verkaufserlös zu berücksichtigen.
Rüdiger Kloth, bdp Hamburg