Steuernews // bdp aktuell 34 | Oktober 2007
Parkraumgestellung an Arbeitnehmer
Im Rahmen von Lohnsteuer-Außenprüfungen sind vermehrt Irritationen hinsichtlich der lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Parkplatzgestellungen durch den Arbeitgeber aufgetreten. Die steuerliche Behandlung bei der Gestellung von Park- und Einstellplätzen durch den Arbeitgeber ist durch den Erlass vom 17.12.1980 (FinMin NRW, S 2351 - 1V B 3) geregelt. Danach ist die unentgeltliche oder verbilligte Überlassung von Parkraum oder Stellplätzen nicht zu besteuern. Das Finanzgericht Köln (15.03.2006, 11 K 5680/04) hatte entschieden, dass die Parkraumgestellung als steuerpflichtiger Arbeitslohn zu behandeln sei. Diese Entscheidung widerspricht zwar der Verwaltungsauffassung. Das Urteil enthält aber keine neuen rechtlichen Gesichtspunkte, die zu einer Wiederaufnahme der Erörterungen zwingen. Es ist daher über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht anzuwenden.
Rüdiger Kloth, bdp Hamburg