Serie: Unternehmensteuerreform (Teil 1) // bdp aktuell 33 | September 2007

Handeln Sie jetzt!

bdp hilft Ihnen, sich optimal auf die Unternehmensteuerreform vorzubereiten (Teil 1)

Notbremse

Die Bundesregierung sprach euphorisch von einem „Durchbruch in der Unternehmensbesteuerung“. Bei näherem Hinsehen entpuppt sich diese Unternehmensteuerreform jedoch als Mogelpackung, die mehr Nachteile als Vorteile für die Unternehmer bereithält. Wir informieren Sie in dieser und der kommenden Ausgabe von bdp aktuell darüber, wie Sie schon jetzt die Weichen so stellen können, dass bei einer Kapitalgesellschaft die ab 2008 geltenden Steuerregeln nicht mehr nur zu einer Steuerstundung, sondern zu einer echten Steuersenkung führen.

Steuersatzsenkung für Kapitalgesellschaften

Grundsätzlich gilt die Steuersatzsenkung nur für Kapitalgesellschaften. Der Körperschaftsteuersatz sinkt von derzeitig 25 % auf 15 %, sodass es vor diesem Hintergrund sinnvoll ist, Betriebsausgaben, sofern möglich, bereits in das Jahr 2007 vorzuziehen. Durch den dann noch geltenden höheren Körperschaftsteuersatz lässt sich eine höhere Steuerminderung erreichen, die durch die gesetzliche Senkung im Folgejahr auch tatsächlich eine echte Steuerersparnis ist. Aus demselben Grund sollten Gewinne möglichst in das Jahr 2008 hinausgeschoben werden.

Klaus Finnern

Klaus Finnern
ist Steuerberater und seit 2001 Partner bei bdp Hamburg.

Reichensteuer ab 2008

Grundsätzlich anders sieht die Welt für Einzelunternehmer, Freiberufler und Personengesellschaften ab 2008 aus. Hier wirkt sich die Reichensteuer mit einem Zuschlag zur Einkommensteuer in Höhe von 3 % erstmalig aus, sodass sich der neue Spitzensteuersatz dann für diese Gewinneinkunftsarten auf 45 % erhöht. Hier kann es sinnvoll sein, Gewinne ins Jahr 2007 vorzuverlagern.

Ermäßigte Besteuerung der nicht entnommenen Gewinne für Personengesellschaften und Einzelunternehmen ab 2008

Hier versucht die Bundesregierung die Quadratur des Kreises, an der schon der frühere Finanzminister Hans Eichel im Jahr 2000 gescheitert war: Personengesellschaften bzw. Einzelunternehmer sollen auf Antrag für ihre nicht aus dem Unternehmen entnommenen Gewinne die Möglichkeit erhalten, sich wie eine Kapitalgesellschaft mit einem Steuersatz von 29,80 % zzgl. ggf. Kirchensteuer besteuern zu lassen. Werden dann später die Gewinne in die Privatsphäre entnommen, erfolgt eine Nachbesteuerung. bdp wagt die Vorhersage, dass dieses Modell wenig genutzt werden wird, weil es unendlich kompliziert ist. Zwingend sind erhebliche Vorkehrungen in der Buchführung des Unternehmens zu treffen; so muss eine deutliche Thesaurierungsrücklage für die neu begünstigten im Unternehmen stehen gelassenen Gewinne eingerichtet werden.

Christian Schütze

Christian Schütze
ist Steuerberater und seit April 2007 Partner bei bdp Berlin.

Und jetzt kommt der Pferdefuß: Der Gesetzgeber hat eine Verwendungsfunktion für spätere „Ausschüttungen“ des Personenunternehmens an den Unternehmer vorgesehen: Zuerst werden die in die neue Thesaurierungsrücklage eingestellten begünstigten Gewinne entnommen und eine Nachversteuerung mit 25 % Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer durchgeführt. Die im Unternehmen stehen gelassenen „Altgewinne“ bis einschließlich 2007 (die ja bereits zum persönlichen Einkommensteuersatz beim Unternehmer versteuert wurden) dürfen erst nach der Entnahme der neuen Gewinne entnommen werden und sind damit – trotz bereits erfolgter voller Besteuerung – im Unternehmen „gefangen“. Dies grenzt nahezu an Enteignung!

Sollte der Personenunternehmer sich für diese Besteuerungsform entscheiden, ist Handlungsbedarf für 2007 angesagt, denn es sollten dann die ansonsten „gefangenen“ Altrücklagen aus der Personengesellschaft bereits im Jahr 2007 entnommen werden. Über eine Gestaltung sollte detailliert mit dem Steuerberater gesprochen werden.

Überprüfung der Rechtsform

Durch die Senkung der Körperschaftsteuer auf 15 % bei Kapitalgesellschaften bei gleichzeitiger Erhöhung der Einkommensteuer durch die Reichensteuer für Gewinneinkünfte bei Personengesellschaften sollte sich der Unternehmer wieder einmal die Frage stellen, ob er noch die optimale Rechtsform hat. Wenn nicht der (niedrige) Gewinn vollständig zur Bestreitung des Lebensunterhalts verwendet werden muss, kann es unter den veränderten steuerlichen Rahmenbedingungen sehr sinnvoll sein, in die Rechtsform der Kapitalgesellschaft zu wechseln. Für die thesaurierten (nicht zum persönlichen Konsum ausgeschütteten) Gewinne ergibt sich somit eine jährliche Steuerersparnis von über 15 Prozentpunkten, die sich noch durch Zinseszinseffekte im Laufe der Jahre erheblich substanzbildend auswirken wird. Auch diese Fragen sollten mit dem Steuerberater gründlich besprochen werden.

Informieren Sie sich in der kommenden Ausgabe u. a. über die Ansparrücklage, die verschlechterten Abschreibungsbedingungen und die  Zinsschranke als möglicher GAU für den Mittelstand

bdp-Tipp: Neugründung von Firma mit abweichendem Geschäftsjahr spart Steuern

Die Unternehmenssteuerreform gilt zwar erst ab 2008, wer jedoch schon in den letzten Monaten des Geschäftsjahres 2007 ggf. Einzelgeschäfte mit hohem Gewinn erwartet, mag jetzt über die Neugründung einer neuen Gesellschaft mit abweichendem Geschäftsjahr oder den Erwerb einer Vorrats-GmbH über bdp nachdenken: Maßgeblich für das geltende Gewerbe- und Körperschaftsteuerrecht ist nämlich immer das Jahr, in dem ein Geschäftsjahr einer Kapitalgesellschaft endet. Werden also jetzt für Oktober, November oder Dezember noch größere ertragbringende Geschäfte geplant, mag es sinnvoll sein, über eine neugegründete Kapitalgesellschaft abzuwickeln, deren Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweicht und somit erst in 2008 (mit dem neuen gesunkenen Steuersatz) endet.