Steuernews // bdp aktuell 33 | September 2007
Spekulationsverluste gelten auch bei schnellem Rückkauf der Papiere
Rüdiger Kloth
ist Steuerberater und seit 1997 Partner bei bdp Hamburg.
Wird die gleiche Anzahl von Aktien in engem zeitlichen Zusammenhang zur Veräußerung wieder zurückerworben, liegt kein Gesamtplan und damit auch kein Gestaltungsmissbrauch vor. Dies gilt nach jüngster Rechtsprechung dann, wenn zwischen beiden Ereignissen zwei Tage liegen. Bei börsennotierten Wertpapieren ändern sich die einen Kauf oder Verkauf beeinflussenden Faktoren täglich. Daher ist es nicht ausgeschlossen, dass es innerhalb von zwei Tagen aufgrund einer Neubewertung zu einem erneuten Kaufentschluss kommt. Das Urteil (FG Münster, 14.03.2007, 10 K 3380/04 E) grenzt die bisherige Rechtsprechung der Finanzgerichte zum taggleichen Rückerwerb ein.